Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)

Die SVP lehnt das neue Zensurgesetz ab. Wir brauchen keine staatliche Meinungs-Polizei und keine Übernahme von EU-Bürokratie. Die bestehende Rechtsordnung ist ausreichend, um echte Kriminalität im Netz zu verfolgen. Alles, was darüber hinausgeht, ist ein Angriff auf die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

Unter dem Titel des Schutzes der Meinungs- und Informationsfreiheit wird von Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen verlangt, ihre Entscheidungen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten zu rechtfertigen. Sie werden verpflichtet, interne Beschwerdeverfahren bereitzustellen und sich an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung zu beteiligen. Um vor lediglich mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalten wie Hassrede zu schützen, müssen die Anbieterinnen Meldeverfahren und Prozesse zur Bearbeitung dieser Meldungen einrichten. Der Vorentwurf schreibt zudem Transparenzvorgaben für Werbung und Empfehlungssysteme vor. Durch eine regelmässige Berichterstattung und den erzwungenen Datenzugang für Verwaltung und Forschung sollen die gesellschaftlichen Auswirkungen abgeschätzt und staatlich beaufsichtigt werden.

Der vorliegende Entwurf ist ein Paradebeispiel für den autonomen Nachvollzug von EU-Recht. Er kopiert einseitig den Digital Services Act der Europäischen Union und importiert dessen bürokratische und freiheitsfeindliche Mechanismen in die Schweiz. Die SVP wehrt sich gegen diese schleichende Unterwerfung unter fremdes Recht, die unsere digitale Souveränität untergräbt und den Schweizer Sonderweg der Freiheit opfert. Es gibt keinen Grund, warum die Schweiz ein gescheitertes EU-Modell übernehmen sollte, das Innovation hemmt und die Meinungsfreiheit einschränkt.

Das KomPG verschiebt die Grenze des Sagbaren durch administrative Massnahmen. Es etabliert Strukturen (bspw. Meldeverfahren), die private Unternehmen dazu zwingen, Richter über die Schweizer Debattenkultur zu spielen. Unter der Androhung drakonischer Strafen von bis zu 6% des weltweiten Umsatzes (Art. 34 Entwurf) werden Plattformen gezwungen, im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit und für die Löschung zu entscheiden (sog. Overblocking). Die Einführung von Begriffen wie «systemische Risiken» für die «öffentliche Meinungsbildung» (Art. 20 Entwurf) öffnet der Willkür Tür und Tor. Es darf nicht Aufgabe des Staates oder irgendeines Bundesamtes sein, zu bewerten, welche politischen Meinungen ein «Risiko» darstellen. Es bleibt völlig offen, wer die Deutungshoheit darüber hat, was als Desinformation gilt. Wie die Erfahrungen während der Pandemie eindrücklich gezeigt haben, wird dieser Spielraum in der Praxis genutzt, um legitime Kritik und insbesondere Fragestellungen zu brandmarken und unliebsame Positionen aus dem Diskurs zu drängen.

Wir lehnen den massiven Ausbau des Staatsapparates und die Etablierung des BAKOM als quasi-richterliche Instanz ab. Das Amt müsste im Vollzug unbestimmte Rechtsbegriffe (wie «nachteilige Auswirkungen»; s. Art. 20 Entwurf) auslegen, was klar in die Kompetenz der Gerichte und des Gesetzgebers gehört. Zudem schafft das Gesetz neue Stellen für eine digitale Oberaufsicht, finanziert durch eine «Aufsichtsabgabe» (Art. 31 Entwurf). Diese Abgabe ist ein unnötiger Swiss Finish, der die Schweiz im Vergleich zum internationalen Umfeld benachteiligt und letztlich eine versteckte Steuer darstellt, die auf die Schweizer Wirtschaft und Konsumenten abgewälzt wird.

Der Entwurf bedroht nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern greift frontal die Wirtschaftsfreiheit an. Mit der vorgesehenen Kompetenz, den Zugang zu Diensten einzuschränken (sog. Netzsperren; Art. 33 Entwurf), erhält die Verwaltung einen digitalen «Kill-Switch». Diese radikale Massnahme trifft nicht nur die Anbieter, sondern bestraft kollektiv tausende Schweizer KMU, die diese Plattformen für allfälligen Kundenkontakt und Werbung benötigen. Zudem provoziert die Schweiz unnötige Handelskonflikte.

Die Vorlage zentralisiert Kompetenzen beim Bund und missachtet die Hoheit der Kantone in der Strafverfolgung. Dieser Zentralisierungszwang widerspricht dem föderalistischen Aufbau der Schweiz und bewährten dezentralen Lösungen, weshalb wir den Entwurf vollumfänglich ablehnen.

 
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