Argumentarium

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Referendum gegen das ruinöse Energiegesetz

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1. Auf einen Blick

Die Bevölkerung und die Unternehmen bezahlen die Zeche für dieses ruinöse, utopische und gefährliche Energiegesetz. Die zusätzliche Belastung am Beispiel eines 4-Personen-Haushaltes mit Ölheizung durch neue Abgaben und Erhöhung bestehender[1] ist alleine für den Energiebereich enorm:

Wer bezahlt dieses 200 Milliarden[2] teure Energiegesetz?

Abgabe

zusätzliche Kosten

Verbrauch/Jahr

Fr.

Strom

+ 3 Rp. / kWh KEV[3]

5000 kWh

Fr.    150.-

Heizöl

+ 67 Rp. / Liter[4]

3000 Liter

Fr. 2’010.-

Benzin

+ 26 Rp. / Liter

20’000 km[5]

Fr.    416.-

Konsum

Preiserhöhungen Produkte[6]    

 

Fr.    650.-

 

Minimale Mehrkosten/Jahr/4-köpfiger Familie

Fr. 3’200.–

 

Diese massiven Belastungen für höhere Strom-, Benzin und Verdoppelung der Heizölkosten sind nur ein Teil der Rechnung, die die Konsumenten und Unternehmer bezahlen. Hausbesitzer und Unternehmer werden durch neue Verbote und Vorschriften nämlich noch zusätzlich zur Kasse gebeten. So sollen z.B. Ölheizungen verboten werden, was massive Investitionskosten für jeden Hausbesitzer und Gewerbetreibenden mit sich bringen und schliesslich dann auch die Mieter trifft. Generell gilt, dass durch Verbote und neue Energievorschriften die Unternehmer gezwungen werden z.B. Produktionsmaschinen, die zu viel Strom verbrauchen, zu ersetzen. So werden die Unternehmer, insbesondere auch die Maschinenindustrie, massiv zur Kasse gebeten werden für Neuinvestitionen in Maschinen und Gebäude. Massiv höhere Transport- und Produktionskosten für den Werkplatz Schweiz bedeuten, dass der grösste Teil auf den Konsumenten überwälzt wird und diesem dann jährlich 3’200.—Franken fehlen werden, um zu konsumieren. Dies wirkt sich auf das Gastgewerbe und die Hotellerie, das Gewerbe und auch den Detailhandel aus.

Das neue Energiegesetz ist eine gefährliche und schönfärberische Utopie

 

1.1 Das neue Energiegesetz zerstört die Unabhängigkeit der Schweiz

Nach der Reaktorkatastrophe in Japan machte der Bundesrat eine energiepolitische Kehrtwendung. Er beschloss, dass die bestehenden Kernkraftwerke (KKW) am Ende ihrer Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue ersetzt werden sollen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt er auf massive Vorschriften für Einsparungen beim Strom- und Energieverbrauch, verstärkte Energieeffizienz, den Ausbau der Wasserkraft und eine starke Förderung der neuen erneuerbaren Energien. Wenn nötig, sollen Gaskombikraftwerke und Importe den fehlenden Kernenergiestrom ersetzen. Zudem müssten die Stromnetze rasch und teuer ausgebaut und die Energieforschung mit viel Geld verstärkt werden.

 

1.2 Was will das neue Energiegesetz?

Ziel des neuen Energiegesetzes ist der mittelfristige Ausstieg aus der Kernenergie mittels massiver Stromeinsparung, verbunden mit einer Senkung des CO2-Ausstosses auf unter ein Viertel gegenüber 1990. Dafür sind drei Massnahmenpakete vorgesehen.

1. Phase (Energiegesetz)

Massnahme

Artikel

Erklärung

Gesetz

Richtwerte für Ausbau Erneuerbare Energien

2 Abs. 1

Die Produktion erneuerbarer Energien ausser Wasserkraft soll im Jahr 2020 bei mindestens 4400 GWh und im Jahr 2035 bei 11 500 GWh liegen.

Energiegesetz

Verbrauchsrichtwerte

3 Abs. 1

Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person/Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2020 um 16 Prozent bis 2035 um 43 Prozent zu reduzieren.

Energiegesetz

Verbrauchsrichtwerte

3 Abs. 2

Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person/Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2020 um 3 Prozent bis 2035 um 13 Prozent zu reduzieren.

Energiegesetz

CO2-Abgabe

34 Abs. 1

Erhöhung der Teilzweckbindung von 300 Mio. Franken auf 450 Mio. jährlich.

Energiegesetz

Förderung
Erneuerbare Energien

37 Abs. 3

Die kostendeckende Einspeisevergütung wird von aktuell 1,5 Rp./kWh auf neu 2,3 Rp./kWh erhöht.

