Renten für alle sichern – Ja zur frauenfreundlichen AHV-Revision

Die geburtenstarken Jahrgänge gehen langsam in Pension, wodurch das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Rentnern aus der Balance gerät. Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz am Leben zu erhalten, braucht es deshalb eine Modernisierung – und ein Ja am 25. September.

Es ist höchste Zeit, die Vorteile für die Frauen bei der Revision AHV-21 darzulegen, über welche wir am 25. September abstimmen. Wir Frauen werden in der AHV in verschiedenen Bereichen bevorzugt behandelt. Frauen zahlen nur etwa einen Drittel ein, während Männer zwei Drittel beisteuern. Bezogen werden aber 55% der Rentengeldern von Frauen und 45% von Männern. 2020 wurden 24 Mia. Franken an Frauen und 19 Mia. an Männer ausbezahlt. Dies, weil mehr Männer Hochlohnempfänger sind als Frauen. Sie bezahlen auch auf sehr hohen Löhnen AHV-Beiträge, erhalten aber nur die Maximalrente von Fr. 2390.

Gleiches Rentenalter ist fair
Im Weiteren ist die Lebenserwartung der Frauen um über drei Jahre höher als jene der Männer. Somit beziehen Frauen insgesamt über vier Jahre länger Rente als Männer. Eine Angleichung des Rentenalters an jenes der Männer ist fair. Das Rentenalter wird bei der Annahme der Revision schrittweise, d.h. pro Jahrgang um drei Monate, erhöht werden. Das ist eine durchaus verkraftbare Erhöhung. Dabei erhalten die betroffenen Jahrgänge 1961 bis 1969 Ausgleichszahlungen – und dies wohlverstanden ein Leben lang! Die Auszahlungen richten sich nach der Höhe der Rente. Je tiefer die Rente, desto höher die Ausgleichzahlung.

Auf die Teilzeit-Erwerbstätigen und jene im Tieflohnsegment wird also besonderes geachtet. Ein weiterer Vorteil wird den Frauen der Übergangsgenerationen bei früherem Rentenbezug gewährt, indem ihre Renten weniger gekürzt werden. Nun hat die Teilzeitarbeit der Frauen meistens den Grund in der Kinderbetreuung. Diese wertvolle Arbeit daheim bei den Kindern wird durch Betreuungsgutschriften honoriert. So werden die Rentenlücken der Frauen schon heute geschmälert.

Vorteil für die Frauen
Die Angleichung des Frauenrentenalters muss als Vorteil angesehen werden. Dadurch kann die eigene AHV-Rente erhöht werden. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, ein Jahr länger Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen, was ebenfalls zu einer höheren Rente beiträgt.

Es findet also kein Verlust statt, wie von linker Seite behauptet wird. Sondern wir Frauen bekommen die Chance und das Recht, unsere Altersguthaben auch in der Pensionskasse zu erhöhen, anstatt einer Zwangspensionierung ausgesetzt zu sein.

Die Revision bietet für Männer und Frauen einen flexiblen Rentenbezug ab 63 bis 70. Ausserdem besteht die Möglichkeit eines Teilrentenvorbezugs und eines Teilrentenaufschubes.

Die AHV-21-Diskussion darf nicht mit jener des BVG (Pensionskasse) vermischt werden. Tiefere Renteneinkommen der Frauen beruhen mehrheitlich auf den persönlichen Konti der beruflichen Vorsorge.

Die Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes um 0,4 % bzw. jenes für Lebensmittel um 0,1 % ist ein Kompromiss der bürgerlichen Parteien. Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz – auch für unsere junge Generation – am Leben zu erhalten, braucht es am 25. September dringend ein doppeltes Ja zur AHV-21 Reform.

über den Autor
Therese Schläpfer
SVP (ZH)
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