Was dürfen die Versicher­ungsdetektive und was nicht? Der Faktencheck

Am 25. November stimmen wir auch über eine Änderung des Versicherungsgesetzes ab. Es geht darum, dass in wenigen Fällen mit massvollen Überwachungen missbräuchliche Sozialbezüge verhindert werden können. Der Faktencheck zeigt, dass die Argumente der Gegner zur Kategorie «Fantasie» gezählt werden müssen.

Bundesrat und Parlament schlagen der Bevölkerung eine Gesetzesänderung vor, die in wenigen Verdachtsfällen mit streng geregelten Überwachungen missbräuchliche Sozialbezüge verhindern kann. Das neue Versicherungsgesetz schafft hierbei die nötigen Grundlagen, die bisher fehlten. Der Faktencheck zeigt, dass die Argumente der Gegner ins Leere laufen und mehr einer blühenden Fantasie entspringen und Angstmacherei bezwecken, als dass sie auf dem vorliegenden Gesetz beruhen.

Strenge Regelung
Die Gegner behaupten, dass es keine Kontrollen gäbe. Das stimmt nicht. Die gesetzlichen Vorgaben sind streng. Das können Sie als Bürgerin und Bürger im Gesetzestext im Abstimmungsbüchlein eins zu eins nachlesen. Der Text verlangt einen «konkreten Anhaltspunkt» für die Auslösung einer Überwachung. Dabei muss die Überwachung verhältnismässig sein. Für die Anordnung ist eine «Person mit Direktionsfunktion» zuständig, nicht einfach irgendjemand, sondern jemand mit Verantwortung. Klar geregelt ist die «Schweigepflicht», sowie die «Einsichtnahme», die «Aufbewahrung» und «Vernichtung» der Informationen. Es gibt Fristen und das Ganze kann gerichtlich angefochten werden.

Privatsphäre wird gewahrt
Die Gegner machen der Bevölkerung unnötig Angst, wenn sie von Schlafzimmerüberwachung oder Drohnen reden. Fakt ist folgendes, und das können Sie ebenfalls im Abstimmungsbüchlein lesen: «Das Innere einer Wohnung oder eines Wohnhauses darf nicht überwacht werden». Es geht nur um allgemein zugängliche Orte. Für Bild- und Tonaufnahmen sind keine zusätzlichen technischen Hilfsmittel wie Drohnen oder Richtmikrofone erlaubt. Gegen das Vorgehen kann vor Gericht vorgegangen werden.

Missbräuche stoppen
Am Schluss geht es aber darum, dass unrechtmässiger Sozialbezug verhindert wird. Dies betrifft nur wenige Verdachtsfälle. Aber dort ist es wichtig, dass man den Sozialbetrug unterbinden kann. Das schützt unsere Sozialwerke und das Vertrauen in die Institutionen.

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SVP Nationalrätin (TG)
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