Energiegesetz

Verschärfung Gebäude-Vorschriften

46 Abs. 2-3

Vorschriften betreffend maximalen Anteil nicht erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser, Vorschriften über sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden

Energiegesetz

Verbot der

Wiederaufarbeitung

9

Abgebrannte Brennelemente sind als radioaktive Abfälle zu entsorgen und dürfen nicht wiederaufbereitet werden.

Kernenergiegesetz (Anhang Energiegesetz)

Verbot des Baus von neuen Kernkraftwerken

12 Abs.4

Die bestehenden KKW’s werden nach Ablauf ihrer Betriebsdauer nicht ersetzt.

Kernenergiegesetz (Anhang Energiegesetz)

Forschungsmittel

 

Aktionsplan «koordinierte Energiefor-schung» 60 Mio. zusätzlich für erneuerbare Energien (Insgesamt stehen für die Jahre 13-16 vom Bund aus 746 Mio. Franken zur Verfügung).

u.a. ETH-Gesetz 2013-2016

Senkung Emissionen Fahrzeuge

10

Senkung der CO2-Emissionen bei PW auf 95g/km bis 2020 (aktuell 130g/km)

CO2-Gesetz (Anhang Energiegesetz)

Verbot Ölheizungen

 

Ab 2029 soll bei zu geringer Senkung der Emissionen ein grundsätzliches Verbot von Ölheizungen in allen Gebäuden erfolgen

Erläuternder Bericht zur VL CO2-Gesetz S. 32

2. Phase (KELS)

Klima & Energielenkungs-system (KELS)

 

Verfassungsbestimmung zur Erhebung einer Abgabe auf Brenn- und Treibstoffe und eine Stromabgabe (Inkrafttreten ab 2020)

Botschaft Klima- und Energielenkungssystem (15.072)

3. Phase (noch nicht definiert)

Weitere Einschränkungen und Verbote

 

Ab 2030 ausgelöst, falls Phase 2 nicht den gewünschten Erfolg erzielt

 

 

1.3 Das grösste Subventionierungs- und Verstaatlichungsprojekt der Schweiz

Das neue Energiegesetz bringt neben einem kompletten Umbau unseres Energiesystems (u.a. Verbot von Kernkraft) auch für alle anderen Bereiche der Gesellschaft massive Änderungen mit sich. Die Kosten von gut 200 Mrd. CHF dieses Wahnsinnsprojekts zahlen im Endeffekt wir alle. Neben den Konsumenten sind es vor allem die KMU’s welche hier tief in die Tasche greifen müssen. Da die energieintensiven Grossunternehmen von der Erhöhung der Abgaben ausgenommen werden (und zwar nicht nur bei der KEV, sondern später auch beim KELS-System), bezahlen die kleinen und mittleren Betriebe die Zeche. Bei Anhebung der KEV auf 2,3 Rp/kWh wie im neuen Energiegesetz vorgesehen, zahlt ein Betrieb wie z.B. eine Getreidemühle über 50‘000 Franken jährlich an KEV-Abgabe.

Mit der ab 2020 kommenden Energielenkungsabgabe würde dieser Betrag sogar verdoppelt! Auch Brenn- und Treibstoffe werden sich verteuern und damit auch Transport- und Produktionskosten. Neben den Kosten plant der Bund bereits heute mit einem Verbot von Ölheizungen ab 2029 – ein ganzer Wirtschaftszweig würde damit praktisch über Nacht vom Markt verschwinden!

Gleichzeitig baut der Bund auch seine Kontrollinstrumente und Vorschriften weiter aus. Mehr administrativer Aufwand (z.B. bei Befreiung einer Abgabe), mehr Vorschriften bei der Energieeffizienz von Anlagen (stetige Anpassung an die neueste technische Entwicklung) sowie mehr Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit (u.a. durch Verbote oder hohe Belastungen gewisser Produkte um die graue Energie zu «verrechnen») werden die Folge sein.

  

1.4 Wind und Photovoltaik als Landschaftsverschandler

Die Energiestrategie 2050 will den aktuellen Anteil von knapp 38% des Strommixes aus Kernenergie durch Solar- und Windstrom[7], wie auch mit mehr Effizienz ersetzen. Im Energiegesetz sind dafür auch Richtwerte vorgesehen. So soll die inländische Produktion von Wind- und Solarkraft, wie auch Biomasse, bis 2020 bei mindestens 4400 GWh; bis 2035 bei mindestens 11’400 GWh liegen. Ausgehend von der aktuellen Jahresproduktion der Wind- und Solarkraft sind in den nächsten 4 Jahren damit gut das Dreifache an Anlagen nötig. Dies bedeutet bis 2020 750 neue Windkraftwerke mit einem Rotordurchmesser von 82m oder 1,05 Mio. Hausdächer mit einer Photovoltaikanlage von je 20m2 Fläche! Die Folgen wären eine enorme Verschandelung unserer Landschaft, was die Lebensqualität der Bevölkerung massiv beeinträchtigen würde. 

