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Ausländeranteil in Schweizer Gefängnissen auf Rekordhöhe

Die unkontrollierte und lasche Migrationspolitik hat auch Auswirkungen auf die Ausländerkriminalität und den Missbrauch unseres Asylwesens. Der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen ist auf…

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)

Die unkontrollierte und lasche Migrationspolitik hat auch Auswirkungen auf die Ausländerkriminalität und den Missbrauch unseres Asylwesens. Der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen ist auf Rekordhöhe und die humanitäre Tradition der Schweiz wird immer mehr ausgenützt.

Mit der Zunahme des Ausländeranteils an der Schweizer Bevölkerung steigt auch der Anteil der Ausländer bei Beschuldigten und Verurteilten von Straftaten. Waren in den 80er Jahren rund ein Drittel der nach dem Strafgesetzbuch verurteilten Erwachsenen Ausländer, so stieg deren Anteil gegen Ende der 90er Jahre auf etwas weniger als die Hälfte. 2004 wurden erstmals mehr ausländische Erwachsene verurteilt als Schweizer. Dies bei einem Ausländeranteil an der Bevölkerung von rund 20%. 2009 waren 52.6% aller nach Strafgesetzbuch Verurteilten Ausländer – damit liegt der Ausländeranteil auf Rekordhöhe!

Gleichzeitung hat auch der Anteil schwerer, gewaltintensiver Straftaten in den letzten 10 Jahren stark zugenommen. Auch wenn die Zahl der Straftaten wie Körperverletzungen, Raub und Vergewaltigungen 2010 leicht zurückgegangen ist, so liegt sie immer noch auf sehr hohem Niveau. Bei den Tötungsdelikten war 2010 gar ein Rekordjahr. Betrachtet man den Ausländeranteil der Beschuldigten verschiedener Straftaten, so erkennt man, dass dieser bei schweren und gewalttätigen Delikten wie Tötungsdelikten, schweren Körperverletzungen und insbesondere Vergewaltigungen äusserst hoch ist. Dies zeigt sich auch in der Statistik der Gefängnisinsassen: 71.6% aller Insassen in Schweizer Gefängnissen waren 2010 Ausländer, oder 7 von 10 Insassen waren ausländischer Herkunft! Auch hier steigt der Ausländeranteil kontinuierlich an und ist damit auf einem Höchststand.

Was mit diesen Zahlen statistisch dargestellt wird, erlebe ich als Polizistin leider auch tagtäglich im Einsatz. Wichtig sind daher nicht diese trockenen Statistiken, sondern die konstanten tragischen Vorfälle und Erlebnisse, die wohl keinem Bürger mehr verwehrt bleiben. Insbesondere in den Städten kennt schon bald jeder eine Person, die niedergeschlagen, verprügelt oder sexuell belästigt wurde. Insbesondere als Frau habe ich grosse Mühe mit dieser Entwicklung, wenn ich mich nicht mehr alleine in gewisse städtische Quartiere begeben kann. Auch hier spielt der überproportionale Ausländeranteil eine grosse Rolle.

Um diese Probleme anzugehen, gibt es verschiedene Ansätze: Einerseits muss die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative unverzüglich und inhaltsgetreu angegangen werden. Sollte dies von Bundesrat und Parlament nicht gemäss dem Volkswillen geschehen, so muss eine neue Initiative lanciert werden. Andererseits muss aber auch wieder kontrolliert werden, wer in unser Land einwandert. Dazu müssen die Schweizer Grenzen wieder konsequent kontrolliert und die Zuwanderung begrenzt werden.

Bei dieser Begrenzung ist es auch notwendig, dass der Asylbereich miteinbezogen wird. Denn dieser hat sich in den letzten Jahren immer wieder als Schlupfloch für Drittstaatseinwanderer, die in der Schweiz Arbeit suchen, entpuppt. Die Schweiz hat eine lange humanitäre Tradition, die es zu erhalten gilt. Immer öfters kommen heute jedoch Asylbewerber, die nicht an Leib und Leben bedroht sind, sondern, die sich ein besseres Leben in der Schweiz erhoffen. Die Zahl der „vorläufig Aufgenommenen“, jenen Asylbewerbern, die kein Anrecht auf Asyl haben, aber nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können, ist im Verhältnis zum gesamten Asylbestand seit 2010 auf einem Allzeithoch. Über 60% der Personen im Asylprozess in der Schweiz sind sogenannte „vorläufig Aufgenommene“ und leben unter diesem Titel jahrelang in der Schweiz. Da vorläufig Aufgenommene auch in der Schweiz arbeiten dürfen und die kantonale Arbeitsbehörde ihnen unabhängig von der Arbeitsmarktsituation und der Wirtschaftslage eine Bewilligung für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilen kann, bietet sich dieser Status gut als Schlupfloch für Wirtschaftsflüchtlinge an. Darüber hinaus kann ein vorläufig Aufgenommener bereits nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dieser Missbrauch unseres Asylwesens zeigt sich in gravierendem Masse in der neuen Migration aus Nordafrika, insbesondere aus Tunesien. Die Tatsache, dass sich die Asylgesuche aus Tunesien von Februar bis Mai 2011 mehr als verzehnfacht haben, während die Gesuche aus Staaten, in welchen ein wirklicher Konflikt im Gange ist, wie Libyen oder Syrien, nicht übermässig angestiegen sind, beweist, dass in erster Linie arbeitssuchende Tunesier, die sich Hoffnungen auf ein besseres Leben in Europa machen, ein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Wirtschaftsflüchtlinge haben aber kein Recht auf Asyl und dürften gemäss Dublin-Abkommen auch nicht in die Schweiz einreisen. Denn gemäss Dubliner Übereinkommen ist jeweils jener Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig, in dem das erste Gesuch gestellt wurde. Doch die Umsetzung des Abkommens lässt stark zu wünschen übrig. Vor allem die effektive Übernahme durch Italien und Griechenland, den beiden für die Schweiz zentralen Eintrittspforten nach Europa, funktioniert schlecht bis gar nicht.

Rückübergaben nach Italien sind kompliziert und kostspielig. Die Schweiz darf pro Tag höchstens drei Personen an den Flughafen in Rom schicken. Dies widerspricht klar dem Dublin-Abkommen. Mit Griechenland wird Dublin gar nicht mehr angewendet, seit der Bund am 26.1.2011 aufgrund der dortigen desaströsen Zustände den vorläufigen Verzicht auf Dublin-Verfahren mit den Hellenen verkündet hatte. Das heisst, dass die Schweiz keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland zurückschickt. Damit entsteht eine krasse Lücke im System von Dublin. Dies zeigt, dass sich die Schweiz im Asylbereich nicht wie versprochen auf das Dublin-Abkommen berufen kann, um die Missbrauchsprobleme anzugehen.

Das Asylwesen muss in die Kontrolle der Zuwanderung einbezogen werden. Würde dies nicht geschehen, böte es eine noch stärkere Umgehungsmöglichkeit zur Einwanderung in die Schweiz als es dies heute bereits ist. Auch um diese Problematik zu lösen, müssen die systematischen Grenzkontrollen wieder eingeführt werden. Gleichzeitig muss die Schweiz gegenüber anderen Staaten auch klar auf die Einhaltung des Dublin-Abkommens pochen.

Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)
 
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