Bundesgesetz über die Cannabisprodukte (CanPG)

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung in aller Deutlichkeit ab. Die umfassende Marktregulierung und die Legalisierung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken widersprechen einer verantwortungsvollen Drogenpolitik. Sie untergräbt die öffentliche Gesundheit und belastet das Gesundheitswesen zusätzlich zur bestehenden Prämienlast stark. Die stetige Verfügbarkeit via Online-Verkauf lehnen wir als kontraproduktiv und grobfahrlässig klar ab. Anstelle einer Lenkungsabgabe wird zudem eine Besteuerung analog zur Tabaksteuer beantragt und die Einnahmen sollen vollumfänglich zweckgebunden in die AHV fliessen.

Inhalt der Vorlage und des Erläuternden Berichts

Der Vorentwurf des Cannabisproduktegesetzes wurde durch die Pa. Iv. Siegenthaler «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugendschutz» initiiert. Die Vorlage hat zum Ziel, einen risikoärmeren und verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis zu ermöglichen. Die Vier-Säulen-Politik soll effektiver umgesetzt werden, das Verbot soll aufgehoben und der illegale Markt eingedämmt werden.

Heute werden Erwachsene bei Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei. Einer Umfrage zufolge haben 2022 vier Prozent der 15-64-Jährigen im letzten Monat Cannabis konsumiert. Besonders verbreitet ist der Konsum bei den 15-24-Jährigen.

Neu sollen Erwachsene für den Eigengebrauch bis zu drei Pflanzen in Blütephase anbauen dürfen. Das Verkaufsrecht in den limitierten Verkaufsstellen soll den Kantonen zukommen, die die Befugnis an die Gemeinden delegieren oder Konzessionen vergeben können. Der Bund soll einem einzigen, schweizweiten Händler eine Konzession für den Online-Verkauf vergeben können. Gewinne sollen der Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe zugutekommen. Bei der be-willigungspflichtigen Herstellung und dem Anbau von Cannabis(produkten) soll gewerbliche, gewinnorientierte Produktion erlaubt sein. An die Qualität werden hohe Anforderungen gestellt und es gilt ein umfassendes Werbeverbot. Eine Lenkungsabgabe soll zusätzlich die Konsumförderung verhindern. Die Nulltoleranz im Strassenverkehr soll bestehen bleiben. Die Vollzugskosten sollen über Entschädigungen und Gebühren finanziert werden.

Eine Minderheit der Kommission lehnt eine Neuausrichtung der Cannabispolitik prinzipiell ab. Weitere achtzehn Minderheiten der Kommission beantragen teilweise umfangreiche Änderungen an der Vorlage.

Die Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz», der Konsum, Anbau und Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf straffrei gestalten wollte, wurde 2008 mit 63,3 Stimmenprozenten abgelehnt. Kurz darauf hat das Parlament beschlossen, den Cannabiskonsum durch Erwachsene nur noch im Ordnungsbussenverfahren zu verfolgen. Der Besitz zum persönlichen Gebrauch ist bis zu 10 Gramm straffrei.

Die Legalität soll Jugendliche vor dem Kontakt mit Cannabis besser schützen und sie vom Konsum abhalten. Durch ein striktes Abgabeverbot von Cannabis an Minderjährige könne der Zugang zu Cannabis erschwert werden. Zwar geht Cannabiskonsum noch bis zu einem Alter von 25 Jahren mit einem erhöhten Risiko einher, da die Hirnentwicklung bis dann noch nicht abgeschlossen ist. Die Kommission hält die Altersgrenze von 18 Jahren aber für ein geeignetes Kriterium, da sie auch für Tabak und Spirituosen gilt und die Volljährigkeit als Kriterium den geltenden internationalen Standards entspricht.

Es gibt keinen Mitgliedstaat der EU, der eine vergleichbare Marktregelung zu Cannabis für nicht medizinische Zwecke hat, wie sie der Vorentwurf vorsieht. In den meisten Mitgliedstaaten der EU ist die nicht medizinische Verwendung von Cannabis verboten.