 

1.5 Höhere Preise und staatliche Eingriffe auf dem Buckel der Konsumenten und Steuerzahler

Zusätzlich wird auch der Strompreis um die höheren Gestehungskosten der neuen erneuerbaren Energien verteuert. So wird der Stromkonsument, d.h. wir alle, mit massiven Zusatzkosten belastet. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien auf dem Strompreis erhoben wird, wird laufend weiter stark erhöht.

Grosse industrielle Energieverbraucher sollen dabei entlastet werden, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Die Mehrbelastung trifft vor allem die Haushalte und das Gewerbe. Aber auch über den nötigen massiven Ausbau des Verteilnetzes für den Abtransport des dezentral anfallenden erneuerbaren Stroms, sowie über den Ausbau des Hochspannungsnetzes für Importstrom, wird der Konsument zur Kasse gebeten.

 

1.6 Exkurs Wasserkraft

Die Wasserkraft ist der wichtigste Pfeiler unserer Stromversorgung. Zwischen 55-60% der Schweizerischen Stromproduktion entfallen auf diesen Energieträger. Die Wasserkraft ist ein multifunktional einsetzbarer Energieträger und erzeugt sowohl Band- (Laufwasserkraft) als auch Spitzenenergie (Speicherkraftwerke). Wegen der rasch abrufbaren Regelenergie ist die Wasserkraft deshalb auch für die Stabilität des Netzes von enormer Bedeutung – zudem ist sie erneuerbar, praktisch emissionsfrei und besitzt sehr tiefe Gestehungskosten.

Dieser wertvolle Energieträger ist jedoch bedroht. Einerseits durch die massiv subventionierte Billigenergie unserer Nachbarländer wie Deutschland, andererseits aber auch durch stetig verschärfende Rahmenbedingungen im Inland selbst (u.a. einseitige Fördermassnahmen von Wind- und Solarkraft, Vorschriften Restwassermengen, Landschaftsschutz etc.). Ein Ausbau der Wasserkraft ist damit nur noch bedingt möglich, was auch die bescheidenen Richtwerte des Bundes für die Grosswasserkraft deutlich macht.

Das mit der Energiestrategie eingeführte «Subventions-Zückerchen» von 0,2 Rp. /kWh ist dabei nicht einmal ein Tropfen auf den heissen Stein. Laufwasserkraftwerke haben durchschnittliche Gestehungskosten von 5.9 Rp/kWh, Speicherkraftwerke von 8.2 Rp./kWh.[8] Der Marktpreis liegt derzeit bei rund 3.5 Rp./kWh.  Die Subventionierung löst die Probleme der Wasserkraft damit langfristig gesehen überhaupt nicht. Eine wirklich sinnvolle Unterstützung dieses wichtigsten Stromproduzenten aus Schweizer Sicht muss, im Sinne eines Gesamtpakets, mehrere Massnahmen und Instrumente umfassen.[9] Die Wasserkraft darf nicht durch eine mit der Energiestrategie 2050 eingeführte «Sterbeprämie» abgespeist werden – dafür ist sie schlichtweg zu wichtig.

 

2. Das neue Energiegesetz führt zu einer Kostenexplosion

Konservativ geschätzt bewegen sich die Kosten der sog. Energiestrategie 2050 in Form des neuen Energiegesetzes in der Grössenordnung von 150 bis 200 Milliarden Franken bis zum Jahr 2050. Das bedeutet Kosten für die Bevölkerung und Wirtschaft von 5 bis 7 Milliarden pro Jahr. Pro Kopf und Konsument führt dies zu zusätzlichen Ausgaben von jährlich 750 Franken! Nicht mitgerechnet in diesem Szenario sind der Abbau von Arbeitsplätzen aufgrund höherer Produktionskosten und der Wohlstandsverlust der Bevölkerung.

Die Kosten[10] setzen sich wie folgt zusammen:

Bau und Ausbau Produktionsanlagen und Stromnetz

(inkl. Erhöhung KEV)

118 – 150 Mrd. CHF

 

Erhöhung der CO2-Abgabe

˜ (20 Mrd. CHF)

Klima- und Energielenkungssystem[11] (in Planung 2. Phase ES 2050)

˜ 80 Mrd. CHF

Verstärkte Massnahmen im Bereich Energieeffizienz

˜ 10 Mrd. CHF

Total Kosten für Konsumenten und Steuerzahler

mind. 200 Mrd. CHF

Kosten für eine Familie mit 2 Kinder

rund 3’200 Franken/Jahr

 

  • 118-150 Mrd. CHF für die Erzeugung von Strom und Netz (Szenarien des VSE)[12]

Neben den Kosten der Produktionsanlagen sind dies vor allem der Bau und der Ausbau des Stromnetzes aufgrund der vielen Einzelproduzenten von Solar- und Windenergie. Dabei eingerechnet ist auch die Erhöhung der KEV. Als «Zückerchen» für die Stromunternehmen wurde in der parlamentarischen Beratung schliesslich von der KEV, welche mit der Energiestrategie 2050 auf 2,3 Rp./kWh steigen soll, 0,2 Rp. der Grosswasserkraft zugesprochen. Mit diesem Schachzug wurde ein weiterer möglicher Gegner der Energiestrategie durch Subventionen ruhig gestellt, wie zuvor bereits auch die stromintensiven Grossunternehmen, welche nur einen Bruchteil (0,45 Rp./kWh) der eigentlichen KEV bezahlen müssen (im Austausch gegen Effizienzmassnahmen). Die Kosten der ES 2050 werden demzufolge noch mehr vom einfachen Bürger und Konsumenten sowie von den KMU’s bezahlt werden müssen.

Der Bund rechnet beim Stromnetz mit viel kleineren Beträgen[13], da seiner Ansicht nach ein grosser Teil des Netzes ohnehin erneuert werden muss. Dies ist aber falsch, da es vor allem auch neue Leitungen braucht. Von der Erdverlegung (bis zu 6-mal teurer als Freileitungen!), welche vielerorts gemacht werden soll, ganz zu schweigen.  

 

  • rund 20 Mrd. CHF für die CO2-Abgabe

Diese Kosten beziehen sich alleine auf die Abgabe (aktuell werden rund 975 Mio. CHF pro Jahr eingenommen, davon werden etwa 650 Mio. über Krankenkassen rückverteilt)! Die CO2-Abgabe wird jedoch stetig erhöht, deshalb sind die 20 Mrd. CHF bis 2050 noch sehr konservativ geschätzt (siehe KELS unten). Die Kosten für neue Gebäude bzw. teurere Baukosten aufgrund von neuen Regulierungen und Gesetzen, wie auch der Einbau von neuen Heizanlagen kommen noch dazu.

Dasselbe Spiel wie bei den Netzkosten ist auch bei der CO2-Abgabe der Fall: der Bund berechnet nicht die Vollkosten, sondern zieht die eingesparten Kosten der verbesserten Gebäudesubstanz ab, wobei er durchschnittlich einen viel höheren Energiepreis als aktuell annimmt.

 

  • Geplantes Klima- und Energielenkungssystem (KELS)

Das geplante Klima- und Energielenkungssystem (früher ökologische Steuerreform genannt) ist in Planung.[14] Es gehört zur 2. Phase der Energiestrategie 2050. Die Energieträger werden je nach Variante bis zu folgenden Werten teurer:

  • Stromabgabe drei Rappen mehr pro kWh (aktuell 1,3 Rp./kWh, ab 2017 1,5 Rp.)
  • Brennstoffabgabe auf Heizöl bis zu 67 Rappen mehr pro Liter (aktuell 22 Rp./L ab 2016)
  • Treibstoffsteuer auf Diesel und Benzin bis zu 26 Rappen mehr pro Liter (aktuell keine)

 

  • Verstärkte Massnahmen im Bereich Energieeffizienz

Zusätzliche Kosten entstehen für den Ersatz von Geräten, Fahrzeuge, Maschinen, Lüftungen etc. Die Aufrüstung nach dem neuesten Stand der Technik, welche in praktisch allen Gesetzen vorhanden ist, führt zu gewaltigen Mehrkosten, welche sowohl Wirtschaft als auch Bevölkerung zu tragen haben. Von der Sinnlosigkeit, funktionierende Geräte vorzeitig ersetzen zu müssen, ganz zu schweigen.

 

Konsumenten, Gewerbler, Hausbesitzer und Autofahrer werden zusätzlich massiv belastet.

 

2.1. Exkurs: Stromverbrauch

Trotz Effizienzmassnahmen und jahrzehntelangen Kampagnen des Bundesamtes für Energie (BFE) steigt der Stromverbrauch in der Schweiz weiterhin an. Seit 1970 hat er sich mehr als verdoppelt – in den letzten 25 Jahren resultierte immer noch ein Wachstum von 25%. Der Anstieg des Stromverbrauchs verlief dabei stets parallel zum Wirtschaftswachstum. Neben der Zuwanderung (aktuell 70’000 pro Jahr) und damit einhergehend einer Erhöhung der ständigen Wohnbevölkerung seit 1990 um satte 1,6 Mio. auf nunmehr über 8,3 Mio. Personen, sind diesbezüglich vor allem neue Anwendungen (Cloud-Services etc.) und Tätigkeitsfelder
(u.a. E-Mobilität, vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs) sowie Veränderungen am Arbeitsplatz (PC, Home-Office etc.) und dem gesellschaftlichen Leben (Smartphones etc.) Treiber dieses Wachstums.

Ebenso wird schon seit Jahren versucht, den Verbrauch von fossiler Energie zu reduzieren. Dabei ist klar, dass die zu ersetzenden Rohstoffe wie Öl oder Gas einen Ersatzenergieträger benötigen – in diesem Falle Strom. Dieser Trend zur steigenden «Elektrifizierung der Gesellschaft» wird nicht nur weitergehen, sondern künftig massiv zunehmen. Neue Anwendungen und Entwicklungen (Stichwort digitale Gesellschaft bzw. Revolution) brauchen mehr Strom, Wirtschaftswachstum braucht mehr Strom, der stetig steigende Lebensstandard wird mehr Strom verbrauchen; kurzum alle Lebensbereiche werden in Zukunft vermehrt Strom benötigen. Effizienzmassnahmen können dabei höchstens dazu beitragen, den Stromverbrauch zu drosseln, eine Reduktion ist nicht realistisch und wäre auch in den meisten Fällen klar kontraproduktiv (massiver Einbruch der Wirtschaft, Rückkehr zu fossilen Rohstoffen, Verringerung des Lebensstandards usw.).

 

3. Versorgungssicherheit gefährdet – Abhängigkeit vom Ausland steigt

Angesichts der international gestiegenen Unsicherheit hat die Frage einer möglichst hohen Unabhängigkeit, insbesondere auch in der Energieversorgung, zugenommen. Die Schweiz braucht auch in Zukunft eine zuverlässige, heimische und bezahlbare Energieversorgung. Die SVP hat mit ihrem Gegenkonzept[15] schon früh auf die Absichten des Bundesrates reagiert und eine realistische Energiepolitik, welche eine Versorgung mit genügend, kostengünstiger, möglichst unabhängiger und sicherer Energie garantiert, aufgezeigt.

Denn die aufbereitete Energiestrategie – in erster Linie ein Vorhaben der Verwaltung – kann die Kriterien der Zuverlässigkeit und Bezahlbarkeit nicht gewährleisten, gefährdet den Werkplatz und macht die Schweiz noch abhängiger vom Ausland und damit erpressbar. Ja sie will der Bevölkerung und der Wirtschaft ein enges, planwirtschaftliches Korsett auferlegen. Umfassende Verbote einerseits, hohe Subventionen, Steuern und Abgaben anderseits, können aber die Probleme, die der Kernenergieausstieg mit sich bringt, nicht lösen.

Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie fallen 35-40%[16] der inländischen Stromproduktion (25‘000 GWh) weg. Diese können nicht durch die erneuerbaren Energien gedeckt werden:

 

Bedarf an neuen Kraftwerken zur Deckung von 25‘000 GWh Strom

(Zahlen unten entsprechen pro Energieträger jeweils 25‘000 GWh)

Energieträger

Anlagen

Bemerkungen

Photovoltaik

8,75 Mio.

8,75 Millionen Hausdächer à 20m2. Zusätzlich wären für die Stromspeicherung und Ausgleich knapp 28 zusätzliche Pumpspeicherkraftwerke mit 1000 Megawatt Leistung nötig.

Wind

6‘250

6‘250 Windkraftwerke à 2 Megawatt Leistung und knapp 13 zusätzliche Pumpspeicherkraftwerke mit 1000 Megawatt Leistung zur Speicherung und Ausgleich. Alle Windanlagen ergäben mehrere Reihen von Windturbinen auf einer Länge von 250 km auf dem Jurakamm von Zürich bis Genf.

Biomasse

41‘250

41‘250 Biogasanlagen mit Gülle und Mist von 50 Kühen und 200 Schweinen. Um dies zu erreichen, müsste alleine der Schweinebestand von aktuell 1,5 Mio. auf 10,4 Mio. erhöht werden!

Wasserkraft

 

Da die Wasserkraft praktisch ausgeschöpft ist, wäre eine Berechnung der Anlagen bloss theoretischer Natur.

Vergleich 25‘000 GWh Strom aus Kernkraft

Kernkraft

2

Anlagen à 1600 Megawatt Leistung. Diese Kraftwerke entsprechen der neuen Generation 3+. Gleichzeitig braucht es keine zusätzlichen Speicherwerke, da diese unabhängig von Witterung und Tageszeit produzieren.

 

Folge davon ist, dass die Schweiz insbesondere in den Wintermonaten massiv Strom importieren muss. Die Schweiz wäre damit extrem vom Ausland und den Preisen auf dem internationalen Markt energiepolitisch stark abhängig, was unser Land auch anfällig für allfällige Erpressungen durch andere Nationen machen würde.

 

4. Neue Subventionen, mehr Regulierungen, Bürokratie und Vorschriften

Die Energiestrategie und mit ihr das Energiegesetz ist weit vom Markt entfernt. Alleine mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden ineffiziente Energieträger bevorzugt und andere zwangsläufig schlechter gestellt. Gleichzeitig wird mit der ökologischen Steuerreform (KELS-System in Phase 2) zusätzlich ein Ungleichgewicht zwischen den Energieträgern aufgebaut. Ebenso wurden in den letzten Jahren bei der Kernenergie diverse Massnahmen verschärft, welche eine Schlechterstellung dieses Energieträgers bewirkten (u.a. politisch motivierte Vorgaben beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, was zu höheren Kosten bei den Betreibern führt).

Mit dem Energiegesetz gibt es auch bei der Raumplanung Änderungen: hier kann der Bund den Kantonen neu Vorgaben bezüglich Ausscheidung von Gebieten zur Produktion von erneuerbarer Energie machen (die Kantone müssen diese Gebiete bezeichnen, generell verzichten dürfen sie darauf nicht).

Auch bei der Stromsteuerung wird es Änderungen geben. Intelligente Netze (Smart Grids) steuern die Stromflüsse und sichern die Netzstabilität. Das Perfide dabei, im Endeffekt wird jedes Haus eine solche Steuerung (Smart Meter) besitzen, welche dem Stromproduzenten genaue Angaben im Minutentakt über den Verbrauch gibt (Datenschutz…). Schlimmer noch: durch die genaue Steuerung kann der Produzent dem Konsumenten zu gewissen Zeiten auch stromintensive Anwendungen verbieten (z.B. Waschen, Staubsaugen etc. nur noch zu Randstunden).

Im Weiteren wird mit dem Energiegesetz der Bau neuer Kernkraftwerke ebenso verboten werden wie die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennstäben. Dabei wird im Gesetz jedoch auf einen fixen Abschalttermin verzichtet – sprich die alten Kernkraftwerke dürfen solange laufen, wie sie sicher sind. Anders gesagt: mit dem Energiegesetz gibt es keinen direkten Ausstieg aus der Kernenergie, sondern nur ein Festhalten am bisherigen Modus – jedoch garniert mit neuen Abgaben, mehr Subventionen, mehr Regulierungen und mehr Einschränkungen. Die Bevölkerung wird damit bewusst für dumm verkauft.

 

4.1. Exkurs Kernenergie

Die Kernenergie mit einem Anteil von 35-40% ist im Schweizer Strommix der zweitwichtigste Energieträger. Die Vorteile der Kernkraft sind – analog zur Wasserkraft – eine tages- und witterungsunabhängige Produktion bei wenig Emissionen und tiefen Gestehungskosten. Dieser enorm wichtige Energieträger für den Bandstrom soll gemäss Energiestrategie in den folgenden Jahrzehnten auslaufen (bestehende Kernkraftwerke werden nicht mehr durch neue ersetzt).

Weltweit ist dieses Vorgehen fast einzigartig: Nur gerade Deutschland will denselben Weg gehen. Andere Länder, welche die Kernenergie bereits nutzen, bauen weitere Kraftwerke.[17] Ebenso gibt es auch arabische Staaten, welche neu in diesen Energieträger investieren. Von einem Ausstieg aus der Kernenergie kann deshalb global keine Rede sein – im Gegenteil: Aktuell sind 446 Kernkraftwerke weltweit in Betrieb, im Bau sind 60 Anlagen und weitere 152 Kraftwerke sind geplant. Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass die Kernenergie auch künftig eine sehr grosse Rolle spielen wird.

Auch die Forschung auf diesem Gebiet steht nicht still. Neben den bereits in Bau befindlichen Kraftwerken der Generation 3+ (u.a. EPR in Frankreich oder Finnland) stehen mit der Generation 4 weitere Typen von neuen Reaktoren in Entwicklung. Die Generation 4 soll dabei neben einer noch effizienteren Nutzung von Kernbrennstoffen, insbesondere «inhärent sicher» sein. Dies bedeutet, dass eine Kernschmelze alleine schon aus physikalischen Gründen nicht mehr möglich sein wird und die Nachwärme der Brennstoffe keine aktive Kühlung mehr benötigen. Ein Prototyp eines solchen Kraftwerks wird für die 2030er Jahren erwartet. 

 

Massive Eingriffe in die persönliche Freiheit der Bürger

Eingriffe in die persönliche Freiheit und Zielwerte gibt es auch beim Energieverbrauch: Der jährliche Energieverbrauch pro Person soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, im Vergleich zum Jahr 2000. Das Ziel entspricht laut Nationalrat Wasserfallen (FDP, Bern) dem Verbrauch Ende der 1960er-Jahre.

Auch im Bereich Mobilität gibt es Änderungen: Die Schweiz darf nur noch umweltfreundlichere Autos einführen. Die CO2-Grenzwerte werden verschärft und dem EU-Niveau angepasst. Das bedeutet: Neue Autos dürfen ab 2020 durchschnittlich höchstens 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen.

 

5. Fazit

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass mit dem Energiegesetz als erster Teil der Energiestrategie untragbare Vorgaben für Unternehmen, die arbeitende Bevölkerung, Konsumenten, Steuerzahler, Familien, Leute aus Rand- und Bergregionen, die Kantone oder kurz gesagt, für alle Lebensbereiche gemacht werden. Der freie Markt wäre nur noch symbolisch vorhanden oder im Sinne von: Der allmächtige Staat denkt, lenkt und kassiert…

Mehr Abgaben und Steuern, mehr Subventionen, mehr Vorschriften, mehr Auslandsabhängigkeit aber weniger Energie, weniger Freiheit und Sicherheit sowie weniger Lebensqualität – das will das neue ruinöse Energiegesetz.

Vor diesem Hintergrund hat die Parteileitung der SVP Schweiz beschlossen, das Referendum gegen dieses desaströse Energiegesetz zu ergreifen. Insbesondere muss die Schweizer Bevölkerung unbedingt an der Urne die Gelegenheit haben, zu diesen umfassenden neuen finanziellen Belastungen Stellung zu nehmen und die Zerstörung unserer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung zu stoppen, solange dies noch möglich ist.

Die SVP ruft gerade den Mittelstand und die KMU’s dazu auf, mit ihr zusammen diesen Frontalangriff auf unseren Wohlstand zu bekämpfen, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 so früh wie möglich zu verhindern und so den Weg frei zu machen für eine effiziente Energieversorgung der Zukunft, welche effektiv im Interesse unseres Landes und der Bürgerinnen und Bürger liegt, sowie durch diese auch finanziert werden kann.

 

6. Anhang

Illusion Energiestrategie – Behauptungen und Fakten

Kernenergie ist ein Auslaufmodell – die Zukunft ist erneuerbar

Ausser Deutschland und der Schweiz will im Moment kein Land aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen. Dies hat seinen Grund: Kernkraftwerke sind insbesondere bei der Grundlast und bei der Produktion pro Fläche unschlagbar. Zudem sind sie sehr emissionsarm. Solange keine vernünftige Speichermöglichkeit existiert, wird die Kernenergie noch sehr lange in vielen Ländern tonangebend sein (nicht umsonst sind zurzeit 212 Kernkraftwerke weltweit im Bau oder in Planung, welche mindestens 50 Jahre und mehr laufen werden)[18]. Forschungen im Bereich der Kernenergie gibt es ebenfalls, hier ist insbesondere die Generation 4 zu erwähnen, welche in 20-30 Jahren kommerziell nutzbar sein sollte.

 

Die erneuerbaren Energien werden zu wenig gefördert

Erneuerbare Energien werden in der Schweiz jährlich mit rund 1,5 Mrd. CHF gefördert. Die Kernenergie hat Forschungskosten von gerade mal 25-50 Mio. CHF pro Jahr (Beteiligung an Programmen etc.). Ohne geeignete Speichermöglichkeit macht die Förderung der erneuerbaren Energien zudem wenig Sinn, da sie nur bei guter Witterung (Sonne oder Wind) und nur zu Tageszeiten nutzbar sind. Trotz der enormen Subventionierung liegt der Anteil der erneuerbaren Energien am Schweizer Strommix bei verschwindend geringen 2,2 Prozent.

 

Das neue Energiegesetz schafft Arbeitsplätze

Auch diese Aussage stimmt so nicht. Fakt ist, dass durch die Förderung der Erneuerbaren zwar Arbeitsplätze entstehen können, diese werden aber spätestens[19] bei Wegfall der Fördermassnahmen wieder abgebaut (Paradebeispiel ist hier Deutschland, welches seine Solarindustrie förderte und am Schluss massiv Arbeitsplätze abbaute und sein Wissen an China abgegeben hat, welches durch Übernahme dieser Firmen praktisch gratis dazu kam). Zudem gingen durch die Förderung bei den traditionellen Industrien ebenfalls Arbeitsplätze verloren, was im Endeffekt zu einem generellen Arbeitsplatzverlust führte.

 

Das neue Energiegesetz macht uns unabhängig vom Ausland

Das Gegenteil ist der Fall. Strom macht in der Schweiz nur 25% des gesamten Energieverbrauchs aus. Der Rest ist fossiler Art (Öl, Gas etc.). Mit weniger Stromproduktion durch den im Energiegesetz verankerten Ausstieg aus der Kernkraft können wir die Fossilen auch nicht ersetzen, sondern müssten im schlimmsten Fall sogar noch mehr davon importieren. Ziel einer vernünftigen Energiepolitik wäre, mehr Strom zu produzieren und damit die Fossilen, wo möglich, zu ersetzen – genau dies verhindert das neue Energiegesetz aber durch die Minderproduktion im Strombereich.

 

Die Entsorgung der Kernabfälle ist nicht gelöst – ein Ausstieg ist zwingend

Diese Aussage ist ebenfalls falsch. Fakt ist, dass die Entsorgung technisch kein Problem wäre, aber politisch durch die Linken verhindert wird. Andere Länder wie Finnland und Schweden haben neben Lager für schwach- und mittelaktive in Betrieb auch Lager für hochaktive Abfälle in Planung bzw. sind bereits in Bau. Abgesehen davon würden auch bei einem Ausstieg aus der Kernenergie weiterhin radioaktive Abfälle anfallen (Medizin, Industrie und Forschung). Diese machen rund 25% aller radioaktiven Abfälle jährlich aus.

 

Strommix Schweiz 2014 – Hauptpfeiler Wasser- und Kernkraft[20]

Mit 94,3 Prozent der Stromproduktion bilden Wasser- und Kernkraft die tragenden Säulen des Schweizer Strommix. Die erneuerbaren Energien, jährlich mit knapp 1 Mrd. CHF alleine durch die KEV subventioniert, tragen dagegen gerade einmal 2,2 Prozent zur Produktion bei.

 


[1] Der Grossteil dieser Abgaben kommt mit der Phase 2 der Energiestrategie (Klima- und Energielenkungssystem). Quelle: Botschaft zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem Tabelle 2 S. 7897

[2] Zusammensetzung der Kosten finden sich im Kapitel 2 auf Seite 6ff.

[3] Zusätzlich zur bereits bestehenden Abgabe von aktuell 1,5 Rp. pro kWh.

[4] Zusätzlich zur bereits bestehenden Abgabe von aktuell 22 Rp. pro Liter Heizöl.

[5] Verbrauch 8 Liter / 100km.

[6] Preiserhöhungen von 1% gerechnet auf durchschnittlichen Konsumausgaben eines Haushalts von Fr. 5’437/Monat

[7] 2014 betrug die Jahresproduktion aller Wind und Photovoltaikanlagen in der Schweiz rund 942 GWh. Dies entspricht 3,9 Prozent der Jahresproduktion aller Kernanlagen in der Schweiz!

[8] swisselectric, Wirtschaftlichkeit bestehender Wasserkraftwerke, 2015.

[9] Vgl. Pa. Iv. Rösti 16.448 sowie 16.452.

[10] Es handelt sich um grobe Schätzungen, welche aber bewusst konservativ gehalten sind.

[11] Das Klima- und Energielenkungssystem will eine Abgabe auf alle Energieträger. Die CO2- Abgabe wie auch die KEV werden durch eine allgemeine Energieabgabe ersetzt, ebenfalls betroffen wäre das Benzin, welches bislang noch keine solche Abgabe kennt. Bei der Umwandlung wird es zwischenzeitlich sogar eine Doppelbelastung (KEV und CO2-Abgabe werden zu Beginn noch weitergeführt) geben.

[12] VSE Wege in die neue Stromzukunft – Gesamtbericht, 2012

[13] 18 Mrd. CHF bis zum Jahre 2050 Quelle: Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze.

  1. Botschaft des Bundesrates wurde am 28.10.15 verabschiedet. Da dafür aber eine Verfassungsänderung und damit die Zustimmung des Volkes nötig ist, ist es unklar, wann sie dem Parlament und Volks vorgelegt wird. Scheitert die Steuerreform in der Volksabstimmung ist die ES 2050 de facto tot, da mehr als die Hälfte der Strategie sich auf diese Reform bezieht.

 

[15] Nötiger Mehrzuwachs an Strom wie auch der Ersatz der bestehenden KKW‘s sollen wie folgt erreicht werden. 1/4 durch Ausbau Wasserkraft, 1/4 durch erneuerbare Energien (Wind, Photovoltaik, Biomasse)und Energieeffizienz, 1/2 durch den Bau eines neuen KKW’s modernster Bauart.

[16] Der genaue Anteil der Kernenergie schwankt von Jahr zu Jahr, da einerseits je nach Revision längere Unterbruchzeiten existieren.

[17] Frankreich mit aktuell 76% Anteil Kernenergie bei der Stromproduktion baut ein Kraftwerk der neuesten Generation in der Normandie (Flammanville). Zudem wird es seinen Kraftwerkpark von 58 Anlagen die kommenden Jahrzehnte ersetzen müssen. China hat zur Zeit 20 in Bau und weitere 37 in Planung, bei Indien sind 5 im Bau und weitere 20 in Planung, die USA haben 4 Anlagen im Bau und 11 weitere geplant. Selbst Japan, welches die Havarie von Fukushima 2011 hatte, baut aktuell 2 neue KKW’s – weitere 9 sind in Planung. Quelle: Nuklearforum (nuclearplanet.ch)

[18] Quelle: Nuklearforum. Neben den geplanten und im Bau befindlichen KKW sind aktuell 446 Kraftwerke in Betrieb wobei die USA mit 100, Frankreich mit 58 sowie Japan mit 43 Einheiten, die grössten Produzenten sind.

[19] Zum Teil geschieht der Abbau von Arbeitsplätzen auch schon früher wie die Beispiele von Solarzulieferer wie Sputnik Engineering in Biel (2014 Konkurs angemeldet und Verlust von 271 Arbeitsplätzen) oder Meyer Burger aus Thun (aktuell Abbau von 250 Stellen bis Ende Jahr) zeigen.

[20] Quelle: BFE, Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2014

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