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“Durehebe – Nöd lugg laa gwünnt!”

Wenn ich heute hier vor Ihnen stehe, an der Albisgüetli-Tagung, die seit 25 Jahren einem Politiker die Möglichkeit gibt, „Partei zu nehmen" für unser Volk und Land, treiben mich viele Gedanken um…

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)

Albisgüetli-Rede vom 18. Januar 2013, gehalten an der
25. Albisgüetli-Tagung der SVP des Kantons Zürich
im Schützenhaus Albisgüetli in Zürich

Es gilt das schriftliche und das mündliche Wort. Der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen.

PDF Version der Rede

I. „In diesen heil‘gen Hallen“

Wenn ich heute hier vor Ihnen stehe, an der Albisgüetli-Tagung, die seit 25 Jahren einem Politiker die Möglichkeit gibt, „Partei zu nehmen“ für unser Volk und Land, treiben mich viele Gedanken um.

Und wenn der jeweilige Bundespräsident – diesmal erfreulicherweise unser eigener Bundesrat Ueli Maurer – aus Sicht der Landesregierung seine Sache darlegt, erfüllen mich zunächst Dankbarkeit und Ergriffenheit über unser politisches System.

Dieses Jahr – ich weiss nicht warum – höre ich jetzt in meinen Ohren die Musik aus Mozarts „Zauberflöte“. Und zwar die wundervolle Stimme des Sarastro mit seiner Arie: „In diesen heil‘gen Hallen, wo Mensch den Menschen liebt.“ Ich konnte zwar nie viel anfangen mit dem etwas schwülstigen Text, aber umso mehr mit Mozarts Musik. Dieser grossen Musik der Freiheit. Aber warum geht mir hier im Albisgüetli-Saal diese Arie durch Mark und Bein? Oder vielleicht besser durch Herz und Verstand?

Ist es nur das Lampenfieber vor einer grossen Rede?

Einmal hat mir einer von der Jungen SVP nach einer Rede gesagt: „Herr Blocher, Ihre Rede war wie eine Ketchup-Flasche. Zuerst ist lange nichts gekommen. Und dann alles aufs Mal!“

Nein, meine Damen und Herren, der Grund meines Gefühls ist ein anderer: Was hat die Zürcher SVP in diesem prächtigen Saal – sinnigerweise in einem Schützenhaus – nicht schon alles gewürdigt, angeregt, beschlossen, beeinflusst, bekämpft und gefeiert? Ja, das Albisgüetli und insbesondere diese Halle ist zu etwas Besonderem geworden. Die Arie Sarastros passt: Was wir taten und was wir tun, es geschah und es geschieht aus Menschenliebe, aus Liebe gegenüber unserem Land und unserem Volk. Also doch: „In diesen heil‘gen Hallen, wo Mensch den Menschen liebt.“

Erinnern wir uns zum Beispiel, wie vor 20 Jahren – nämlich am 3. Juli 1992 – in diesem Saal über 600 Delegierte und Gäste der SVP des Kantons Zürich zusammenströmten. Es ging um die Parolen-Fassung zur wichtigsten Volksabstimmung des 20. Jahrhunderts – nämlich um den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zur Europäischen Gemeinschaft (EU).

Es war eine gespannte Stimmung in dieser Halle.
Die Anwesenden spürten: Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament sollte fortan EU-Recht Schweizer Recht brechen.

Die EU, ein fremder Staat, sollte in Zukunft auf vielen Gebieten die Schweiz bestimmen, und in der Schweiz sollten fremde Richter entscheiden.

Der Bundesrat – damals noch ehrlicher als heute – schrieb in seiner Botschaft ans Parlament: „Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.“
Ein Bundesrat hat den EWR-Beitritt sogar als „Trainingslager“ für die EU bezeichnet. Ja, Adolf Ogi hat überhaupt den Bundesrat sportlich gemacht. Vielleicht nur zu sportlich. Und nur zu beweglich. Der heutige Bundesrat ist am Besten im Kopfnicken, im Rumpfbeugen und im Einknicken, vor allem gegenüber fremden Staatschefs. Wenigstens hier verfügt er über eine einmalige Kondition.

II. Der 3. Juli 1992

Weil es wieder hochaktuell ist, wollen wir uns erinnern an eine denkwürdige Auseinandersetzung in diesem Saal: Es war sechs Monate vor der Volksabstimmung zum EWR-Beitritt. Bern sandte die kompetenteste Person, um der Zürcher SVP den Beitritt schmackhaft zu machen: Es sprach der Architekt des EWR – Staatssekretär Prof. Dr. Franz Blankart – für die Ja-Parole.

