Vorstoss

10.4118 – Motion: Forderung nach weiterreichenden Konsolidierungs- und Verzichtmassnahmen

Der Bundesrat wird beauftragt, hinsichtlich der Finanzpläne 2013-2015 weiterreichende Konsolidierungs- und Verzichtmassnahmen zu prüfen und umzusetzen. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, gemäss…

Lieni Füglistaller
Lieni Füglistaller
Nationalrat Ruoldfstetten-Friedlisberg (AG)

Motion der SVP-Fraktion

Der Bundesrat wird beauftragt, hinsichtlich der Finanzpläne 2013-2015 weiterreichende Konsolidierungs- und Verzichtmassnahmen zu prüfen und umzusetzen. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, gemäss Artikel 143 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes im Legislaturfinanzplan 2013-2015 einen Plan zu unterbreiten, wie der Personalaufwand in der kommenden Legislatur um mindestens 10% entlastet werden kann. Die Kürzungen haben gezielt zu erfolgen und sollen auch mit Aufgabenverzichten oder Massnahmen zu Effi-zienzsteigerungen verbunden sein.

Begründung
Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation der Schweiz weiter verschlechtert, hat der Bundesrat mit dem öffentlichen Haushalt mit grösster Vorsicht zu verfahren. Die Verschuldungspolitik der jüngsten Vergangenheit ist fatal und eine schwere Hypothek für kommende Generationen. Die Finanzpläne für die Jahre 2013-2015 rechnen erneut mit enormen Mehrbelastungen. Um den sozialen Wohlstand der Schweiz und ihrer Institutionen auch in Zukunft zu garantieren, wird der Bundesrat zu weiterreichenden Aufgabenreformen und -verzichten verpflichtet, als gemäss Konsolidierungsprogramm geplant. Vor allem im Bereich der Bundesverwaltung sind weitere Entlastungen zu bewerkstelligen. Nicht nur ist eine weitere Reduktion des Personalbestands zwingend zu realisieren, sondern ebenso ist die gängige Lohnentwicklung kritisch zu hinterfragen, und eine Reduktion des finanziellen Aufwands anzustreben. Die zahlreichen Privilegien, wie Sonderrechte und grosszügige Nebenleistungen des Bundespersonals (z.B. Familienzulagen, Vaterschaftsurlaub, Mutterschaftsversicherung, Kinderbetreuung) sind drastisch zu kürzen. Eine entsprechende Anpassung des Bundespersonalgesetzes ist vorzunehmen. Die Argumentation des Bundesrats, dass dies die Bundesverwaltung im Vergleichsmarkt schwächen würde, ist nicht stichhaltig. Ausserdem ist jegliche Überschreitung der gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse definierten Ausgaben unzulässig und unter allen Umständen zu vermeiden. Die Schuldenbremse ist zudem auf sämtliche bisher nicht erfassten Bereiche auszuweiten. Zusätzlich ist der Handlungsspielraum der einzelnen Verwaltungszweige zu prüfen. Generell hat sich das Wachstum sämtlicher Ausgaben auf das BIP-Wachstum zu beschränken.

Lieni Füglistaller
Lieni Füglistaller
Nationalrat Ruoldfstetten-Friedlisberg (AG)
 
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