Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (Neue Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit)

Das Volk hat 2013 einen Familienartikel in der Bundesverfassung abgelehnt. Einer weiteren staatlichen und vor allem bundesstaatlichen Einflussnahme auf die Familiengestaltung wurde damit eine Abfuhr erteilt.

Das Volk hat 2013 einen Familienartikel in der Bundesverfassung abgelehnt. Einer weiteren staatlichen und vor allem bundesstaatlichen Einflussnahme auf die Familiengestaltung wurde damit eine Abfuhr erteilt. Nun plant der Bundesrat aber dennoch, weitere 100 Millionen Franken in familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren, ohne dass es dafür eine Verfassungsgrundlage gäbe. Der Bundesrat greift damit erneut in den Föderalismus und die Hoheit der Kantone und Gemeinden ein und will seine familienpolitischen Vorstellungen zentral und entgegen dem Volkswillen durchsetzen. Die SVP lehnt diese Gesetzesänderung daher ab.

Die ursprünglich bis 2006 begrenzte Anschubfinanzierung des Bundes zur Unterstützung familienergänzender Kinderbetreuung wurde bereits mehrfach verlängert und kostete bereits rund eine halbe Milliarde Franken beim Bund und hat mehrere Milliarden Franken Folgekosten bei den Kantonen und Gemeinden ausgelöst. Obwohl der Bundesrat selber feststellt, dass er in diesem Bereich eigentlich keine Kompetenzen hat, will er dennoch einzelne Familienformen besonders fördern. Er verstösst damit gegen die Bundesverfassung und das Subsidiaritätsprinzip. Im Bereich Familienpolitik sind gemäss Bundesverfassung die Kantone zuständig.

Grundsätzlich soll und darf aber der freiheitliche Staat nicht die Gesellschaft und somit die Familien von Oben herab formen wollen. Aber genau dies geschieht mit den angestrebten Finanzhilfen erneut. Es werden subventionierte Anreize dafür geschaffen, dass das Doppelverdiener-Familienmodell mit familienexterner Kinderbetreuung gegenüber den eigenverantwortlichen Modellen bevorzugt wird. Besonders die traditionelle Familie wird damit weiter diskriminiert. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsgedanken, denn es bedeutet die Verstaatlichung der Familie und unserer Kinder. Darüber hinaus ist es ein Schlag gegen den Föderalismus. Diese weiteren Finanzhilfen bedeuten in Zeiten knapper Budgets Folgekosten für Bund, Kantone und Gemeinden in Milliardenhöhe.

Ausserdem enthält der Bericht zur Vorlage einige sehr einseitige und teilweise falsche Grundlageninformationen. Zum einen wird von Bedürfnissen der Familien gesprochen, denen mit diesen Subventionen begegnet werden sollen. Diese Bedürfnisse werden aber durch die in der Politik tabuisierten, teilweise vorhandenen Überkapazitäten und Fehlinvestitionen im Kita-Bereich in Frage gestellt. Die Frage müsste geklärt werden, inwiefern ein vermeintliches Bedürfnis nur einer angebotsinduzierten und politisch hochstilisierten Nachfrage entspricht. Aus der Perspektive des Subsidiaritätsprinzips muss aber auch hinterfragt werden, ob jedem gesellschaftlichen Bedürfnis mit einer staatlichen Intervention begegnet werden muss. Zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche und lokale Massnahmen können viel effizienter und bürgernäher das möglicherweise vorhandene Problem beheben. Es gibt zudem keinen Grund in diesem Bereich „vereinheitlichend“ einzuwirken, es sei denn, man will über diesen Weg später Einfluss nehmen auf die Erziehung und die Integration, was aber ebenfalls abzulehnen ist. Der zweite Punkt betrifft den theoretischen Rückfluss von Steuergeldern. Es ist volkswirtschaftlich nicht möglich, mehr Steuereinnahmen zu generieren, als Subventionen eingeflossen sind. Das Geld müsste sich ja auf wundersame Weise vermehren. Leider werden nicht die Vollkosten analysiert, sondern nur theoretische Annahmen getroffen und extrapoliert.

 
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