Weil ich damals die Nein-Parole zu vertreten hatte, leitete der 1. Vizepräsident unserer Zürcher Partei die Versammlung. Er hiess Ueli Maurer, den ich hier meinerseits als heutigen Bundespräsidenten ganz herzlich begrüsse!

Ach ja, und auch viele Journalisten drängten sich schon damals in diesen Saal. Die meisten Journalisten erinnerten mich schon 1992 an mittelalterliche Turmwächter. Auch heute lauern sie wieder darauf, die SVP in die Pfanne zu hauen.

Nein, meine lieben Journalistinnen und Journalisten, dieser Turmwärtervergleich ist wirklich unfair: Die mittelalterlichen Torwächter hauten das Pech in die Pfanne. Und die Journalisten hauen jene, die Pech haben, in die Pfanne.

Doch zurück zu 1992. Haben Sie die Bilder noch vor sich? Herr Staatssekretär Blankart erklärte gleich eingangs, er rede hochdeutsch, denn einen so komplexen Vertrag wie den EWR könne man nicht in Mundart abhandeln.

Ich kam mir sehr klein vor neben so viel akademischem Wissen und weltläufiger Kompetenz!

Wie weiland Zwingli bei den Marburger Religionsgesprächen mit Luther im Jahre 1529.
Ja, damals in Marburg. Da sass er, der grosse Dr. Martin Luther, einst Augustiner-Eremiten-Mönch, Professor an der ehrwürdigen Universität Wittenberg, ein Deutscher, wortgewaltiger Schöpfer der „neuhochdeutschen Sprache“.

Und daneben: Huldrych Zwingli, der Schweizer, einer aus dem Obertoggenburg, mit „genagelten Bergschuhen“, der hochdeutschen Sprache wenig mächtig, simpler Leutpriester am Grossmünster in Zürich!

Ja, damals 1529: Luther wollte, dass man lateinisch rede, Zwingli – obwohl des Lateins mächtig – pochte auf die deutsche Sprache. Man müsse die Kirche hinunter zu den Menschen bringen, sagte der Zürcher Leutpriester. So reden, dass es die Leute verstehen.
Damals setzte sich Zwingli durch: Man sprach deutsch … und deutlich!

Und so klein wie Zwingli 1529 kam ich mir vor neben dem hochkompetenten Diplomaten und Staatssekretär Prof. Dr. Franz Blankart im Jahre 1992.

So versuchte ich, dem Herrn Staatssekretär das Hochdeutsche auszureden: Ich erklärte schüchtern, ich sei für Mundart. Was man auf Mundart nicht aussprechen könne, habe sowieso keinen Bestand. Doch Herr Staatssekretär Blankart hielt am Hochdeutschen fest. Und ich sprach Mundart.

Gemäss Bericht im „Zürcher Boten“ vom 10. Juli 1992 soll ich mich übrigens damals gerechtfertigt haben: „Herr Staatssekretär, ich kann zwar nicht so diplomatisch auftreten wie Sie; aber nachdem Herr Bundesrat Ogi uns nach einer Kapuzinerpredigt gesagt hatte: ‚Ich war nicht diplomatisch, aber ehrlich‘, sind offenbar ‚ehrlich‘ und ‚diplomatisch‘ Gegensätze!“. Und so wählte ich dann damals das „ehrlich“, während Staatssekretär Blankhart „diplomatisch“ blieb.

Und nun, meine Damen und Herren, das historisch Bedeutsame der Delegiertenversammlung vom 3. Juli 1992: Die Zürcher SVP hat damals als erste Kantonalpartei und als erste Partei der Schweiz überhaupt ihre Nein-Parole zum EWR-Vertrag mit 435 zu 14 Stimmen beschlossen und damit zweifellos ein starkes Zeichen gesetzt. Manche Experten, die die Abstimmung hinterher analysiert haben, beurteilten diese frühe, deutliche Stellungnahme der Zürcher SVP gegen den EWR als entscheidende Voraussetzung, dass der EWR-Vertrag schliesslich auch vor Volk und Ständen scheiterte.

Demnach sind in diesem Saal des Albisgüetli 1992 also die Weichen für Freiheit und Wohlfahrt gestellt worden. Gut möglich, dass diese Halle dereinst als wichtige Gedenkstätte für die Freiheit der Schweiz verehrt wird. So wie das Rütli als Erinnerungsstätte für die schweizerische Unabhängigkeit und Freiheit steht, ist dieser Saal ein Denkmal für Wohlstand und Freiheit. Ein Pfahl im Fleisch der „intellektuellen Fehlkonstruktion“ EU!

