Erfolg für die SVP: Polizeimeldungen müssen die Nationalität von Tätern nennen

Mittlerweile vergeht in der Schweiz kaum ein Tag ohne schwere Gewalt- oder Sexualdelikte, Einbrüche und Diebstähle. Dabei sind ausländische Täter massiv übervertreten. Eine Tatsache, die vor allem Links-grün gerne verschweigt. Nur die SVP setzt sich für mehr Sicherheit ein und dafür, dass der Schweizer Bevölkerung reiner Wein eingeschenkt wird.

Benjamin Fischer
Benjamin Fischer
Nationalrat Oberweningen (ZH)

Laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) werden Personen aus Tunesien, Kamerun, Marokko oder der Dominikanischen Republik rund zehnmal häufiger als die einheimische Bevölkerung eines Delikts gegen Leib und Leben verdächtigt. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok weist zudem darauf hin, dass die PKS systematische Fehler aufweist und die tatsächlichen Zahlen viel höher sind. So wurden etwa Algerier 125-mal häufiger eines Strafdelikts beschuldigt als die inländische Bevölkerung. Ebenfalls stark überrepräsentiert sind (Asyl-)Migranten aus Eritrea, Kongo, Somalia, Rumänien, Bulgarien, Irak und Afghanistan.

Es sollte selbstverständlich sein, dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird. Dazu gehört auch die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter. Insbesondere vor dem Hintergrund der weitreichenden direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte hat die Information der Bevölkerung in der Schweiz einen besonderen Stellenwert.

Doch genau diese Transparenz wurde vielerorts bewusst verhindert. 2017 beschloss die rot-grüne Mehrheit in der Stadt Zürich, die Nationalität in Polizeimeldungen nicht mehr zu nennen. Das Ziel war klar: die Ausländerkriminalität sollte aus der öffentlichen Wahrnehmung verbannt werden. Probleme verschwinden so aber nicht.

Nationalrat stimmt unserem Vorstoss zu!

Dagegen wehrte sich die SVP 2021 erfolgreich mit einer kantonalen Initiative. Seither muss die Strafverfolgungsbehörde im Kanton Zürich die Herkunft der Täter nennen, ausser wenn Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegensprechen. Doch das Bundesgericht entschied 2022, dass die nationale Strafprozessordnung (StPO) massgebend sei. Diese macht aber keine klaren Vorgaben. Das Ergebnis: Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich in den Kantonen.

Diesen unhaltbaren Zustand will meine Parlamentarischen Initiative 24.463 «Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen» beenden. In der Herbstsession hat der Nationalrat dem Vorstoss überraschend zugestimmt. Überraschend deshalb, weil die Rechtskommission den Vorstoss zuvor mit sämtlichen Stimmen ausser jenen der SVP abgelehnt hatte. Mit einer Ergänzung der Strafprozessordnung (StPO) schaffen wir eine einheitliche, klare Praxis: Alter, Geschlecht und Nationalität sind bei Polizeimeldungen zu nennen. Wenn der Täter ein Tunesier, ein Eritreer oder ein Iraker war, dann soll die Bevölkerung das auch erfahren.

Benjamin Fischer
Benjamin Fischer
Nationalrat Oberweningen (ZH)
 
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