Ja zur KMG-Revision – für die Sicherheit der Schweiz

Die Sicherheit unseres Landes und die Verantwortung im weltweiten Umgang mit Rüstungsgütern sind zentrale Anliegen der Schweiz. Das Kriegsmaterialgesetz (KMG) regelt genau, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und entsprechende Teile exportiert werden dürfen.

Thomas Hurter
Thomas Hurter
Nationalrat Schaffhausen (SH)

Ein wesentlicher Kern der aktuellen Anpassungen ist die Stärkung der Schweizer Neutralität. Durch die Berücksichtigung neutralitätspolitischer Gründe bei Exportentscheidungen und eine erhöhte Autonomie wird sichergestellt, dass die Schweiz ihre unabhängige Rolle in der Weltpolitik wahren kann. Dieses wichtige Anliegen wurde durch die SVP in die Gesetzesrevision eingebracht. Gleichzeitig wird die Schweizer Armee gestärkt – sowohl durch die Verfügbarkeit von wichtigem Material als auch durch eine grössere Eigenständigkeit.

Stärkung der Schweizer KMU
Viele Schweizer Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU), entwickeln hochmoderne Technologien. Oft handelt es sich dabei um sogenannte «Dual-Use-Produkte»: Das bedeutet, eine Technologie kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Ein Beispiel sind Drohnen. Sie unterstützen einerseits die Suche nach vermissten Personen und können andererseits zur militärischen Aufklärung dienen. Das KMG setzt sich dafür ein, diese innovativen Firmen und Produzenten zu stärken, damit die Schweiz auch in Zukunft ein führender Standort für Hightech- und Space-Technologien bleibt.

Verantwortung und strenge Kriterien beim Export
Die Schweiz exportiert nicht an jeden. Es gelten harte Kriterien, um sicherzustellen, dass unsere Produkte nicht für Unrecht missbraucht werden. Ein Export wird grundsätzlich nicht bewilligt, wenn:

  • ein Land die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzt;
  • die Gefahr besteht, dass das Material gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird;
  • das Risiko einer unerlaubten Weitergabe an Dritte besteht oder
  • das Bestimmungsland in bewaffnete Konflikte verwickelt ist.

Um die Verlässlichkeit zu erhöhen, orientiert sich die Schweiz an Partnerstaaten, die ähnliche demokratische Strukturen und Exportkontrollen haben. Seit Juli 2026 umfasst diese Liste 36 Länder (darunter die EU- und EFTA-Staaten), die sich denselben Grundsätzen der Exportkontrolle verpflichtet haben wie die Schweiz. Konkret sind mit der Revision des KMG Exporte an diese Partnerstaaten auch während bewaffneter Konflikte möglich, sofern es sich nicht um Güter handelt, die kriegsrelevant sind. Zum Beispiel Polizeiwaffen für Deutschland.

Sicherheit durch Kontrolle
Trotz dieser Export-Erleichterungen für vertrauenswürdige Partner bleibt die Kontrolle streng: Jedes Gesuch wird einzeln beurteilt. Zudem behält der Bundesrat ein Veto-Recht. Er kann aus aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Gründen jederzeit gegen einen Verkauf entscheiden oder die Belieferung einschränken.

Aus diesen Gründen: Ein deutliches Ja zum neuen Kriegsmaterialgesetz am 29. November stärkt unsere Neutralität und Autonomie!

Thomas Hurter
Thomas Hurter
Nationalrat Schaffhausen (SH)
 
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