Die absurde Geister-Steuer gehört abgeschafft!
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ab. Es ist höchste Zeit, diese absurde Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Es gibt wohl keine andere Steuer, die so schwer zu erklären ist, wie die Besteuerung der Eigenmiete. Es ist zwar bekannt, dass gewisse Politikerkreise sehr kreativ sind, wenn es darum geht, Herrn und Frau Schweizer ihr hart erarbeitetes Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die Besteuerung der Eigenmiete lässt mich aber dennoch immer wieder staunen, gerade wenn ich diese in meiner beruflichen Tätigkeit zu erklären versuche. Wird da tatsächlich etwas besteuert, das es gar nicht gibt? In der Tat, die zur Berechnung der Steuer angenommene Eigenmiete ist eine fiktive – also erfundene – Annahme. Nicht aber die Steuer, die ist ganz real und wird jedes Jahr erhoben. Wohneigentümer, welche Wohneigentum selbst bewohnen, berappen so jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken Steuern zu viel.
Zur Abstimmungsfrage
Die Abstimmungsfrage bezieht sich nicht direkt auf den Eigenmietwert, sondern auf die Möglichkeit zur Schaffung einer kantonalen Objektsteuer für Zweitwohnungen. Damit sollen Steuerausfälle bei Kantonen mit hohem Zweitwohnungsbestand kompensiert werden können.
Dieser Bundesbeschluss ist mit dem Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung gekoppelt. Wird er von Volk und Ständen angenommen, tritt der Systemwechsel automatisch in Kraft. Somit entfällt die Eigenmiete und mit ihr gewisse Abzugsmöglichkeiten. Ausnahmen bilden dabei befristete Schuldzinsabzüge für junge Familien, welche erstmalig Wohneigentum erwerben, sowie Abzüge für energetische Sanierungen, welche im Kompetenzbereich der Kantone liegen.
Goethe sagte einst «die Geister, die ich rief, werd’ ich nun nicht los». Die Geistersteuer namens Eigenmietwert können wir am 28. September jedoch getrost abschaffen.