In Quebec hat sich im Vergleich zu anderen Provinzen gezeigt, dass die vergleichsweise deutlich striktere Regelung zu weniger negativen Auswirkungen geführt haben. Eine Studie aus British Columbia – eine Provinz mit einer der liberalsten Regelungen in Kanada – zeigt hingegen, dass die Legalisierung mit einem Anstieg des Anteils positiver THC-Testergebnisse bei Personen mit mittelschweren Verkehrsunfällen assoziiert war.

Teilweise soll auch der Anbau in nichtgewinnorientierten Vereinen erlaubt werden. Für den online-Verkauf mit Registrierungspflicht bedarf es des qualifizierten Personals, das Beratung anbieten muss bei problematischem Konsum. Der Bund erteilt Bewilligungen für den Anbau von Cannabis und die Herstellung von Cannabis-Produkten.

Um die gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums zu verringern, soll eine Lenkungsabgabe auf Cannabisprodukten erhoben werden. Sie soll umso höher ausfallen, je risikoreicher ein Produkt ist. Beim Verkauf von Cannabisprodukten in physischen Verkaufsstellen handelt es sich um eine monopolisierte wirtschaftliche Tätigkeit der Kantone.

Eine Minderheit (Sauter, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann) beantragt, dass die zuständige kantonale Behörde das Verkaufsrecht entweder selber wahrzunehmen hat oder Privatinstitutionen oder -organisationen eine Konzession erteilt. Eine Übertragung des Verkaufsrechts auf öffentlich-rechtlichen Institutionen oder Körperschaften soll nicht möglich sein.

Die Gewinnorientierung im Konzessionsbereich, also beim Verkauf von Cannabisprodukten, soll ausgeschlossen sein. Allfällige Gewinne aus dem Verkauf von Cannabisprodukten, soweit diese die angemessene Verzinsung des anteiligen Eigenkapitals übersteigen, müssen zweckgebunden für die Prävention, für die Schadenminderung und für die Suchthilfe im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum verwendet werden.

Eine Minderheit Aeschi beantragt, die Vorgabe zu orts-, berufs- und branchenüblichen Löhnen und zum Verbot von Verkaufsprovisionen zu streichen.

Der Online-Verkauf soll einem staatlichen Monopol unterstellt werden.

In Deutschland ist lediglich ein Zehntel (50 Gramm) des Gewichts von Cannabisblüten privat lagerbar im Vergleich zur Schweiz (500 Gramm getrocknet und unverarbeitet). Frisches Cannabis darf bis zu 1’500 Gramm in privatem Besitz sein. Cannabisextrakt ist bis zu 100 Gramm privat lagerbar.

Bewilligungen für die gewerbliche Herstellung resp. den Anbau können an juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz vergeben werden, so z.B. Aktengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, im Handelsregister eingetragene Vereine sowie Stiftungen. Die Bewilligung wird auf max. 10 Jahre ausgestellt und kann erneuert werden.

Gemäss Schätzungen wird das künftige CanPG beim Bund zu Einführungskosten zwischen 13,9 und 20,1 Millionen Franken führen. Es handelt sich dabei um Sach- und Personalkosten während 6 Jahren. Zudem sind jährlich wiederkehrende Vollzugskosten zwischen 6,2 bis 9 Millionen Franken zu erwarten. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Kantone hinsichtlich Personalkosten für die Koordination werden auf gesamthaft rund 1 Million Franken geschätzt. Mehrausgaben in den Kantonen für die öffentliche Gesundheit werden auf 9 Millionen Franken geschätzt und Informations- sowie Aufklärungsmassnahmen schlagen mit 1,3 bis 2,6 Millionen Franken zu Buche. Bei der Polizei und der Justiz fallen rund 60 Millionen und im Gesundheitswesen 22,5 Millionen Franken an, welche weitgehend von der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungen getragen werden. Die grössten Vollzugskosten der Kantone sind mit der Konzessionierung des Verkaufs und den Kontrollen der Verkaufsstellen sowie mit den Kontrollen der Produktesicherheit und -qualität verbunden. Diese werden von der RFA auf 600 000 bis 800 000 Franken geschätzt. Gemäss der RFA dürften die Testkäufe schweizweit zwischen 100 000 bis 400 000 Franken jährliche Personalkosten verursachen. Die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen durch die Konzessionäre wird zwischen 400 000 bis 1,6 Millionen Franken jährliche Personalkosten geschätzt.

