Die Ehe gilt als wirtschaftliche Einheit. In der Regel verwalten die Eheleute das gemeinsame Eigentum zusammen. Die Individualbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz diametral und führt zur komplizierten Gütertrennung. Zudem müsste der Mittelstand massiv mehr bezahlen, während Einkommensmillionäre stark profitieren würden.
Die FDP-Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» sieht vor, dass alle erwachsenen Personen individuell besteuert werden. Im Falle einer Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung – und das trifft auf die allermeisten Ehen zu – ist dies äusserst kompliziert.
Nehmen wir als Beispiel einen Landwirtschafts- oder einen Gewerbebetrieb. Die Betriebsgebäude sind im Eigentum der Ehefrau, der Betrieb ist Teil der Errungenschaft. Damit gibt es aus der Errungenschaft eine Ersatzforderung gegenüber dem Eigengut der Ehefrau und anschliessend muss die Errungenschaft auf die Vermögensmassen von Ehefrau und Ehemann aufgeteilt werden. Damit muss das Paar beim Ausfüllen der Steuererklärung jeweils eine güterrechtliche Auseinandersetzung machen. Mit anderen Worten: bevor die Eheleute die Steuererklärung ausfüllen, müssen sie jedes Jahr finanziell eine Scheidung vollziehen.
Kompliziert ist die Individualbesteuerung auch, wenn zum Beispiel ein Ehepartner Eigentümer des Wohnhauses oder der Wohnung ist, die Kinder betreut und kein Erwerbseinkommen erzielt. Den Eigenmietwert der Liegenschaft muss dieser Partner versteuern. Unterhalt und Schuldzinsen werden aber aus dem Erwerbseinkommen des anderen Partners bezahlt. Wer von beiden kann jetzt diese Aufwände abziehen?
Hinzu kommt: Diese Initiative ist ein Angriff auf den Mittelstand. Familien mit einem Einkommen bis 250’000 Franken müssten mit der Individualbesteuerung jährlich tausende Franken mehr Steuern bezahlen.
Die Individualbesteuerung ist kompliziert, steht im Widerspruch zur Ehe als wirtschaftliche Einheit, belastet den Mittelstand massiv und ist unsozial.
Auf die Frage, wie sich die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern abschaffen lässt, ist das Splitting die richtige Antwort. Dieses wird bereits in zahlreichen Kantonen angewandt und hat sich bewährt. Das Splitting lässt sich problemlos auch bei der direkten Bundessteuer anwenden.