III. Bern gibt keine Ruhe

Zwar haben, meine Damen und Herren, die Schweizer Stimmbürger am 6. Dezember 1992 dafür gesorgt, dass die Schweiz bis heute nicht Mitglied der EU ist. Und jedermann weiss: Weil die Schweiz an der Selbstbestimmung festgehalten hat, geht es ihr heute besser als den andern Ländern. Die Bevölkerung hat diesen Zusammenhang längst eingesehen.
Nicht aber die Classe politique. Diese gibt keine Ruhe und will die Schweiz doch noch auf den Irrweg EU führen. Unsere Eliten bauen die Volksrechte ab und blähen den Staat, die Politik und die Verwaltung auf. Man untergräbt in Bundesbern die freie Schweiz, zentralisiert unser Land und entmündigt die Stimmbürger und Steuerzahler.

Ich bin froh, will der Herr Bundespräsident dieses Jahr weniger reisen und nicht alles Mögliche versprechen.

Wie sagte mir im letzten Sommer ein Innerschweizer Senn: Sein Alpsegen laute jeden Abend wie folgt:

„Bhüeti Gott vor Hagel und Wind,
und vor Bundesröt, wo z’Brüssel sind!“

Die Classe politique in Bern, d.h. unser Parlament, unsere Regierung und unsere Verwaltung geben jedem Druck aus dem Ausland kleinmütig nach. Im Finanz- und Wirtschaftskrieg, welchen die hochverschuldeten Staaten in Europa oder in den USA gegen die Schweiz führen, knicken unsere Verantwortlichen dauernd ein. Anpassung ist ihr Rezept.
Doch die Pflicht der Behörden in diesem Fall ist Widerstand, nicht Anpassung. Genau dafür wären diese Leute nämlich gewählt, angestellt und sehr gut bezahlt.

Es ist geradezu absurd, um nicht zu sagen pervers: Die EU steckt in ihrer tiefsten Krise. Und gleichzeitig waren die Schweizer Politiker gegenüber der EU noch nie so furchtsam, so defensiv, nachgiebig und willfährig.

Da waren die alten Eidgenossen noch andere Kerle! Sie verloren 1515 die Schlacht bei Marignano und damit die Mailänder Kriege. Doch sie verhandelten als Verlierer so gut, dass sie das ganze Tessin, das Veltlin, Chiavenna und Bormio erhielten.
Nun, meine Damen und Herren, wie sehen eigentlich unsere Gegner die Schweiz?

IV. Wie sehen die Angreifer die Schweiz?

Die Schwäche unserer Classe politique, wozu auch unsere Mainstream-Medien gehören, vor allem unser Staatsradio und Fernsehen, haben natürlich auch die ausländischen Staaten realisiert.

Sie machen nämlich eine Lagebeurteilung, bevor sie ihre Forderungen stellen und ihre Attacken in diesem Steuer-, Finanz- und Wirtschaftskrieg reiten.

Ja, meine Damen und Herren, Sie haben richtig gehört: Es handelt sich um einen Wirtschaftskrieg. Also hat man sich darauf einzurichten.

Und weil in der Schweiz noch etwas zu holen ist, steht diese im Fokus ihrer Angriffe.

Wie analysieren die Amerikaner die Schweiz?

Wohlgesinnte Kreise aus Amerika fragen besorgt: „Was ist aus Euch tapferen Schweizern geworden? Früher bewunderten wir Euch Schweizer für Eure Standhaftigkeit und Unnachgiebigkeit, und heute gebt Ihr schon nach, bevor die Verhandlungen beginnen.“

Lesen Sie den Bericht des französischen Senats über die Finanzpolitik, auch wenn es schönere Lektüren gibt. Der Bericht ist 745 Seiten lang.

Ein kleiner Einblick genügt, um zu erkennen, wie Frankreich die schweizerische Classe politique beurteilt. Gemäss einem Bericht des französischen Senats wird die Schweiz als sehr anfällig auf politischen Druck von aussen beurteilt; die Schweiz gebe – solchem Druck ausgesetzt – rasch nach.

Wörtlich heisst es:
…. en lisant régulièrement la presse helvétique, on constate d’ailleurs que la classe politique suisse est relativement fragile : lorsqu’on passe à l’offensive, elle a tendance à accorder des concessions et il faut continuer à mettre la pression sur ce territoire.»