Gemäss Schätzungen der RFA wären aus Perspektive der öffentlichen Gesundheit Mehrausgaben in diesem Bereich von bis zu 30 Prozent bzw. von rund 9 Millionen Franken ideal. Es handelt sich dabei um indirekte Kosten. Direkte Kosten im Zuge des Gesetzes ergeben sich durch kantonale Informations- und Aufklärungsmassnahmen, welche auf 1,3 bis 2,6 Millionen Franken geschätzt werden und die in den ersten Jahren anfallen würden.

Erwägungen der SVP

Gesundheitliche Risiken:

Cannabis-Konsum kann psychotische Symptome, Paranoia, Schizophrenie, Depression, Müdigkeit und Realitätsverlust auslösen, in der Regel legen sich die Symptome wieder, aber längst nicht in allen Fällen. Die Wirkung von Cannabinoiden auf die Gefässe kann bei Vorbelastung das Herzinfarktrisiko erhöhen. Auch Abhängigkeiten sind nicht zu vernachlässigen, welche das soziale Leben erheblich negativ beeinflussen können. Ein dauerhafter Konsum beeinträchtigt auch langfristig Konzentration, Antrieb, Aufmerksamkeit und Lernfähigkeit, was sich negativ für eine Erwerbstätigkeit auswirkt. Zudem ist Cannabis oft auch eine Einstiegsdroge für härtere Drogen. Studien zeigen des Weiteren Zusammenhänge zwischen intensivem Konsum und niedrigem Einkommen sowie geringerer Ausbildungsquote.

Aggressives Verhalten:

Entgegen der landläufigen Meinung weisen Studien auf eine Förderung von aggressivem Verhalten durch Cannabiskonsum hin. So ergab eine Untersuchung an psychiatrischen Patienten (Frontiers in Psychiatry 2017), dass Cannabis-Konsumenten häufiger zu gewalttätigem Verhalten neigen als Alkohol- oder Kokainkonsumenten. Auch Strafrechtsprofessor Martin Kilias weist auf die starke Korrelation von Kiffen und Gewalt hin; diese sei noch stärker als beim exzessiven Trinken. Eine staatliche Legalisierung würde diese einschneidenden Folgen für die Opfer legitimieren und Zusatzkosten im Rahmen der Opferhilfe, Erwerbsersatzversicherungen, Lohnfortzahlungen bei Krankheit, obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie eine langfristige Traumatisierung in Kauf nehmen.

Erwerbstätigkeit:

Bei der Regulierungsfolgenabschätzung hat es der Bund versäumt, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt darzulegen und zu quantifizieren. Cannabis hat Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit, Reaktionszeit und Konzentration. In sicherheitsrelevanten Berufen – wie etwa im Bau- und Transportwesen oder in der Industrie – kann bereits ein geringfügiger Rauschzustand zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Der Konsum ist auch in Zusammenhang mit einer abnehmenden Produktivität zu sehen, was sich zu Lasten der Wirtschaft auswirkt. Es besteht auch die Gefahr, dass man weniger motiviert ist, überhaupt erst eine (anstrengende) Arbeitstätigkeit aufzunehmen, was wiederum negative Folgen für unsere Sozialwerke hat.

Auswirkungen in anderen Ländern:

In Kanada und den USA ist der Konsum unter Erwachsenen nach der Legalisierung gestiegen. Es gab in der Folge jeweils einen Anstieg von Intoxikationen wegen Cannabis-Konsums. In Kanada führte die Legalisierung von Cannabis zu einem Anstieg der cannabisbezogenen Besuche in der Notaufnahme. Die Erkenntnisse aus vier Studien mit robuster Methodik stimmen darin überein, dass die Legalisierung in Nordamerika die Wahrscheinlichkeit erhöht hat, dass jugendliche Nichtkonsumierende mit dem Cannabiskonsum beginnen. Bei einer wachsenden Gesamtzahl von Konsumierenden hat die Cannabislegalisierung in Kanada und in den betroffenen US-Bundesstaaten wahrscheinlich dazu geführt, dass die Gesamtzahl der erwachsenen Konsumierenden mit Hochrisiko-Konsumverhalten wächst.

Internationale Abkommen:

Die Schweiz ist Vertragsstaat des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961, welches das Inverkehrbringen von Cannabis verbietet. Mit den vorliegenden Neuerungen verstösst die Schweiz gegen das Abkommen, weshalb es folgerichtig zu kündigen wäre bei Annahme der Vorlage. Es ist völlig unehrlich, innerstaatliche Bestimmungen zu erlassen, die einem Abkommen diametral entgegenstehen, ohne letzteres zu kündigen. Ein solch unlauteres Vorgehen lässt sich einzig damit erklären, dass der Bundesrat sich bewusst ist, konsequenterweise auch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen zu müssen, da dieses unserer Bundesverfassung zuwiderläuft. Vom Eingehen neuer gegenläufiger Verträge wie das EU-Paket ganz zu schweigen.

Anträge der SVP:

  1. Art. 39 Abs. 2 ist dergestalt abzuändern, dass die Kantone ihr Recht zum Verkauf nicht an die Gemeinden übertragen können.
  2. Gewinne sind unter anderem für die enger gefassten Aktivitäten der «Suchtbekämpfung» statt für die breiteren Aktivitäten der «Suchthilfe» zu verwenden.
  3. Der Verkauf von Cannabisprodukten ist mit einer Steuer und nicht mit einer Lenkungsabgabe zu belegen. Die Steuer soll dabei analog zur Tabaksteuer ausgestaltet werden und vollumfänglich der AHV zu Gute kommen.
  4. In Artikel 62 sind kürzere Fristen für die Erreichung der Lenkungsziele zu setzen.
  5. In Artikel 74 ist eine Mindestbusse von 100 CHF und in Artikel 78 eine minimale Geldstrafe von vier Tagessätzen festzulegen.
  6. Artikel 66a des Strafgesetzbuches ist so zu ergänzen, dass nicht nur bei Verbrechen, sondern auch bei Vergehen eine obligatorische Landesverweisung ausgesprochen werden muss.
  7. Das heute geltende Fahrverbot unter Einfluss von Cannabis ist explizit im Gesetz zu verankern.
  8. Auch Reklameschilder sowie Laden- und Schaufensterbeschriftungen sollen explizit als Werbung zählen.
  9. Wir fordern konkrete Sucht-Ausstiegshilfen für eine abstinenzorientierte Therapie
  10. Art. 40 Abs. 2 (neu): «Die Kantone sehen vor, dass die Verkaufsstellen mindestens 500 Meter Distanz zu Ausbildungs- und Freizeitstätten mit Minderjährigen einhalten».
  11. Art. 5 Begriffe, e: Wir fordern ein Verbot von THC-haltigen Biskuits, Süssigkeiten und Getränken etc. Diese Produkte sind nicht erkennbar als THC-haltig und können v.a. bei Kindern zu schweren Vergiftungen führen.

