Die SVP lehnt sowohl die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» als auch den vorliegenden indirekten Gegenentwurf (Pa. Iv. 25.404) klar ab. Die Schweiz verfügt über eines der strengsten Tierschutzrechte der Welt. Aus unserer Sicht ist die heutige Rechtslage – das seit Jahrzehnten geltende Produktionsverbot von Stopfleber in der Schweiz sowie die seit 1. Juli 2025 in Kraft stehende Deklarationspflicht – ausreichend. Weitere gesetzliche Einschränkungen der Einfuhr sowie zusätzliche Deklarationsvorschriften auf Gesetzesstufe sind wirtschaftspolitisch schädlich, kulturfeindlich und schlicht unverhältnismässig. Die SVP beantragt aus diesen Gründen namentlich das Nichteintreten auf den Gesetzesentwurf gemäss Minderheit Wandfluh, das Streichen der Ziff. II ebenfalls gemäss Minderheit Wandfluh sowie die Ablehnung des Entwurfs für einen indirekten Gegenvorschlag.

Die Schweiz ist eine offene Volkswirtschaft welche auf verlässliche, regelbasierte Handelsbeziehungen angewiesen ist. Der Erläuternde Bericht zeigt selbst auf, dass Einfuhrbeschränkungen in einem Spannungsverhältnis zu internationalen Verpflichtungen stehen und nur ausnahmsweise und verhältnismässig zulässig sind. Statt Zurückhaltung zu üben, institutionalisiert der Gegenvorschlag aber genau eine solche schrittweise Beschränkung. Er belastet Importeure, Detailhandel und Gastronomie mit zusätzlichen Deklarations- und Kontrollpflichten und riskiert, Einkaufstourismus und Ausweichbewegungen ins Ausland zu verstärken.
Hinzu kommt die kulturelle Dimension: Stopfleber und entsprechende Spezialitäten gehören insbesondere in Teilen der Westschweiz zur kulinarischen Tradition. Der Gegenvorschlag zielt ausdrücklich darauf ab, Angebot und Verfügbarkeit dieser Produkte schrittweise zu verringern. Gleichzeitig sollen Produkte und Gerichte künftig mit auffälligen Hinweisen gekennzeichnet werden. Damit wird nicht nur der Import erschwert, sondern auch ein Teil der Kultur moralisch stigmatisiert. Die SVP setzt sich für die Vielfalt unseres Landes und die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein, selbst zu entscheiden, ob sie ein Produkt kaufen oder nicht – zumal bereits heute eine Deklarationspflicht besteht.
Rechtspolitisch ist zu kritisieren, dass mit Artikel 12a LMG eine bereits auf Verordnungsstufe bestehende Kennzeichnungspflicht unnötig auf Gesetzesstufe gehoben und zugleich ausgedehnt werden soll. Aus Sicht der SVP ist es sachgerecht, beim bestehenden Verordnungsrecht zu bleiben und auf neue Gesetzesbestimmungen zu verzichten.
Die SVP beantragt aus diesen Gründen: