Parteizeitung SVP-Klartext April 2017

Die AHV willentlich in den Ruin treiben

Mit der Revision der Altersvorsorge sollten im Wesentlichen drei Ziele erreicht werden: 1. Der Erhalt des Rentenniveaus. 2. Die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der beruflichen Vorsorge. 3. Die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung. Nachdem die beiden Räte die Vorlage nun verabschiedet haben, kann man nur eines feststellen: Diese Ziele wurden allesamt bei weitem verfehlt.

Die Renten konnten zwar mehrheitlich auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Einerseits gibt es tatsächlich nur ganz wenige Rentenbezüger, die geringfügige Renteneinbussen erleiden. Andererseits findet ein massiver Rentenausbau statt. Durch die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken und des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent bekommen alle Neurentner eine höhere Rente. Das wird jährlich über eine Milliarde zusätzlich kosten. Damit wird die AHV noch schneller in den Ruin getrieben.

Von der AHV-Erhöhung profitieren aber nur in den wenigsten Fällen jene, die wegen der (zu begrüssenden) Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent eine tiefere BVG-Rente haben werden und deshalb eine Kompensation brauchen: Es erhalten auch alle Personen eine höhere Rente, die gar keine zweite Säule haben (darunter viele Millionäre) und deshalb von einem tieferen Umwandlungssatz überhaupt nicht betroffen sind.  Das gleiche gilt für die sogenannte Übergangsgeneration (alle Personen über 45), die sowieso keine Renteneinbussen erleiden wird. Dagegen werden Ergänzungsleistungsbezüger, die mehr Rente am nötigsten hätten, von der Erhöhung nicht profitieren, weil die Ergänzungsleistungen einfach entsprechend gekürzt werden. Diese Verteilung mit der Giesskanne an alle gilt es daher zu verhindern. Das Gesetz greift zudem unser bewährtes Drei-Säulen-Modell von AHV, beruflicher Vorsorge und 3. Säule an, indem es die AHV stärkt und die zweite Säule schwächt.

Gemäss Aussagen des Bundesrats wird die AHV – trotz Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 sowie Erhöhung der MWST um 0.6 und der Lohnbeiträge um 0.3 Prozentpunkte – bereits im Jahr 2027 wieder ein jährliches Minus von 1 Milliarde Franken einfahren. Im Jahr 2035 sind es 7 Milliarden und 2045 12 Milliarden Franken pro Jahr. Dies ist gegenüber kommenden Generationen nicht zu verantworten. Eine zukünftige Sanierung kann nur noch durch eine massive Erhöhung der MWST vollzogen werden.

Gesellschaftlicher Wandel wird nicht berücksichtigt
Auch das Ziel der Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung wurde nicht erreicht: Immer mehr Leute in unserem Land arbeiten Teilzeit oder sind bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt. Der Nationalrat wollte deshalb das Gesetz so ändern, dass auch diese Personen zukünftig eine genügend grosse Rente der zweiten Säule erhalten. Die nun angenommene Vorlage nimmt darauf nur ungenügend Rücksicht.

Die SVP muss eine solche Reform ablehnen
Aus Sicht der SVP muss dieses Gesetz an der Abstimmung vom 24. September 2017 abgelehnt werden. Anstatt zu einer AHV-Sanierung kam es zu einem AHV-Ausbau. Dies treibt die AHV in eine Schuldenfalle, deren negative Auswirkungen die kommenden Generationen zu tragen hätten. Die Rentenerhöhung kommt zudem nur in Einzelfällen jenen Personen zugute, die sie brauchen. Und die Vorlage bringt auch keine Antworten auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Sagen Sie deshalb NEIN am 24. September!

 

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