13’000 wehrpflichtige Ukrainer: Schutzstatus S für Schutzbedürftige oder Fahnenflüchtige?

Anfangs Dezember 2024 hat das Parlament beschlossen, den Schutzstatus S auf Personen aus besetzten oder umkämpften Gebieten der Ukraine zu beschränken (Motion Friedli). Fast ein Jahr hat der Bundesrat gebraucht, um den klaren Auftrag umzusetzen. Dabei hätte man bloss die norwegische Lösung übernehmen können. Aber ohne Swiss Finish geht es im Justiz-Departement von Beat Jans offenbar nicht. Letzte Woche war es so weit: Statt wie Norwegen vierzehn Regionen als sicher einzustufen, sind es bei uns nur deren sieben!

Pascal Schmid
Pascal Schmid
Nationalrat Weinfelden (TG)

Der Status S ist für Schutzsuchende gedacht. Das sind Menschen aus Kriegsgebieten, vorab Ältere, Kinder, Frauen. So hat es der Bundesrat einst versprochen. Es ist falsch, jede Person aus jedem Winkel der Ukraine als schutzbedürftig einzustufen. Die Ukraine ist 15-mal grösser als die Schweiz. Die Front ist von der Westukraine gleich weit entfernt wie Madrid von Bern. In weiten Teilen der Ukraine finden keine Kampfhandlungen statt. Das belegen die vielen Heimatreisen. Die Flixbusse nach Lviv und Kiew sind meist ausgebucht – und wenn es dort wirklich so gefährlich wäre, würde niemand dorthin reisen. Mit gesundem Menschenverstand wäre die Sache also klar.

1500 Nicht-Ukrainer mit Schutzstatus S
Die Einschränkung des Schutzstatus helfe Putin, liess Balthasar Glättli (Grüne) in der Sonntagspresse verlauten. Ob es Putin nicht eher hilft, dass wir in der Schweiz 13’000 wehrpflichtige Ukrainer als «Schutzbedürftige» beherbergen? Mit der Aufnahme von Fahnenflüchtigen schaden wir der Ukraine, die händeringend nach Soldaten sucht, ohne die sich das Land nicht verteidigen kann. Damit unterstützen wir Putin, aber sicher nicht mit der Einschränkung des Status S auf vom Krieg betroffene Gebiete.

Trotzdem will der Bundesrat die Beschränkung nur auf Neuankömmlinge anwenden. Wer schon hier ist, darf bleiben, auch wenn er nicht schutzbedürftig ist. Doch auch Neuankömmlinge werden per Medienmitteilung mit den Vorzügen des Schweizer Asylsystems vertraut gemacht: Wer keinen Schutzstatus S bekommt, darf um Asyl ersuchen, und wenn auch das scheitert, gibt’s noch die vorläufige Aufnahme!

Mit dem Schutzstatus S hat der Bundesrat für Ukrainer durch die Hintertür eine Personenfreizügigkeit eingeführt – direkt in den Sozialstaat. Das bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. Es kommen viel zu viele, die den Status S missbrauchen, ihr eigenes Land im Stich lassen und uns ausnützen. Denken wir an die viel zu tiefe Erwerbsquote oder an die 13’000 Wehrpflichtigen oder die vielen gefälschten Pässe und die 1’500 Nicht-Ukrainer mit Status S.

Dauerhafte Einwanderung in Schweizer Sozialstaat
Ebenfalls letzte Woche hat der Bundesrat den Status S um ganze 18 Monate bis am 4. März 2027 verlängert. Weil die EU es so will. Damit bricht er einmal mehr sein Versprechen, es handle sich um einen vorübergehenden, auf eine rasche Rückkehr ausgerichteten Schutz. Selbst ohne Verpflichtung zur Rechtsübernahme gibt der Bundesrat nach – ein Vorgeschmack darauf, mit wieviel Rückgrat er unsere Positionen mit dem EU-Unterwerfungsvertrag verfechten würde. Dabei ist klar: Unsere Asylpolitik ist nicht auf Brüssel auszurichten, sondern auf unsere Bevölkerung und auf unser Land!

Die SVP verurteilt die unehrliche Salamitaktik des Bundesrats, die zu einer dauerhaften Einwanderung in die Schweizer Sozialsysteme führt und die Steuerzahler Milliarden kostet. Es ist höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen. Wer aus einer sicheren Region stammt, soll in die Ukraine zurückkehren. Der Status S ist für Leute vorgesehen, die unseren Schutz wirklich benötigen – und nicht für Schmarotzer.

Pascal Schmid
Pascal Schmid
Nationalrat Weinfelden (TG)
 
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