Die SVP sagt entschieden Nein zu einer erneuten Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Der Bundesrat beabsichtigt, den AIA mit acht zusätzlichen Staaten – Armenien, Kamerun, Mongolei, Papua-Neuguinea, Paraguay, Ruanda, Senegal und Tunesien – einzuführen (Inkraftsetzung ab 1. Januar 2027; erster Datenaustausch ab 2028). Damit soll sich die Schweiz vermeintlich an «aktuelle internationale Gegebenheiten» anpassen und das «Level Playing Field» sichern. Aus Sicht der SVP rechtfertigt dies keinen weiteren Ausbau eines Systems, das tief in die Privatsphäre eingreift, neue Risiken für Datenmissbrauch und politische Zweckentfremdung schafft sowie die Wettbewerbsposition des Finanzplatzes einseitig belastet. Die SVP beantragt Nichteintreten beziehungsweise Ablehnung der Vorlage.

Zentral ist der Datenschutz: Die vorgeschlagenen Staaten stehen nicht auf der vom Bundesrat geführten Liste mit angemessenem Datenschutzniveau im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DSG; folglich wären zusätzliche völkerrechtliche Sicherungen notwendig. Der AIA-Mechanismus verweist zwar auf CDS-Prüfungen (Confidentiality and Data Safeguards) und eine schweizerische Datenschutz-Notifikation, doch bleiben diese Vorkehrungen aus unserer Sicht unzureichend, solange kein nachweislich gleichwertiges Schutzniveau besteht und die Durchsetzung im Partnerstaat nicht verlässlich garantiert ist.
Hinzu kommt, dass bei mehreren der vorgesehenen Partner elementare Voraussetzungen noch fehlen oder Prüfungen ausstehen. In Kamerun sind die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit vom Global Forum noch nicht geprüft; über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung für den AIA ist nichts bekannt. Vergleichbare Lücken bestehen in der Mongolei; auch dort hat das Global Forum die Datensicherheitsvorkehrungen noch nicht geprüft, und die erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen fehlen. Ähnliche Feststellungen ist für Papua-Neuguinea festzuhalten. Unter solchen Umständen Finanzkontendaten zu exportieren, ist mit dem schweizerischen Vorsorge- und Verhältnismässigkeitsverständnis unvereinbar.
Kritisch beurteilen wir zudem das grundsätzliche Vorgehen: Die Vorlage bündelt acht Staaten in einem einfachen Bundesbeschluss und ermächtigt den Bundesrat, das konkrete Austauschdatum festzulegen. Auch wenn das Parlament den Beschluss in der Beratung ändern kann, verhindert die Paketierung eine saubere Einzelfallprüfung der materiell sehr unterschiedlichen Datenschutz-, Rechts- und Vollzugsbedingungen. Zudem steht parallel eine Revision des AIAG im Raum, welche die Kompetenz zur Staatenliste künftig direkt an den Bundesrat delegieren würde – mit der Folge, dass Genehmigungen nicht mehr parlamentarisch erfolgen müssten. Eine solche Kompetenzverschiebung ist ebenfalls unakzeptabel.
Würde die Vorlage trotzdem von einer Mehrheit weiterverfolgt werden, stellt die SVP folgende Mindestanforderungen: