Resultat: ja
Parole: ja

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Das Abkommen mit Indonesien bietet der Schweizer Wirtschaft eine grosse Chance in einem wichtigen Wachstumsmarkt. Es verbessert den Marktzugang und verhindert eine Benachteiligung unserer Unternehmen. Das Abkommen legt Regeln für einen Handel fest, der für Mensch und Umwelt verträglich ist. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen: 

Wichtig für den Standort Schweiz

Die Schweiz ist auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten werden. Indonesien mit seiner wachsenden Mittelschicht ist für exportierende Schweizer Unternehmen ein zukunftsträchtiger Markt. 

Benachteiligung vermeiden

Die EU und Indonesien verhandeln derzeit über ein vergleichbares Abkommen. Den Schweizer Exporteuren droht daher eine Benachteiligung gegenüber ihren Konkurrenten in der EU. Ohne ein Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien wäre etwa eine Schweizer Maschinenbauerin schlechter gestellt als ihre Konkurrentin im benachbarten Ausland. Im schlimmsten Fall führt das zum Verlust von Aufträgen und Arbeitsplätzen. 

Keine Gefahr für die Landwirtschaft

Die meisten indonesischen Agrarprodukte – zum Beispiel tropische Früchte – ergänzen das hiesige Angebot und sind keine Konkurrenz. Zudem sind die Zugeständnisse im Agrarbereich so ausgestaltet, dass sie die Schweizer Landwirtschaft nicht gefährden. 

Kein Freihandel mit Palmöl

Mit der für Palmöl gefundenen Lösung kann auch die Schweiz gut leben, denn zu Freihandel kommt es nicht. Erstens werden die Zölle nicht abgeschafft, sondern nur wenig gesenkt. Zweitens geschieht dies nur bis zu einer begrenzten Menge. Und drittens werden die Zollrabatte nur für nachweislich nachhaltig produziertes Palmöl gewährt. Damit wird umwelt- und sozialpolitischen Bedenken Rechnung getragen, und die heimische Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl ist nicht gefährdet. 

Wirksame Kontrollen

Wirksame Kontrollen werden sicherstellen, dass Palmöl nur dann zum tieferen Zollansatz importiert werden kann, wenn es nachhaltig produziert worden ist – das heisst, unter Einhaltung der strengen Umwelt- und Sozialauflagen. Den Nachweis dafür müssen die Importeure erbringen. Ohne diesen Nachweis wird der Zollrabatt nicht gewährt. 

AusgewogenesAbkommen 

Das Abkommen nützt sowohl der Schweiz als auch Indonesien. Es verbessert den Marktzugang und verstärkt die Rechts- und Planungssicherheit. Es trägt dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung und leistet einen wichtigen Beitrag zu den globalen Bemühungen um eine nachhaltigere Palmölproduktion. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Schweiz Indonesien überdies dabei, dass breite Bevölkerungsschichten vom Abkommen profitieren können. 

Website: offene-nachhaltige-schweiz.ch/home

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