Parteizeitung SVP-Klartext Juli 2021

Bürgerliche Lösung für die AHV-Sanierung

Die AHV muss dringend saniert werden, damit das Sozialwerk auch für künftige Generationen funktioniert. Bundesrat Alain Berset hat wichtige Zeit verplempert. Doch die bürgerlichen Parteien ziehen am selben Strick.

Die Revision sowohl der AHV als auch des BVG sind wohl die wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben in der laufenden Legislatur. Nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 (AV2020) hat sich der zuständige Bundesrat Alain Berset zu viel Zeit gelassen, die unumstrittenen Teil der vom Volk abgelehnten Vorlage in eine neue Botschaft zu giessen. Die Vorlage AHV21 geht in die gleiche Richtung: Rentenalter 65 auch für die Frauen, Ausgleichsmassnahmen für die Frauen, die unmittelbar vor der Pensionierung stehen, Flexibilisierung der Renten durch die Einführung eines Teilrentenbezugs ab 63 sowie die Refinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese Kernanliegen der Botschaft sind nichts Neues, sondern sie waren schon in der AV 2020 enthalten. Warum man so lange dafür gebraucht hat, ist das Geheimnis von Alain Berset.

Vernunft und Weitsicht des Volks

Die AHV als wichtigste Grundrente muss saniert werden. Ein erster Schritt wurde durch die Steuer- und AHV-Vorlage mit der Zuweisung von rund 2,4 Mia. gemacht. Die Lohnabgaben wurden um 0,3% und der Bundesanteil auf 20,2% erhöht. Das volle Mehrwertsteuerprozent wird nun endlich vollständig der AHV zugewiesen. Dass zusätzliches Geld in das Sozialwerk fliessen muss, ist unbestritten. Die Demografie lässt die Anzahl der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in den kommenden Jahren sehr stark ansteigen. Nach dem Scheitern er letzten Vorlage war es wichtig, dass sich SVP, FDP, die Mitte sowie die GLP auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Die Positionen dieser Parteien bei den wichtigsten Bereichen sind in den allermeisten Punkten identisch. Die Kommissionsresultate sowie die Ergebnisse im Stände- wie auch im Nationalrat zeugen davon.

Die wichtigsten Differenzen bei den Abgeltungsmassnahmen waren absehbar und beabsichtigt. Sie halten sich aber im Rahmen, und bei der zeitlichen Übergangsfrist sind sie lösbar. Zentral wird die Teilpensionierungsmöglichkeit ab 63 sein. Viele werden davon Gebrauch machen, aber mit einem tieferen Beschäftigungsgrad über das Alter 65 hinaus arbeiten. Verbesserungen sind auch beim Freibetrag vorgesehen. Zentral ist jedoch, dass keine weiteren Lohnabzüge erfolgen und die Mehrwertsteuer statt gegen 1% lediglich auf 0,3-0,4% angehoben werden soll.

Mit den nun vorgesehenen Revisionsergebnissen wird die AHV bis ins Jahr 2030 stabilisiert. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben zudem den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 dem Parlament eine neue Vorlage für die Stabilisierung der nächsten Dekade von 2030 bis 2040 vorzulegen.

Über die aktuelle Sanierung wird am Ende das Volk abstimmen. SP und Grüne wollen die AHV ausbauen und darum diese Vorlage bekämpfen. Ich zähle auf die Vernunft und die Weitsicht der Mehrheit des Volkes. Sie werden Ja sagen zur dringend nötigen Sanierung der AHV.

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SVP Ständerat (SZ)
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