Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)

Die SVP lehnt die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) in der vorgeschlagenen Form ab. Der Gesetzesentwurf missbraucht den berechtigten Schutz unseres Marktes vor unlauterem Wettbewerb, um über den Verordnungsweg eine Regulierungswut in der Schweiz zu etablieren. Unter dem Vorwand des Konsumentenschutzes, der Kreislaufwirtschaft und eines «autono­men Nachvollzugs» von EU-Recht wird ein neues, administratives Kontroll- und Regu­lierungsinstrumentarium aufgebaut. Damit schwächt der Bundesrat die Souveränität des Schweizer Wirtschaftsstandorts und bürdet unseren KMU unverhältnismässige administrative Lasten auf. Die Vorlage gefährdet zudem die im Unternehmensentlas­tungsgesetz (UEG) verankerten Grundsätze des Bürokratieabbaus. Das gesamte Geset­zesprojekt ist zur grundlegenden Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.

Der Bundesrat sieht aufgrund des starken Wachstums des Onlinehandels sowie internationa­ler Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft einen grundlegenden Revisionsbedarf. Der internetbasierte Paketverkehr aus Drittstaaten führt dazu, dass herkömmliche Instrumente der Marktüberwachung an vollzugstechnische Grenzen stossen. Dieser Handlungsbedarf wurde auch im Parlament im Rahmen von diversen Vorstössen artikuliert. Insbesondere die Motion 25.4666 Regazzi sowie die Motion 25.4776 Würth forderten Massnahmen, um Schweizer KMU vor unfairer Konkurrenz zu schützen und Transparenz über illegale Importe zu schaffen. Bereits im Nationalrat hat die SVP die beiden zugrundeliegenden Motionen grossmehrheitlich abgelehnt. Die Teilrevision bezweckt formell die Anpassung des Schweizer Wirtschaftsrechts an den Onlinehandel und an Nachhaltigkeitsbestrebungen. Das primäre Ziel besteht darin, den erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft aufrechtzuerhalten, technische Handelshemmnisse zu vermeiden und die Qualitätssiche­rungskette im digitalen Handel zu stärken. Die Vorlage wird explizit mit der Teilrevision des Produktsicherheitsgesetzes (PrSG) koordiniert, da beide Erlasse eng verknüpft sind.

Erweiterung der Begriffe und Geltungsbereich (Art. 2 Abs. 3 und Art. 3)

Die SVP lehnt diese Bestimmungen ab. Die geplante Ausweitung der Definition von «technischen Vorschriften» auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure öffnet einer uferlosen Überregulierung Tür und Tor. Zudem führt der Wechsel vom Kriterium des «Inverkehrbrin­gens» zur extrem weit gefassten «Bereitstellung auf dem Markt» dazu, dass bereits das blosse Anbieten oder Bereithalten von Produkten ruinösen Haftungsregeln unterliegt. Das belastet den Schweizer Handel, bevor überhaupt ein Umsatz erzielt wurde.

Präzisierung technischer Vorschriften über den Verordnungsweg (Art. 6a)

Die SVP lehnt diesen Artikel ab, da er das Parlament als Gesetzgeber systematisch entmachtet. Diese Blankovollmacht zur Kompetenzdelegation erlaubt es dem Bundesrat, technische Regulierungen pauschal an Bundesämter zu übertragen. In der Folge kann der Beamtenapparat das Schweizer Recht im Schnellverfahren, ohne demokratische Kontrolle und am Gesetzgeber vorbei, an Brüsseler Vorgaben anpassen. Dies begünstigt einen demokratisch nicht legitimierten, vorauseilenden EU-Gehorsam im Beamtenapparat.

Informationssystem für Produktinformationen / Digitaler Produktpass (Art. 6b)

Die SVP lehnt diesen Artikel ab. Der digitale Produktpass ist ein bürokratisches Monstrum, das ohne Not aus der EU kopiert wird und der Schweizer Wirtschaft enorme administrative Lasten aufbürdet. Die Pflicht zur lückenlosen digitalen Erfassung von Rohstoff-, Lieferketten- und Recyclingdaten entlang des gesamten Lebenszyklus ist für KMU finanziell und personell nicht tragbar. In der Praxis erweist sich das System als reine Utopie, da die digital hinterlegten Informationen von den Endkonsumenten im Alltag kaum je abgerufen oder genutzt werden, wodurch der beabsichtigte ökologische Nutzen vollständig verpufft. Diese Massnahme generiert einen immensen administrativen Leerlauf und torpediert die im Unternehmensent­lastungsgesetz (UEG) verankerten Grundsätze des Bürokratieabbaus fundamental.

Inländische Kontaktperson und Pflichten für Marktplätze (Art. 16f & Art.

Die SVP lehnt diese Bestimmungen ab. Die Pflicht zur Angabe einer verantwortlichen Person in der Schweiz verteuert den Import künstlich und stärkt die Schweiz als Hochpreisinsel zum Nachteil der Konsumenten. Zudem ist es ordnungspolitisch falsch, die Betreiber von Online-Marktplätzen zu staatlichen Hilfspolizisten zu degradieren. Wenn Plattformen gezwungen werden, die Konformität von Drittanbietern technisch zu überwachen und durchzusetzen, ist das ein schwerer und unverhältnismässiger Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.

Massive Kompetenzerweiterung der Marktüberwachung (Art. 19 & Art. 19a)

Die SVP lehnt diese Bestimmungen strikt ab. Dass staatliche Kontrollorgane oder private Dritte die Kompetenz erhalten, unter falscher Identität verdeckte Online-Käufe zu tätigen (Art. 19 Abs. 2), ist rechtsstaatlich hochgradig bedenklich. Solche pseudo-nachrichtendienstlichen Ermittlungsme­thoden zerstören das Vertrauensverhältnis im Handel. Inakzeptabel ist zudem Artikel 19a Absatz 5, welcher den Behörden die Macht einräumt, Schweizer Betriebe bei angeblichen Organisationsmängeln behördlich zu schliessen. Eine solche Betriebsschliessung auf rein administrativem Weg ist existenzgefährdend und stellt einen absolut unverhältnismässigen Übergriff des Staates auf die Wirtschaftsfreiheit dar.

Verwaltungsmassnahmen und Datenaustausch (Art. 19a Abs. 3 & Art. 20b–d)

Die SVP lehnt diese Bestimmungen ab. Das in Artikel 19a Absatz 3 verankerte Instrumentarium gibt den Behörden weitreichende Kompetenzen, die von öffentlichkeits­wirksamen Produktwarnungen über sofortige Verkaufsverbote und Einziehungen bis hin zur Sperrung ganzer Webseiten und Domain-Namen reichen. Diese Massnahmen stellen massive Eingriffe in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit dar, die im digitalen Handel oft ohne ausreichende vorgängige Prüfung existenzbedrohende Schäden anrichten. Ebenso gefährlich ist die gesetzlich verankerte, automatisierte Weitergabe und Veröffentlichung sen­sibler Berufs- und Geschäftsgeheimnisse an ausländische Behörden und EU-Datenbanken nach den Artikeln 20b bis 20d. Diese Bestimmung schwächt den Schutz einheimischer Unternehmen und kommt einer staatlich legitimierten Einladung zur internationalen Wirt­schaftsspionage gleich.

Die SVP lehnt diese THG-Teilrevision in der vorgeschlagenen Form ab. Zusammenfassend stellt diese THG-Teilrevision einen massiven Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit dar und beschleunigt den schleichenden Verlust der Schweizer Souveränität durch blinden Nachvollzug von EU-Recht. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU wird nicht durch den Aufbau neuer Handelshemmnisse und administrativer Schikanen gegenüber ausländischen Mitbewerbern gestärkt, sondern einzig durch den konsequenten Abbau inländischer Überregulierung und bürokratischer Lasten.

 
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