Fazit:

  • Cannabis ist ein Sucht- und Rauschmittel, kein Genussmittel. Die Legalisierung verharmlost den Konsum und sendet ein falsches Signal. Durch die Normalisierung des Konsums werden weitere Konsumenten angelockt und der Gewöhnungseffekt setzt falsche Anreize für eine stetige Erhöhung des THC-Gehalts, welcher schlussendlich auch konsumiert wird.
  • Der Kinder- und Jugendschutz ist nicht gewährleistet, da in Haushalten mit Minderjährigen ein Zugriff nur schwer verhindert werden kann und die konsumierenden Erwachsenen nicht als Vorbilder fungieren.
  • Das in der Schweiz angebaute, stark regulierte qualitativ hochstehende Cannabis mit Lenkungsabgabe ist preislich mit dem illegal im Ausland produzierten Cannabis nicht konkurrenzfähig. Der illegale Markt lässt sich folglich auch nach der Legalisierung nicht unterdrücken.
  • Regelmässiger Cannabiskonsum wirkt sich bis 25 Jahre vermehrt auf die Hirnentwicklung aus, was das Risiko von Ausbildungsabbrüchen erhöht. Deshalb fordern wir, dass die Legalisierung erst ab 25 Jahren greift.
  • Diese Brüche im Lebenslauf führen zu verstärkter (selbstverschuldeter) Abhängigkeit von der öffentlichen Hand.
  • Die beeinträchtigte Konzentration sowie Reaktionsfähigkeit gefährden die Erwerbsfähigkeit insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen. Langfristig zeichnen sich auch mehr IV-Fälle ab.
  • Die Gesundheitskosten werden aufgrund vermehrter psychischer Erkrankungen in Zusammenhang mit Cannabis-Konsum und entsprechender Behandlungen, Therapien und Medikamentenabgabe weiter ansteigen. Dies wird zwangsläufig zu steigenden Prämien und Kosten für die Allgemeinheit führen.
  • Auch werden vermehrt Beistandschaften auf Kosten der Kantone und Kommunen errichtet werden müssen, da hierfür bereits ein leichter Schwächezustand reicht, welcher künftig vermehrt zu erwarten ist.
  • Die staatliche Kontrolle ist aufwändig, teuer und bürokratisch. Den Kantonen und Gemeinden werden neue Aufgaben zugwiesen, obwohl sie bereits durch die Falllast im Asylwesen und die steigenden Zahlen von Personen mit Schutzstatus S mehr als ausgelastet sind.
  • Kontrollen sollen zwingend unangemeldet vorgenommen werden.
  • Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten, die mit dem Vollzug dieser Legalisierung verbunden sind, würden besser für die Umsetzung der 13. AHV-Rente, der Pflegeinitiative etc. verwendet.
  • Die obligatorische Landesverweisung soll auch bei Vergehen zum Tragen kommen.
  • Ein möglicher vermehrter Anbau von Cannabis durch Landwirte hat spürbare Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und Selbstversorgung in der kleinräumigen Schweiz, das stark auf regionale Produktion setzt.
  • Durch die Nutzungsausweitung kann es zu Lieferengpässen beim medizinischen Cannabis kommen.

Die SVP spricht sich klar gegen die Cannabis-Legalisierung und die Vorlage insgesamt aus, welche sich als, teures und kontraproduktives Bürokratiemonster entpuppt, welches insbesondere die Gesundheit und Berufschancen von jungen Menschen gefährdet. So hat sich auch in Deutschland gezeigt, dass sich der erwünschte Effekt der Eindämmung des illegalen Handels nicht erfüllt hat. Auch für die Strafuntersuchungsbehörden konnte der Aufwand nicht verringert werden, so beklagt die deutsche Polizei gar Mehraufwand infolge der Cannabis-Legalisierung. Die Anbauvereinigungen konnten die Dealer nicht verdrängen, da die Genehmigungsverfahren zu kompliziert sind. Hinsichtlich der einzelnen Bestimmungen schliessen wir uns vollumfänglich den Minderheiten Aeschi, de Courten Graber, Glarner, Thalmann-Bieri, Sauter an, deren Verbesserungsvorschläge umzusetzen sind.

 
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