Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage 2 der Asylgesetzrevision die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, so dass die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und vorläufig…
Motion der SVP Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage 2 der Asylgesetzrevision die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, so dass die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ausserhalb der obligatorischen Krankenversicherung sichergestellt und finanziert werden kann. Die Leistungsentschädigungen wie auch die Kontrollen können über bestehende Strukturen, d.h. über die Krankenversicherer oder die gemeinsame Einrichtung KVG abgewickelt werden, müssen aber vollständig dem Bund weiterverrechnet, so dass sie keinen Einfluss auf die Prämien der übrigen Versicherten haben. Erzielen vorläufig Aufgenommene ein Einkommen oder verfügen sie über Vermögen, so ist eine angemessene Kostenbeteiligung sicherzustellen.
Begründung
Die Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung nimmt kontinuierlich zu und führt immer mehr Haushalte bzw. Familien ihre finanziellen Grenzen. Die Solidarität wird überstrapaziert und die Akzeptanz, Leistungsempfänger, die selber keine Prämien zahlen, aber überdurchschnittliche Kosten verursachen, in diesem System mitzutragen, sinkt. Aus diesem Grund sollte die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen finanziell ganz durch den Bund getragen werden. Etwaiger administrativer Aufwand bzw. Kosten sollten als vertrauensbildende Massnahmen betrachtet werden. Die Argumentation des Bundesrates, ein solches Vorgehen wäre unökonomisch, mutet angesichts der vielfältigen Fehlanreize, Intransparenzen und Marktverzerrungen im Gesund-heitswesen absurd an. Es genügt nicht, die Personen des Asylbereichs aus dem Risikoausgleich der Krankenkassen herauszunehmen, sondern es muss vielmehr sichergestellt werden, dass die übrigen Versicher-ten, die ihre Prämien aus der eigenen Tasche bezahlen müssen