Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Entlöhnung (Lohn inklusive sämtlichen weiteren Entschädigungen wie Aktien- und Optionszuteilung, PK-Einkäufe, Abgeltung von Deplazierungskosten, Spesen etc.) der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu verfassen, welche unter die Kaderlohnverordnung (KadLV; SR 172.220.12) fallen sowie allfälliger weiterer Unternehmen, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung besitzt (inklusive Post, SBB, SNB etc.).
Der Bericht soll die Lohnkostenentwicklung in den Jahren 2004-2013 umfassen und sie mit dem Umsatz und Gewinn der Unternehmen und Anstalten in den entsprechenden Jahren vergleichen.
Der Bericht soll ebenfalls Aufschluss darüber geben, ob sich die Lohnstrukturen in den jeweiligen Betrieben unterschiedlich entwickelt haben, d.h. ob sich die Löhne der Kader und Leitungsangestellten anders entwickelt haben als die Löhne der übrigen Mitarbeitenden.
Begründung
Durch Medienberichte musste während der letzten Zeit immer wieder zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Entlöhnung leitender Angestellter bundesnaher Betriebe anscheinend zum Teil überproportional stark entwickelt hat.
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2003 sind die Generalversammlungen oder vergleichbaren Organe der bundesnahen Unternehmen und Anstalten für die Festlegung der Honorare und Nebenleistungen an die Mitglieder der obersten Leitungsorgane nach den Artikeln 4 und 5 der KadLV zuständig. Besteht weder eine Generalversammlung noch ein vergleichbares Organ, ist eine Zuständigkeit des Bundesrates zu begründen.
Gemäss Artikel 7 KadLV sind bei der Festlegung der Entlöhnung insbesondere das unternehmerische Risiko, die Unternehmensgrösse, die Entlöhnung und die weiteren Vertragsbedingungen in der betreffenden Branchen sowie die Entlöhnung und die weiteren Vertragsbedingungen der obersten Kaderfunktionen des Bundes zu berücksichtigen.