Was haben die Covid-Impfstoffe gekostet? Und wer haftet bei Impfschäden? Genau diese Informationen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei den veröffentlichen Bundesverträgen bis jetzt geheim gehalten. Dagegen habe ich erfolgreich Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht geführt. Warum dieses Urteil auch für die EU-Verträge Signalwirkung haben muss.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Die Verträge zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen zwischen dem BAG und den Herstellern müssen vollständig offengelegt werden. Wie viel hat das BAG für die Covid-Impfstoffe bezahlt? Und haften die Hersteller für Impfschäden? Diese Informationen waren in den Bundesverträgen bis jetzt geschwärzt. Der Schweizer Steuerzahler durfte nur zahlen, aber nichts wissen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Beschwerde gutgeheissen: Die Schwärzung von Impfstoffverträgen zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen war illegal. Ein Erfolg für die SVP, welche gegenüber dem BAG und seinen Massnahmen in der Covid-Pandemie immer kritisch war.
Schutzbehauptungen des BAG
Das Bundesamt hatte insbesondere Preis- und Haftungsbestimmungen geschwärzt. Das BAG behauptete, «Geschäftsgeheimnisse» der ausländischen Hersteller seien wichtiger als die Interessen des steuerzahlenden Schweizer Volkes. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Behauptungen als unbeachtliche Schutzbehauptungen zerzaust.
Wer im Namen des Schweizer Volkes verhandelt, soll öffentlich darlegen, wie er verhandelt hat. Denn nur, wo es Kontrolle gibt, wo die Öffentlichkeit hinschaut, werden Fehler vermieden oder korrigiert.
Das ist ein Sieg für die Öffentlichkeit und die Schweizer Steuerzahler. Auch die EU-Verträge wurden schlecht oder gar nicht verhandelt: Es gibt keinen Kostendeckel und die Schweizer Bevölkerung wird der EU-Bürokratie einfach ausgeliefert. Die Vertreter des Bundes unterzeichnen offensichtlich Verträge, wie Bankkunden am Schalter vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank unterzeichnen müssen.
Wir fordern Offenlegung der EU-Verhandlungen
Wenn die Verwaltungsjuristen der Bundesverwaltung im stillen Kämmerlein Verträge abschliessen, besteht kein Druck für gute Verhandlungen. Es ist zu befürchten, dass sie auch bei den Impf-Verträgen überteuerte Preise sowie einen Haftungsausschluss für die Hersteller einfach akzeptiert haben. Das Urteil muss daher Präventivwirkung für künftige Verträge des Bundes haben. Und: Bei den EU-Verträgen müssen die einzelnen Verhandlungsschritte schonungslos offengelegt werden, sofern solche überhaupt stattgefunden haben.