Oder auf Deutsch übersetzt lesen wir:
„Wenn man regelmässig die schweizerische Presse liest, stellt man überdies fest, dass die schweizerische Classe politique relativ fragil ist: Wenn man in die Offensive geht, neigt sie (gemeint ist die schweizerische Classe politique) dazu, Konzessionen zu machen. Man muss weiterhin Druck auf dieses Land ausüben.“

So einfach ist es heute für das Ausland, einen Finanz- und Steuerkrieg gegen die Schweiz zu führen! Die ausländischen Staaten rechnen schon im Voraus gar nicht mit Widerstand, sondern mit willfährigem Verhalten.

Wir brauchen in Bern keine neuen Gesetze, keine neue Verfassung, nicht mehr Zentralisierung, nicht mehr Staat, keine Entmündigung der Bürger!
Was wir brauchen, sind andere Politiker! Wir wollen Leute, die die Schweiz verteidigen. Wir haben genug Politiker die vor ausländischen habgierigen Regierungen kuschen, einknicken und die Schweiz verraten. Wo sind die Politiker, die noch zur Schweiz stehen, an die Menschen in diesem Land denken und für diese den Kopf hinhalten. Die Zentralisierung fährt über die Werte unseres Landes hinweg.

Neuester Schlag gegen die Werte der Neutralität: Am vergangenen Dienstag beschloss die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates, es solle einzig dem Bundesrat überlassen sein, ob die Schweiz dem Sicherheitsrat der UNO beitreten soll.
Meine Damen und Herren nicht das Volk oder wenigstens die Volksvertreter dürfen sagen, ob wir jenem Gremium beitreten sollen, das über internationale Kriegsführung entscheidet. Ein weiterer Beweis, dass die tragenden Säulen missachtet werden.

Und darum braucht es die SVP. Als schweizerische, standhafte Partei.

Die SVP ist die einzige Partei, die ernsthaft für die Freiheit und Unabhängigkeit dieses Landes und seiner Bürger einsteht. Einfach kann das ja wohl nicht sein.

V. EU-Beitritt ohne Volksabstimmung

Meine Damen und Herren, was tut sich da eigentlich in Bern?
Was haben Verwaltung, Regierung und Parlament vor?
Was bastelt die Classe politique hinter dem Rücken des Souveräns?

Da muss man genau hinsehen!

Am 20. Dezember 2012, also kurz vor Weihnachten, veröffentlichte der Bundesrat eines seiner Gutachten still und leise im Internet.

Dieses Gutachten ist datiert vom 7. Juli 2011 und wurde anderthalb Jahre streng unter Verschluss gehalten. Infolge der massiven mehrmaligen Interventionen der SVP und Indiskretionen war der Bundesrat nun gezwungen, diese Büchse der Pandora zu öffnen.

Ich habe in den Vorweihnachtstagen das wissenschaftliche und langweilige Gutachten mit zunehmender Unruhe gelesen. Mehrmals musste ich ausrufen:

„Das darf doch nicht möglich sein!“

Und schliesslich blieb mir nur noch das Mitleid mit den Verfassern: „O Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“

Aber nun weiss wenigstens ich, was sie tun:
Sie wollen die Schweiz langsam aber sicher zerstören. Das Gutachten ist eine Anleitung, wie man die Forderungen der EU nach „institutionellen Bindungen“, nach „Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit“ und nach Übernahme der „dynamischen Rechtsentwicklung der EU“ am besten erfüllen könne.

In diesem Gutachten steht:

1. Dass der Bundesrat einen der grössten Euroturbos der vergangenen Jahre, „Dr. Dr. h.c. Daniel Thürer, LLM (Cambridge), ehem. Professor der Universität Zürich“ beauftragt hat, die „möglichen institutionellen Optionen“ (wie sie ja die EU verlangt) und deren Beurteilung „nach souveränitätspolitischen und staatsrechtlichen Aspekten“ darzulegen, wobei (wohl weil man weiss, dass der EWR- und EU-Beitritt vor dem Volk keine Chance hätte) der EWR- und EU-Beitritt „nicht zur Diskussion stünden“.

2. Der Gutachter realisiert sehr wohl, dass der Hauptgrund, warum die Schweiz nicht in der EU ist, darin liegt, dass bei uns der letzte Entscheid bei Volk und Ständen liegt. Zumindest so will es die Verfassung. Und dieser Volksentscheid ist die Crux für die Classe politique. Darum will man dieses Hindernis beseitigen. Das genau ist die Absicht:
Das ganze Gutachten ist darauf ausgerichtet, die Schweiz in die EU zu integrieren, ohne das Volk darüber abstimmen zu lassen.
Das Gutachten zeigt auf, wie man die Macht des Volkes aushebeln und beseitigen kann.

