Der Bundesrat hat bei seinen Analysen der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU wiederholt deren Nutzen im Beschaffungswesen hervorgehoben. Einheimische Unternehmen könnten ihre…
Interpellation der SVP-Fraktion
Der Bundesrat hat bei seinen Analysen der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU wiederholt deren Nutzen im Beschaffungswesen hervorgehoben. Einheimische Unternehmen könnten ihre Dienstleistungen auch in den benachbarten EU-Staaten anbieten und sich ebenda neue Absatzgebiete erschliessen. Nun gibt es viele Hinweise, dass Schweizer Firmen, beispielsweise aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, der Zugang namentlich zum norditalienischen und süddeutschen Markt durch administrative Hindernisse (Depot für Feriengeld, Versetzungszulagen, etc.) erschwert wird. Diverse Fragen drängen sich daher auf:
1. Hat er Kenntnis von diesen administrativen Hindernissen und dass damit vielen Schweizer Firmen der Marktzugang in den erwähnten Regionen erschwert wird? Wenn ja, um welche Hindernisse handelt es sich und was gedenkt er dagegen zu unternehmen?
2. Auf welche Angaben/Zahlen stützt er sich, wenn er mitteilt, dass inländische Firmen dank der bilateralen Verträge auf EU-Märkten präsent seien?
3. Verfügt er über konkrete Zahlen, wie viele und welche schweizerische Unternehmen in der EU mit welchem Umsatz Aufträge ausführen? Wenn nicht, worauf stützt er seine Äusserungen, dass inländische Unternehmen im EU-Ausland Aufträge erhalten?
4. Verfügt er über konkrete Zahlen wie viele und welche Unternehmen aus der EU mit welchem Umsatz in der Schweiz dank der bilateralen Verträge Aufträge ausführen?
5. Wenn keine Zahlen vorliegen: Gedenkt er veranlassen zu wollen, dass solche Zahlen inskünftig erhoben werden können, damit sich der behauptete Nutzen der bilateralen Verträge für schweizerische Unternehmen inskünftig auch belegen lässt?