Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein…
Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Gemäss Artikel 163 ParlG ist eine PUK einzusetzen, welche die Hintergründe von Devisen- und Wertschriftengeschäften von Mitgliedern des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und ihrem persönlichen Umfeld klärt. Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
1. Welche privaten Devisen-, Wertschriften-, Derivatgeschäfte und anderen Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten wurden durch Mitglieder des Erweiterten Direktoriums sowie des Bankrates der SNB im In- und Ausland auf eigene Rechnung seit dem 1. Januar 2003 oder auf Rechnung von Angehörigen, von einer in häuslicher Gemeinschaft verbundenen Person, im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder aufgrund eines Mandats für eine andere Person getätigt?
2. Wer war diesbezüglich für die Aufsicht über das Direktorium und den Bankrat der SNB verantwortlich: Der Bankrat, der Bundesrat, das Parlament? Wie und von wem wurde die Kontrolle zu welchen Zeitpunkten sichergestellt?
3. Wie entstand das Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums vom 16. April 2010, und von wem wurde es erlassen? Welches war der Inhalt der früheren Bestimmungen und Reglemente, die durch das Reglement vom 16. April abgelöst wurden? Warum waren die Reglemente nicht öffentlich? Entspricht das Reglement den üblichen Regelungen anderer Notenbanken? Hat das Direktorium die Reglemente selber erlassen, ist zu klären, warum die Aufsichtsbehörden diesbezüglich ihre Funktion nicht wahrgenommen haben, wie dies in der Finanzwelt sonst üblich ist. Existiert auch ein solches Reglement für die Mitglieder des Bankrates, und wenn ja, wie lautet dieses?
4. Gelten die Bestimmungen des Strafrechts (Art. 161, Insiderartikel) und des Börsengesetzes auch für die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der SNB? Sind wie üblich die Strafverfolgungsbehörden und die Finma in diesem Fall aktiv geworden; wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?