Vorstoss

09.480 – Pa. Iv.: Kein Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen

Die Gesetzgebung – namentlich das Bundesstatistikgesetz und die Statistikerhebungsverordnung – ist dahingehend zu ändern, dass natürliche Personen bei statistischen Erhebungen des Bundes nur auf…

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion

Die Gesetzgebung – namentlich das Bundesstatistikgesetz und die Statistikerhebungsverordnung – ist dahingehend zu ändern, dass natürliche Personen bei statistischen Erhebungen des Bundes nur auf freiwilliger Basis Auskunft geben müssen. Ausgenommen von der Freiwilligkeit ist die Mitarbeit bei der regulären periodischen Volkszählung.

Begründung
Seit Jahren werden die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes tagtäglich mit lästigen Telefonbefragungen seitens privater Unternehmen behelligt. Regelmässig müssen sie über ihr Konsumverhalten und andere persönlichen Dinge Auskunft geben. Wenigstens können sie bei diesen Anrufern frei entscheiden, ob sie Auskunft geben wollen. Nicht mehr so, wenn ein vom Bund mandatiertes Umfrageinstitut am anderen Ende der Leitung steht. Wenn die Verwaltung und der Bundesrat wollen, kann der Bürger zur Auskunft verpflichtet werden; er muss dann über persönliche Dinge wie seine Arbeitssituation, die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, über individuelle Weiterbildungsanstrengungen, freiwillige Arbeitsleistungen, Hobby-Beschäftigungen etc. informieren und im Verweigerungsfall gar mit happigen Bussen rechnen.

Die möglichen Fragen betreffen offensichtlich mehr und mehr die Privatsphäre der Einzelnen und gehen die staatlichen Statistiken grundsätzlich nichts an. Die Bevölkerung ist über diese staatliche Schnüffelei unter Bussenandrohung empört. Es ist nicht einzusehen, weshalb bislang auf freiwilliger Basis erhobene Aussagen nun plötzlich obligatorisch sein sollen. Die Vermutung, die Resultate einer Befragung würden aufgrund einer Antwortpflicht unter Bussenandrohung eher der Wahrheit entsprechen, als bei einer fakultativen Mitwirkung der Probanden, ist unbegründet. Bussen und obligatorische Auskunftspflichten namentlich in privaten Angelegenheiten schüren letztlich nur das Misstrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und haben in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nichts zu suchen.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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