Kriminelle Ausländer ausweisen

Extrablatt Extrablatt Januar 2016

Einbrüche, Vergewaltigungen, Messerstechereien – jeden Tag liest man von neuen Gewalttaten. Die Mehrheit der Straftäter ist ausländischer Herkunft. Diese werden mit der Durchsetzungs-Initiative endlich konsequent aus der Schweiz ausgewiesen. Die Initiative korrigiert die verwässerte Gesetzgebung, welche das Parlament zur Ausschaffungs-Initiative beschlossen hat.

Ein Blick in die Kriminalstatistik gibt interessanten Aufschluss über die teilweise brutalen Straftaten: Bei Einbrüchen beträgt der Ausländeranteil 73 %, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten fast 58 %. Im Jahr 2014 hatten ganze 73 % der Gefängnisinsassen keinen Schweizer Pass. Zur Erinnerung: Der Ausländeranteil beträgt in der Schweiz derzeit rund 24 %.

Landesverweis als zwingende Folge
Diese Problematik wurde seitens der SVP mit der sog. Ausschaffungs-Initiative aufgegriffen. Im Sommer 2007 lanciert, wurde die Initiative 2010 von Volk und Ständen angenommen. Gleichzeitig wurde ein Gegenvorschlag, der eine Mindeststrafe und Härtefallregelungen enthielt, in allen Kantonen abgelehnt. Der Auftrag war damit klar: Die Bevölkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, welche ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die Initiative wollte eine Praxisänderung erwirken. Es sollen überall in der Schweiz dieselben Massstäbe gelten. Wird jemand aufgrund bestimmter Delikte verurteilt, muss die Landesverweisung zwin- gende Folge der Verurteilung sein.

Ausschaffungs-Initiative als Volksauftrag
Warum Nationalrat und Ständerat trotzdem – entgegen dem Volkswillen – ein Gesetz beschlossen haben, welches eine Härtefallregelung vorsieht, bleibt ein Rätsel. CVP-Nationalrätin Ruth Humbel brachte es in der Nationalratsdebatte vom März 2015 auf den Punkt: Die Ausschaffungs-Initiative sei «nicht mehr eine Forderung der SVP, sondern sie ist geltende Verfassungsnorm und ein Auftrag des Volkes». Diesen gelte es umzusetzen, ob das den Parlamentariern passe oder nicht. Wenige Monate später behaupteten CVP und FDP das Gegenteil und stimmten, zusammen mit der SP, einem verwässerten Umsetzungs-Gesetzesvorschlag zu.

Abgestufter Deliktskatalog
Die Durchsetzungs-Initiative will diesen Schaden beheben. Sie formuliert Umsetzungsbestimmungen, welche sich eng an den Wortlaut der Ausschaffungs-Initiative anlehnen. Der Deliktskatalog ist fein abgestuft: Es gibt sehr schwere Delikte, bei welchen eine sofortige Ausweisung zwingend ist, und es gibt Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall eine Landesverweisung angeordnet wird. Die Zahl der Delikte zeigt, wie dringend nötig die Initiative ist: Zählt man alle relevanten Verurteilungen zusammen, müssten jedes Jahr über 10’000 Ausländer die Schweiz verlassen – eine bedenklich hohe Zahl. Die Artikel der Durchsetzungs-Initiative sind direkt anwendbar – sie werden Teil der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung. Wenn das Volk der Durchsetzungs-Initiative also zustimmt, braucht es keine Umsetzungs-Gesetzgebung mehr von National- und Ständerat.

 

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SVP Nationalrat (ZH)
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