3. Daniel Thürer, bis 2010 Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, schlägt vor, für Streitigkeiten mit der EU neu einen Sondergerichtshof in Lausanne mit drei vom schweizerischen Parlament gewählten Bundesrichtern einzurichten. Diese sollen alle Schweizer Richter sein. Das tönt gut – fast wie eine Imitation des Bundesbriefes von 1291 – „Wir wollen keine fremden Richter haben.“

4. Doch was sollen unsere eigenen Richter in dieser Sonderkammer denn tun? Jetzt kommt’s knüppeldick: Sie sollen das EU-Recht über das schweizerische Recht stellen.
Die Schweizer Pässe dieser Richter wären blosse Feigenblätter. Diese Richter wären nichts als Marionetten, nichts als freche Herren, die da sind, um eigenes schweizerisches Recht zu brechen und fremdes Recht anzuwenden. Sie sehen zwar aus wie Schweizer Richter, doch tanzen sie wie Marionetten nach fremdem Recht.
Wir haben es, wenn nicht mit fremden Richtern, so doch mit Rechtsvögten zu tun.
EU-Recht soll Landesrecht brechen, auch wenn wir – auf dem Papier – ein souveräner Staat bleiben.

Aber wie begründet man diesen „Schlungg“ seinen Pappenheimern? Wie sagt man es dem tumben Volk der Eidgenossen?

Ganz einfach: Durch einen altbekannten Trick. Man kleidet den Wolf in einen Schafspelz und schon kommt er wie ein Gutmensch daher und hofft, alle würden ihm vertrauensvoll folgen.

5. Und so stellt Professor Thürer die EU plötzlich nicht mehr als ein Gebilde souveräner Staaten dar. Er erklärt die EU plötzlich zur alles überragenden „Wertegemeinschaft“.

Das tönt gut für die vereinigten Gutmenschen: Eine Gemeinschaft? Das fühlt sich so richtig wohlig, harmonisch und gemütlich an.

„Werte“? Was gibt es Schöneres als Werte? Das tönt viel edler als so profanes Zeug wie Schulden, Sparen und Haushalten.

Eine „Werte-Gemeinschaft“ ist die Güte der Gutmenschen im Quadrat.

6. Dieses Gebilde EU – also diese „Wertegemeinschaft“ – vertritt nach Thürer gemeinsame, übergeordnete Werte, die auch für andere Staaten gelten, und er erklärt, dass das EU-Recht nun plötzlich zu Völkerrecht wird, das über jedem nationalen Recht steht.

Das EU-Recht sei also Ausdruck dieser Wertegemeinschaften, legt der Gutachter Thürer dar. Es sei Völkerrecht und stehe damit über dem Landesrecht. So schliesse sich die Schweiz über die Rechtsprechung schrittweise dieser Wertegemeinschaft EU an, folgert Herr Thürer. Nicht zu schnell, sonst realisiert dies der Bürger. Es soll einen EU-Beitritt auf Raten geben, aber ohne das Volk fragen zu müssen. So können die Forderungen der EU erfüllt werden. Am Schluss wäre die Schweiz Mitglied dieser Wertegemeinschaft – d.h. der EU! Ohne ein einziges Referendum! Ein stiller Staatsstreich! Ein Staatsstreich durch Regierung und Verwaltung. Und das sei völlig legal.

VI. Angriff auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft

Meine Damen und Herren, fassungslos fragte ich mich plötzlich: Ist das erlaubt? Gibt es nicht in unserem Strafgesetzbuch den Straftatbestand „Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft“?

Ich verscheuche diesen widerlichen Gedanken. Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Professor Dr. Dr. h.c. unserer ehrwürdigen Zürcher Universität, unserer alma mater, und dann noch an der juristischen Fakultät, die mir Recht gelehrt hat und mir den Doktor utriusque, also zweier Rechte, des Rechtes des Staates und der Kirche, verliehen hat, dass ein solcher Professor in einem Gutachten an die Regierung diese Strafbestimmung übersieht?

Oder sitzen, so fragte ich weiter, am Ende plötzlich im Bundesratzimmer Landesverräter? Sind sie nicht die Auftraggeber dieses Gutachtens? Wie lautete wohl der genaue Auftrag?

Oder gibt es in der Verwaltung eine Ansammlung von Landesverrätern? Hochbezahlt, um das Gegenteil des Volkswillens zu tun. Nicht Staatsdiener, sondern Staatszerstörer?

Unvorstellbar dachte ich. Und doch, es liess mir keine Ruhe.

