Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025

Die SVP begrüsst die Entschlackung bei den ausserparlamentarischen Kommissionen und die Vorschrift, welche es deren Mitgliedern künftig verbietet, im Parlament direkt Lobbyarbeit zu verrichten. Die Arbeit ist aber noch nicht erledigt, es bedarf weiterer Einsparungen bei den ausserparlamentarischen Kommissionen, die teilweise über die Jahre zu gross und träge wurden oder deren Aufgaben anderweitig besser erledigt werden. Die Kosten-Nutzen-Relation dieser demokratisch nicht legitimierten Kommissionen ist noch nicht im Lot. Diejenigen Kommissionen und deren Mitglieder, die in der Vergangenheit Lobbyarbeit im Parlament verrichtet haben, sind aufzulösen resp. nicht mehr zu ernennen, da sie damit ihre Unbefangenheit preisgegeben haben.

Nach einer Überprüfung durch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates sieht die Vorlage die Auflösung von 9 ausserparlamentarischen Kommissionen, die Neugestaltung der Akkreditierungskommission, die Reduzierung der Mitgliederzahl der Medizinalberufekommission sowie die Zusammenlegung von 9 Kommissionen zu 3 vor. Dies erfordert die Änderung von 15 Gesetzen und 16 Verordnungen. Zudem erfasst die Vorlage eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zur Präzisierung des Zwecks der Kommissionen und zur Regelung der Kommunikation der Kommissionen mit den Mitgliedern und Organen des Parlaments.

Neu soll es – angeregt durch problematisches Lobbying in der Vergangenheit – den Mitgliedern und Sekretariaten verboten werden, das Parlament und seine Mitglieder direkt zu kontaktieren. Dies ist ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt. Es ist unabdingbar, dass die Mitglieder der Kommissionen neutral und objektiv in der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben sind. Es reicht deshalb nicht, wenn sie befangen sind und indirekt Einfluss auf das Parlament nehmen. Bei der Rekrutierung ist strengstens darauf zu achten, dass keine Bewerber gewählt werden, die sich bereits öffentlichkeitswirksam tendenziös verhalten oder lobbyiert haben.

Damit der Effekt der Zusammenlegung der fünf Prüfungskommissionen für Medizinalberufe nicht verpufft, ist anstatt der geplanten fünf Subkommissionen mit je vier bis acht Mitgliedern, deren Mitgliederzahl auf je maximal 3 zu begrenzen.

Die SVP steht diesen Massnahmen positiv gegenüber, erachtet die Umsetzung jedoch als mutlos. Es hätte noch viel mehr Luft nach oben gehabt, um unnötige Aufwände zu verringern und ideologische Strukturen, denen es an Unabhängigkeit mangelt, aufzubrechen. Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) beispielsweise hat in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie weder neutral noch objektiv agiert. So hat sich die Kommission mehrfach öffentlich abschätzig über Entscheide der Legislative geäussert. Diese öffentlichen Auftritte sind nicht von ihren Aufgaben erfasst und bringen keinerlei fachlichen Mehrwert. So hat die EKM beispielsweise zum Bürgerrechtsgesetz ihre linke Ideologie erneut offenbart, weshalb sie ihre beratende Funktion gegenüber dem Bundesrat nicht mehr ausüben kann. Das Positionspapier der EKM enthält zudem politisch gefärbte Wünsche, welche ebenfalls die notwendige Fachlichkeit vermissen lassen.

Ähnlich verhält es sich bei der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), welche ebenfalls tendenziös agiert und aus 12 Mitgliedern besteht. Da die Bundesverwaltung das Recht von Amtes wegen anzuwenden hat und die Gerichte Verfehlungen ebenfalls überprüfen können, ist diese Kommission aufzulösen, deren Mitgliederzahl ohnehin viel zu hoch dotiert ist. So moniert die Kommission regelmässig Repressionen, welche von Ausländern selbstverschuldet verursacht wurden und als ultima ratio angewendet werden müssen, wie beispielsweise Fesselungen bei Ausschaffungen. Nicht ohne Grund werden die Empfehlungen der NKVF denn auch von NGOs benutzt, um Forderungen gegenüber dem Staat zu stellen. Eventualiter ist die Mitgliederzahl massiv zu reduzieren, da das behördliche Handeln in der Schweiz keines derartig teuren, überdotierten Misstrauensvotums bedarf.

Das Mandat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) geht auf die UN-Rassendiskriminierungskonvention (RDK) zurück. Die Kommission erfüllt heutzutage keine unverzichtbare staatliche Kernaufgabe, weshalb sie aufzulösen ist. Die Schweiz verfügt in vorbildlicher Weise über klare gesetzliche Instrumente zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung, so z.B. Art. 261bis StGB, aber auch auf Zivil- und Verwaltungsebene. Des Weiteren sind zahlreiche Arbeiten der EKR mehrfach abgedeckt. So decken bereits zahlreiche kantonale und kommunale Fachstellen, NGOs etc. Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit sowie Forschung und Beratung in diesem Bereich ab. Die EKR greift immer mehr in den demokratischen Willensbildungsprozess ein durch politische Positionierung und öffentliche Forderungen. Die internationalen Verpflichtungen erfüllt die Schweiz auch ohne die EKR.

Bei der Eidgenössischen Kunstkommission (EKK) fordern wir eine Reduktion der 7 Mitglieder auf 3. Deren Aufgaben sind in keiner Weise systemrelevant und die Beratung hat sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, weshalb eine effiziente Prioritätensetzung angezeigt ist.

Die Eidgenössische Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz führt Schlichtungsverfahren bei behaupteter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Bundesverwaltung durch; sie fällt jedoch keine rechtlich bindenden Entscheide. Die Kommission besteht aus 6 ordentlichen Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern. Da die Kommission nur einen klar abgegrenzten Arbeitgeberkreis bewirtschaftet, der bereits über ausgebaute HR-, Rechts- und Beschwerdestrukturen verfügt, ist die Mitgliederzahl auf 3 ordentliche Mitglieder ohne Ersatzmitglieder zu reduzieren.

Wir fordern zudem die Auflösung der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS), welche die für die Auswahl und Vergabe der Bundesstipendien für Forschung und Kunst zuständig ist. Die Expertise ist bereits im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hinreichend vorhanden. Die Kommission besteht aus 16 Mitgliedern und arbeitet ohnehin in Rücksprache mit dem Bundesamt für Kultur. Sie ist institutionell völlig überdimensioniert und strukturell entbehrlich. Zudem schafft die ESKAS Fehlanreize. Als formell unabhängige Kommission ohne Budget- oder Vollzugsverantwortung entsteht eine zusätzliche Entscheidebene ohne für die Wirkungen und Kosten rechenschaftspflichtig zu sein. Der gesetzliche Auftrag lässt sich folglich vollständig, effizienter und ohne Zusatzkosten innerhalb der bestehenden Bundesverwaltung erfüllen.

Ausserparlamentarische Kommissionen sind eingesetzt, um den Bundesrat und die Bundesverwaltung fachlich zu beraten. Sie sind Teil der Bundesverwaltung im weiteren Sinne. Daraus folgt ein klarer Neutralitäts- und Zurückhaltungsanspruch insbesondere in der öffentlichen Kommunikation, der oftmals nicht eingehalten wird. Einzelne parlamentarische Kommissionen überschreiten in der Praxis ihre Rolle und äussern sich politisch wertend, einseitig und mit einer klaren Agenda. Diese Entwicklung ist aus demokratischer sowie rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. Mit normativen Positionen und politischen Forderungen verlassen diese Kommissionen den ihnen gesetzlich zugewiesenen Rahmen der neutralen Beratung. Eine solche Vermischung von Fachberatung und Lobbying ist zu verhindern.

Die SVP fordert eine schlanke, effiziente und demokratisch legitimierte Staatsführung, weshalb eine konsequente weitere Überprüfung und spürbare Reduktion der Kommissionen anzustreben sind. Gewisse Kommissionen zeigen starke Tendenzen, politisch einseitige Empfehlungen abzugeben, die über ein fachliches Mandat hinausgehen und deshalb zu unterbinden sind. Eine Reduktion der Kommissionen bedeutet daher nicht weniger Expertise, sondern mehr demokratische Legitimität, indem politische Grundsatzentscheide wieder von den zuständigen Staatsgewalten ausgehen. Ausserparlamentarische Kommissionen, sollen nur innerhalb der Bundesverwaltung kommunizieren können. Auf keinen Fall darf eine ausserparlamentarische Kommission mit dem Parlament, mit der Öffentlichkeit oder mit einem anderen Kreis kommunizieren. Die Präsidien dürfen zudem nicht gesondert entschädigt werden. Die Sekretariate sollen zwingend bei einem Bundesamt angesiedelt sein, wobei dies keine Hauptbeschäftigung des Bundesangestellten sein darf.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

 
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