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Verkehr

Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen

Das totalrevidierte Gütertransportgesetz wurde am 21. März 2025 vom Parlament mit 127 zu 58 (davon alle SVP) Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet (24.017; BBl 2025 1103). Sämtliche Verordnungen, welche sich aktuell auf das bisherige Gütertransportgesetz stützen, müssen revidiert werden, weil sie nach der Totalrevision des GüTG auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Im Zuge dieser Anpassungen, welche rein formalen Charakter haben, werden – wo dies notwendig oder zweckmässig ist – auch inhaltliche Anpassungen in den Verordnungstexten vorgenommen.

Die SVP lehnt Verordnungsanpassungen, durch welche ein neuer Subventionstopf geöffnet wird, ohne die tatsächlichen Änderungsbedürfnisse zu berücksichtigen, grundsätzlich ab. Hauptmangel ist jedoch, dass die Vorlage lediglich die Kompatibilität mit dem geltenden Landverkehrsabkommen prüft, nicht aber mit dem vom Bundesrat angestrebten neuen Landverkehrsabkommen im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU.[1] Die Vorlage kann daher gar nicht beurteilt werden und ist vollumfänglich zur Nachbesserung zurückzuweisen.

Besonders auffällig ist die Behauptung, dass «Sämtliche Bestimmungen im nGüTG und der vorliegenden Totalrevision der GüTV […] mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union kompatibel [sind]» (Erläuternder Bericht, S. 5 f.) Ebenso wird behauptet, dass «die in dieser Vorlage beschriebenen finanziellen Förderinstrumente […] keine unverhältnismässigen Wettbewerbsverzerrungen [verursachen]». Tatsächlich müsste jedoch geprüft werden, ob die in dieser Vorlage beschriebenen finanziellen Förderinstrumente mit den voraussichtlichen neuen Spielregeln im Beihilfeprotokoll zum Landverkehrsabkommen kompatibel sind (vgl. u. a. https://backend.europa.eda.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-europaedach-files/files/2025/06/12/96c23177-cd4c-4420-8ac0-a2f0bc0cafaa.pdf).

Obwohl einige Schweizer Förderpraktiken, wie die Unterstützung von Rollmaterial oder Verladeanlagen, auf den ersten Blick mit den neuen EU-Vorgaben vereinbar erscheinen, wird das EU-Recht die Schweizer Beihilfepolitik erheblich einschränken. Dies betrifft insbesondere die genaue Dosierung der Förderung, die Anerkennung anrechenbarer Kosten, die Zulässigkeit von Pauschalbeträgen und die Einhaltung strenger Transparenzpflichten.

Die Verordnungsbestimmungen betreffend melden wir folgende Kritik an:

  • Weitergabe der Umschlags- und Verladebeiträge an Transportunternehmen unabhängig von Anlagetyp (KV-Umschlagsanlage, Anschlussgleis, Freiverladeanlage)
    Mit der neuen Gütertransportverordnung GüTV wird die LSVA-Rückerstattung im kombinierten Verkehr durch einen Umschlags- und Verladebeitrag ersetzt. Betreiber von Freiverladeanlagen müssen diesen an die Verlader weitergeben. Betreiber von Anschlussgleisen und KV-Anlagen hingegen nicht.
    Die SVP fordert, dass die Beiträge in jedem Fall an den Verlader, also das Transportunternehmen weitergegeben werden muss. 
  • Bemessung der Umschlags- und Verladebeiträge pro Ladebehälter anstatt Bahnwagen im unbegleiteten kombinierten Verkehr (29 Franken pro ver- oder entladenem Ladebehälter, unabhängig von Länge)
    Die GüTV sieht vor, dass der Umschlags- und Verladebeitrag pro versendetem oder entladenem Bahnwagen entrichtet wird. Die Höhe des Beitrags beträgt 29 Franken. Da aber Bahnwagen mehr als ein Wechselbehälter oder Container transportieren können, sinkt der Beitrag pro verladenem Ladebehälter gegenüber der heutigen LSVA-Rückerstattung deutlich. Der Aufwand für den Verlader bleibt aber gleich. Daher fordern wir einen Beitrag pro Ladebehälter im unbegleiteten kombinierten Verkehr.
  • Verzicht auf Obergrenze von 8000 Bahnwagen, die pro Anschlussgleis finanziell gefördert werden.
    Die GüTV sieht bei Anschlussgleisen eine Obergrenze von 8000 subventionierten Bahnwagen vor. Vorteil dieser Variante wäre, dass der Beitrag auf 40 Franken pro Bahnwagen erhöht werden kann. Andererseits würde man mit Obergrenze grössere Anschlussgleise «bestrafen», mit der Schliessung der KV-Terminals wird der Druck auf verbleibende Anlagen zunehmen. Mit Obergrenze müssen gemeinsame Nutzer von Anschlussgleisen einen Verteilschlüssel aushandeln. Daher spricht sich die SVP gegen die Obergrenze aus.

[1] S. https://www.europa.eda.admin.ch/de/vernehmlassung-paket-schweiz-eu#%C3%9Cbersicht-EU-Gesetzgebungsakte-Paket-Schweiz-EU

 
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