Vernehmlassung

Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren

Gegenstand der Vernehmlassung ist eine vorgesehene Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots in gewissen Städten mit mehr als 60’000 Einwohnern, um dem bestehenden Bedürfnis von Touristen, am Sonntag einkaufen zu können, entsprechen zu können. Stand heute würden 7 Städte (Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano) diese Kriterien erfüllen.

Aus Sicht der SVP ist die Stossrichtung des neuen Art. 25a ArGV geeignet, einem bereits bestehenden und im öffentlichen Interesse liegenden Bedürfnis zu begegnen. Die Vorlage jedoch muss unbedingt dahingehend überarbeitet werden, dass die neue Regelung es den Kantonen erlaubt, gemeinsam mit ihren betroffenen Städten und Gemeinden sowie den betroffenen lokalen Branchenorganisationen gezielt und bedürfnisgerecht eine Lösung vor Ort zu finden.

Beschränkung auf Städte von mehr als 60’000 Einwohnern streichen

Damit die vorgesehene Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots nicht zu Lasten der kleineren Städte und Gemeinden geht, sollte die im Artikel enthaltene Definition des Begriffs «städtisches Tourismusquartier» erheblich ausgedehnt werden, so dass auch Städte und Gemeinden mit weniger als 60’000 Einwohnern von der vorgesehenen Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots profitieren könnten. Dies insbesondere dann, wenn diese über eine sehenswerte historische Altstadt verfügen. In der jetzigen Form ist die Bestimmung wettbewerbsverzerrend und eine unhaltbare Ungleichbehandlung.

Restriktive Sortimentsbeschränkung aufheben

Eine Sortimentsbeschränkung namentlich durch eine Bevorteilung zugunsten von Geschäften, welche Luxus- und Souvenirartikel anbieten, gegenüber Geschäften im mittleren Preissegment, ist unattraktiv für alle Reisenden und damit teilweise sogar kontraproduktiv. Die vorgeschlagene Beschränkung verhindert so die – unterstützungswürdige – Absicht, allen Touristen auch sonntags ein Einkaufserlebnis zu bieten und die lnnenstädte wiederzubeleben.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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