Parteizeitung SVP-Klartext Januar 2019

Unnötiger Export von Sozialleistungen und Diskriminierung von Schweizer Familien verhindern

Jährlich fliessen Millionensummen für Familienzulagen in den EU-Raum, Tendenz steigend. Mit einer einfachen Lösung wäre es künftig möglich, personenfreizügigkeitskonform Familienzulagen kaufkraftbereinigt auszubezahlen. Dadurch könnte die Bevorteilung von Grenzgängern und Kurz­aufenthaltern aus EU- und EFTA-Ländern gegenüber Schweizer Familien korrigiert werden.

Bei den Familienzulagen fallen die mit Abstand grössten Sozialkosten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit an. Rund 420 Millionen Franken fliessen damit pro Jahr in den EU-Raum, insbesondere für im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Obwohl vorwiegend finanziert aus Lohnbeiträgen, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb das Kind eines in Polen wohnhaften Kurzaufenthalters dieselben Leistungen erhält, wie ein Kind in der teuren Schweiz. Familienzulagen wurden nicht geschaffen, um Familien zu finanzieren, sondern um sie zu entlasten. Lo­gischerweise sollten beim Export der Familienzulagen die effektiven Lebenskosten der Massstab sein.

Fremdes Recht austricksen
Dies ist eigentlich auch im bestehenden Bundesgesetz über die Familienzulagen so geregelt: Die Höhe der Zulagen für Kinder im Ausland orientiert sich an der Kaufkraft des jeweiligen Wohnsitz­staates. Internationale Vereinbarungen mit EU- und EFTA-Staaten hebeln das Bundesgesetz jedoch aus.

Deshalb sollten wir den Spiess umdrehen: Ein von mir eingereichter Vorstoss – der bereits die Vorprüfung der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission überstanden hat – fordert die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbeiträge für Kinder- und Ausbildungszulagen von monatlich 200, respektive 250 Franken, generell um 100 Franken zu kürzen. In der Schweiz lebende Kinder und Jugendliche sollen dabei einen Zuschlag von 100 Franken pro Monat erhalten – zum Ausgleich der Kaufkraftnachteile. Mit dieser Lösung würden die internationalen Vereinbarungen nicht tangiert und alle Arbeitnehmenden hätten dieselbe Ausgangslage. Die Schweizer würden gleich hohe Zulagen wie bis anhin erhalten und wären – ganz wichtig – gegenüber den Ausländern nicht mehr benachteiligt. Denn diese würden neu für ihre in der Heimat lebenden Kinder auf die dortigen Verhältnisse ausgerichtete Beiträge erhalten.

Österreich macht es vor
Die Kaufkraftbereinigung, respektive Leistungsindexierung ist auch in verschiedenen EU-Ländern ein Thema. Letzten Oktober hat der österreichische Nationalrat einer Indexierung der Familienbeihilfe zugestimmt, um diese fairer gestalten zu können. In seiner Begründung hält er fest, dass die Lebenshaltungskosten innerhalb Europas höchst unterschiedlich sind. Die effektiv ausbezahlte Summe der Familienzulagen werde auch nach der Indexierung über der Familienbeihilfe des jeweiligen Landes liegen. So erhalte etwa ein Rumäne, der in Österreich arbeite, für sein Kind in Rumänien auch mit der Indexierung immer noch das Sechsfache an Familienzulagen gegenüber seinen Mitbürgern in seinem Herkunftsstaat. Ähnlich verhält es sich bei uns in der Schweiz. Wir müssen dringend handeln!

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