Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes wurde auch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert. Der neue Absatz 2 ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen näher zu umschreiben. Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF), mit dem Ziel, die Mitwirkungspflichten von Telekommunikationsanbieter klarer zu definieren und an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Konkret heisst das neue Auskunfts- und Überwachungspflichten, neue operative Problemstellungen in der Umsetzung, neue technische Anpassungen sowie vereinzelt «finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen».
Die SVP lehnt die Vorlage ab, weil sie unverhältnismässig ist und vor allem ungerechtfertigt stark in die Wirtschaftsfreiheit eingreift. Die neuen Bestimmungen betreffen nämlich wortwörtlich KMU, die im Bereich der Telekommunikation tätig sind. «Finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen», auch wenn sie nur für «Einzelne» gelten, sind aus Sicht der SVP inakzeptabel und damit unverhältnismässig. Es steht für die SVP ausser Frage, dass den Strafverfolgungsbehörden alle notwendigen, dem technischen Fortschritt angepassten Überwachungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen – Der Entwurf begründet jedoch keinen Mehrwert und keine nachvollziehbare Güterabwägung.
Der Entwurf beansprucht, «die Pflichten zwischen den verschiedenen Kategorien und Unterkategorien der MWP [Mitwirkungspflichtigen] besser und verhältnismässiger zu verteilen», stellt aber selbst in Ziffer 4.3 des Berichts fest, dass der Entwurf offensichtlich das Potenzial hat, eine Reihe von KMU zu belasten, anstatt sie zu entlasten. Der Bericht versäumt es dann aber, auch nur annähernd nachvollziehbar zu begründen, warum diese negativen «finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen» für «Einzelne» verhältnismässig und damit zumutbar sein sollen.
Unklar ist auch, welche Kostenfolgen die technischen Anforderungen für die Schweizer Technologieunternehmen haben werden und welche Bedeutung die neue Regelung im internationalen Wettbewerb haben wird. Auch die Bedeutung bzw. der Mehrwert für die Strafverfolgung wird nicht näher begründet.
Aus heutiger Sicht ist die Vorlage aus all diesen Gründen abzulehnen und der Bericht in den oben genannten Punkten generell zu ergänzen sowie eine Neuverteilung der Aufgaben vorzunehmen, welche auch die «finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen» auf die einzelnen KMU berücksichtigt. Wettbewerbsnachteile für den Technologiestandort Schweiz sind nicht akzeptabel.