Jetzt musste ich das Strafgesetzbuch zur Hand nehmen.

Dort las ich als Überschrift von
„Art. 266. ‚Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft‘

Dann folgt Absatz 1:

„1. Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, eine die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdende Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheit der Eidgenossenschaft herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

Ich sinniere lange vor mich hin.
Was ist die vorgeschlagene Kapitulation gegenüber der EU anderes, als ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft? Wenn man von höchster Warte alles darauf einrichtet, dass eine fremde Macht über unser Land bestimmen kann und unsere Unabhängigkeit untergräbt, dann ist das doch ein Angriff auf die Unabhängigkeit. Ich bin erschüttert.

Ich lege das Strafgesetzbuch beiseite und frage weiter:

Was ist denn die EU überhaupt für eine Wertegemeinschaft, von der wir dann gemäss Gerichtsentscheid das höhere Recht zu übernehmen hätten? Sind denn die EU-Werte den schweizerischen Werten so überlegen?

Mindestens dürfen sich die bewährten schweizerischen Institutionen durchaus sehen lassen! Zumindest haben sie dazu geführt, dass die Schweiz den EU-Staaten wirtschaftlich, freiheitlich, demokratisch und bezüglich Lebensqualität überlegen ist.

Überfliegen wir die Tageszeitungen der internationalen Presse der vergangenen Wochen. Dort lesen wir:

„Die Schweiz: Insel des Wohlstandes“,

„Die Schweiz: Musterknabe bei der Staatsverschuldung“,

„Die Schweiz: das stabilste Land der Welt“,

„Die Schweiz: höchste Lebensqualität in Europa“,

usw. usw.

Und warum ist dies so, meine Damen und Herren? Weil die Stimmbürger vor 20 Jahren den Beitritt der Schweiz zum EWR und zur EU verhindert haben, ist die Schweiz heute nicht Mitglied der EU. Und darum geht es ihr – im Vergleich zu anderen Staaten – besser oder zumindest weniger schlecht. Wir Schweizer wollen mit guten Gründen unsere Werte behalten und die Wertordnung der EU nicht übernehmen!

Und, meine Damen und Herren, wenn wir die EU betrachten, müssen wir es schweizerdeutsch und deutlich sagen:

Diese Wertordnung, die auf Grösse, Gleichmacherei und Schuldenwirtschaft beruht, ist kein Vorbild für die Schweiz.

Und nun soll das Recht dieser „Wertgemeinschaft“, das zu diesem bedenklichen Zustand geführt hat, die bewährte schweizerische Wert- und Rechtsordnung ersetzen. Und zwar als verbindliches Völkerrecht. Durch Gerichtsbeschluss. Was läuft da eigentlich ab in Bundesbern?

Nein, meine Damen und Herren! Die Schweiz braucht sich ihrer Werte und Institutionen nicht zu schämen!
Mag das der EU, dem Bundesrat, der Verwaltung oder dem Herrn Gutachter gefallen oder nicht.

VII. Und der Bundesrat?

Wer erwartet hätte, der Bundesrat weise die ungehörigen Vorschläge des Herrn Gutachters entrüstet zurück, sah sich getäuscht. Er verwahrte das verräterische Dokument während anderthalb Jahren und gab es dann unter Druck zur Einsicht frei.
Aber aufgepasst: Der Bundesrat handelt bereits heute danach:
In einem ersten Schritt schrieb die Bundespräsidentin schon am 15. Juni 2012 einen unterwürfigen Brief an die EU. Sie signalisiert ein Entgegenkommen, verweist auf Regelungen wie im EWR, nennt als Ziel den EU-Beitritt und verweist auf das Beitrittsgesuch, das in Brüssel liege.

In einem zweiten Schritt übt die EU aber – getrieben von Neid und Missgunst – weiter Druck aus:

Herr Barroso schickt kurz vor Weihnachten – am 21. Dezember 2012 – einen freundlichen Brief und wiederholt seine Forderungen.

Darin verlangt er klar, dass die Schweiz das bisherige Recht der EU übernehmen müsse, aber auch das künftige, und die Rechtsprechung erfolge durch den EU-Gerichtshof. Doch nun gibt er noch einen drauf: Er legt dar, dass die EU zu dem allen auch noch Geld, Geld und nochmals Geld von der Schweiz erwartet.

