Resultat: ja
Parole: ja

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Es gilt dem asozialen Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben.
Deshalb beschlossen die Delegierten der SVP Schweiz am 23. Juni 2018 die Ja-Parole.

Worum geht es?

Es gilt dem asozialen Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive ein dringend notwendiges Instrument. Linke Kreise unterstützt durch SP und Grüne haben das Referendum gegen das Gesetz zur Schaffung von Sozialversicherungsdetektiven ergriffen. Das ist nicht nur höchst asozial und ungerecht, sondern auch unschweizerisch. Wer Leistungen der Allgemeinheit bezieht, der soll sich auch fairen und angemessenen Kontrollen unterziehen müssen. Die Linken bestrafen mit ihrem asozialen Widerstand gegen kontrollierte Überprüfungen von vermuteten Missbrauchsfällen vor allem die grosse Mehrheit der ehrlichen Versicherten.

Zur Sicherung unserer Sozialversicherungen und deren Glaubwürdigkeit zu bewahren, gilt es heute mehr denn je Missbräuche aufzudecken, anzupacken und gezielt zu bekämpfen. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchen sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet und die Hürden für eine Überwachung sind hoch. Deshalb braucht es ein JA zu dieser dringend notwendigen Gesetzesrevision.

> Webseite des überparteilichen JA Komitees

 

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