Im Klartext: Man verlangt nichts anderes als einerseits wieder einen EWR, den das Volk ausdrücklich abgelehnt hat, und auch jetzt geht es wieder darum, die Schweiz in die EU zu integrieren. Und anderseits sei es selbstverständlich, die Personenfreizügigkeit auch auf Kroatien auszudehnen, und dass die Schweiz erneut einen Beitrag, (man spricht von 1,3 Milliarden) für Kroatien spenden solle. Aber damit nicht genug: Barroso fordert zusätzliches Geld für die EU. Auch den Verhandlungstermin gibt Barroso bereits bekannt.

Meine Damen und Herren, vielleicht sollte der Bundesrat gegenüber der EU dasselbe tun wie jener Bauer, dessen Sohn in Frauenfeld in der RS weilte und dem Vater schrieb:

„Ich brauch‘ viel Geld und hab kein Geld,
ich armer Kerl in Frauenfeld.
Verkauf das Kalb und schick das Geld
Dem armen Sohn nach Frauenfeld.“

Der Vater schrieb kürzer zurück:

„Du brauchst z’viel Geld, ich hab kein Geld,
das Kalb ist schon in Frauenfeld!“

Solche Worte würde die EU vielleicht verstehen.

Aber jetzt merkt man schon den dritten Schritt: Unsere Regierung weist die Forderungen nicht zurück. Und wohl auch das Parlament nicht. Bereits erscheinen die ersten Zeitungsartikel, dass die Schweiz auch diesmal wieder der EU entgegen komme.

Meine Damen und Herren, damit steht die Schweiz heute vor der gleichen gefährlichen Situation wie schon 1992:

Mit einem angeblich „harmlosen“ bilateralen Vertrag – sicher wird er einen schönen Decknamen erhalten wie zum Beispiel „Stromvertrag“, „Energievertrag“ „Dienstleistungsvertrag“, „Rahmenvertrag“, oder ähnliches – soll die Werteordnung der Schweiz durch die der EU ersetzt werden. Wie 1992 sind auch diese Verträge wieder im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EU zum Ziel hat.

Und selbstverständlich wird man erneut Milliardenbeiträge in dieses Fass ohne Boden werfen!

Meine Damen und Herren, dabei wäre es so einfach, das Richtige zu tun! Man muss nur die Kraft haben, zur Schweiz zu stehen. Zur Schweiz und ihren Menschen. Wir brauchen jetzt gar keine neuen bilateralen Verträge. Es ist die EU, die etwas von uns will.

VIII. Was ist zu tun?

Meine Damen und Herren, das alles darf nicht geschehen.

Und darum, meine Damen und Herren Politiker in diesem Saal, wir sind gefordert.

Kampf ist angesagt.

Widerstand statt Anpassung.

Kampf für die Schweiz.

„Dure hebe – nöd lugg laa gwünnt“.

Was heisst das konkret?

1. Gegen bilaterale Abkommen, die die Schweiz verpflichten, EU-Recht und fremde Gerichtsbarkeit zu übernehmen, braucht es ein obligatorisches Referendum. Das sind nichts anderes als EU-Beitrittsverträge. Kommen diese nun als Energieabkommen, als ein anderer Vertrag oder als ein Rahmenabkommen daher.

2. Weigern sich Bundesrat und Parlament rechtswidrig, das Referendum obligatorisch durchzuführen, ist das Referendum durch uns zu ergreifen.

3. Wir müssen auch dort ein Referendum ergreifen, wo die EU von der Schweiz die Preisgabe bewährter schweizerischer Werte erzwingen will. Aktuell: Gegen die Abschaffung des Bankkundengeheimnisses muss das Referendum ergriffen werden.

4. Meine Damen und Herren, der Classe politique ist nicht mehr zu trauen. Das zeigen diese landesverräterischen Gutachten und die kriecherische Haltung des Bundesrates. Und wir fordern jetzt, dass die Bundesratssitzungen öffentlich werden. Die Schweizer haben ein Anrecht zu erfahren, welche Bundesräte landesverräterischen Beschlüssen zustimmen und welche nicht. Neben der „Dunkelkammer Ständerat“ ist auch die „Dunkelkammer Bundesrat“ auszuleuchten.

5. Die Volkswahl des Bundesrates ist dringend einzuführen. Nur so kann das Schweizer Volk auch Leute in die Regierung wählen, die zu den Werten der Schweiz stehen. Bundesräte sind dann mehr dem Wohl des Volkes verpflichtet als dem Wohl der Classe politique.

Und das Wichtigste, meine Damen und Herren: Wir haben uns auf eine neue EU-Abstimmung vorzubereiten. Ich erwarte die Abstimmung in den nächsten zwölf Monaten.

IX. Der neueste Coup: Milliarden für Staatskinder

Meine Damen und Herren, der neueste Coup liegt uns für die Volksabstimmung vom 3. März dieses Jahres vor. Wir sollen Milliarden für Staatskinder bewilligen. Auch da redet man selbstverständlich heuchlerisch von „fördern“ und „unterstützen“. Sie haben richtig gehört, genau darum geht es am kommenden 3. März. Jetzt wollen die Bundespolitiker auch noch in die Familie hineinpfuschen, und die Bürger dürfen einmal mehr bezahlen!

Der vorgesehene Bundesbeschluss tönt harmlos, fast süss. Ja, das ist immer so beim süssen Gift des Wohlfahrtsstaates:

„Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.
Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Die Kantone sorgen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen.

Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, so legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.“

Was so harmlos als „Bundesbeschluss über die Familienpolitik“ daherkommt, hat in Wahrheit die Auflösung der Familie zum Ziel. Der Zentralstaat macht jetzt keinen Halt mehr vor unseren Familien. Jetzt soll auch die Familie – die Kindererziehung – verstaatlicht werden. Mit beiden Händen greifen anmassende Politiker in unsere Familien ein. Sie wollen die Erziehung unserer Kinder regeln. Das kostet die Steuerzahler Milliarden und entmündigt die Eltern. Kantone, Gemeinden, Bürger dürfen bezahlen – Bundesbeamte und Bundespolitiker befehlen. Einkommens- und Mehrwertsteuer müssten erhöht werden. Wir alle dürfen wieder einmal bezahlen, damit die Politiker noch mehr Macht bekommen und die Rechte der Eltern beschnitten werden.

Genau darum geht es bei diesem Familienpolitik-Artikel der Bundesverfassung. Natürlich klingt dieser Verfassungsartikel verführerisch und lieblich: Von „Unterstützung“ wird gesprochen, von „fördern“ ist die Rede. Wir kennen diese Töne! Wenn Politiker von „Hilfe“ reden, dann meinen sie: Befehlen und Steuergelder verteilen. Sie reden von „dienen“ und wollen in Wahrheit beherrschen!

Um zu verhindern, dass mit Milliarden von Steuergeldern die Eltern entmündigt und aus Kindern Staatskinder gemacht werden, gibt es am 3. März nur eine Antwort: NEIN zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik.

Zu viele fressen heute schon aus der Staatskrippe!

Wir wollen nicht auch noch unsere Kinder dort hineinlegen!

X. „Durehebe“! „Wer nöd lugg laat – gwünnt“

Meine Damen und Herren, die SVP ist bald noch die einzige Partei, welche die Kraft hat, durchzuhalten. Sie rennt nicht jedem Modetrend nach. Wer das Wohl von Volk und Land im Auge hat, braucht einen klaren Blick. Damit wir uns nicht allzu sehr selber verwirren. Halten wir uns an die Erkenntnis, dass kleine Unternehmen und kleine Staaten die Risiken viel sicherer überstehen als grosse. Fehleinschätzungen sind in grossen Unternehmen und zentralistischen, autoritären Staaten viel häufiger als in kleinen. Die Schweiz gilt als das „stabilste Land der Welt“.

Viele in diesem Land wollen dieses bewährte System stürzen. Sie äffen den Grossen nach. Wir von der SVP haben viel zu tun, um dies zu verhindern. Aber „durehebe gwünnt!“ Wir sehen es ja. Die Schweiz ist mindestens nicht in der EU. Auf diese Leistung können wir stolz sein Wer durchhalten will, braucht manchmal eine gehörige Portion Mut, Beharrlichkeit und Sturheit. Das gute Ansehen darf nicht das Motiv des Handelns sein.
Meine Damen und Herren, nehmen wir uns zum Schluss jenen Mann zum Vorbild, der 1917 – als erste SVP-Kantonalpartei – in der Zürcher Tonhalle die damalige Bauernpartei und heutige SVP des Kantons Zürich gegründet hat. Es war der Bauernknecht, Journalist, Nationalrat und Dichter Fritz Bopp aus dem Zürcher Unterland.

Er hat uns allen nachgeborenen Mitkämpfern die folgenden Verse hinterlassen:

„Ich laa nöd lugg, ich laa nöd ab,

Mer mues mi eifach ghöre.

Und haued’s mer de Grind grad ab,

Dänn surr i mit de Röhre!“

Es guets Neus und:

– Es lebe die Schweiz! Aber nur die Schweiz von unten!

– Vive la Suisse!

– Viva la Svizzera!

 

Christoph Blocher
Christoph Blocher
a. Bundesrat Herrliberg (ZH)
 
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