Editorial

Alle Familien steuerlich entlasten

Die Diskussionen über einen Familienartikel in der Bundesverfassung haben gezeigt, dass ein breiter politischer Wille besteht, die Familien zu entlasten. Im Gegensatz zu zusätzlichen staatlichen…

Judith Uebersax
Judith Uebersax
Parteileitung (SZ)

(Aus der NZZ vom 13. April 2013)

Die Diskussionen über einen Familienartikel in der Bundesverfassung haben gezeigt, dass ein breiter politischer Wille besteht, die Familien zu entlasten. Im Gegensatz zu zusätzlichen staatlichen Eingriffen und Subventionen stellen gezielte steuerliche Entlastungen eine sinnvolle Lösung dar, welche die Eigenverantwortung der Familien stärkt. Hier setzt die Familieninitiative der SVP an.

Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2009 entschieden, dass die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10 000 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungsabzug im kantonalen Recht einzuführen. Damit reagierte das eidgenössische Parlament auf eine unbefriedigende Situation in unserem Steuerrecht.

Leider wurde dabei ein Mangel durch einen anderen ersetzt: Das Parlament schloss Familien, die ihre Kinder selber betreuen, von dieser Entlastung aus. Auch diese Familien haben Kosten für die Betreuung, verzichten bewusst auf ein Erwerbseinkommen und entlasten somit auch öffentliche Fremdbetreuungsstrukturen. Das Parlament hat damit – gewollt oder ungewollt – in die Freiheit der Familien, das auf sie zugeschnittene Familienmodell zu wählen, eingegriffen. Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, werden steuerlich bevorteilt gegenüber Familien, die ihre Kinder selber betreuen.

Das ist stossend. Aus diesem Grund lancierte die SVP die Familieninitiative, welche verlangt, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden muss wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.

Die SVP setzt damit auf eine neutrale, liberale und eigenverantwortliche Lösung zur Entlastung der Familien, welche den Handlungsspielraum für alle Familien erhöht. Es wurde also ganz bewusst nicht ein Lösungsansatz gegen ein bestimmtes Familienmodell gewählt, die beschlossenen Entlastungen für Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, sind sinnvoll. Vielmehr geht es um einen Lösungsansatz, der allen Familien gleichermassen zugutekommen soll. Entsprechende Modelle, die auch eine Entlastung der Eigenbetreuung bringen, werden im Übrigen bereits in verschiedenen Kantonen umgesetzt. Die Initiative schafft diesbezüglich auch eine verfassungsmässige Absicherung solcher Lösungen.

Im Vordergrund steht nicht eine rein steuertechnische Argumentation, über die man sich immer streiten kann. Vielmehr geht es darum, aus der Sicht der betroffenen Familien und Kinder optimale Rahmenbedingungen für eine möglichst gute Betreuung und Erziehung zu schaffen. Dass dabei die traditionelle Familie nicht benachteiligt werden sollte, zeigte die Diskussion rund um den von einer Mehrheit der Stände abgelehnten Familienartikel in der Bundesverfassung.

Ähnliche Debatten werden auch in anderen Ländern geführt. So hat Deutschland erst vor kurzem ein Betreuungsgeld für Familien, die ihre Kinder selber betreuen, beschlossen – dies nicht zuletzt deshalb, um die kostspieligen Infrastrukturen für die Fremdbetreuung zu entlasten. Die SVP will keine zusätzlichen Subventionen, schon gar nicht nach dem Giesskannenprinzip. Steuererleichterungen zur bewussten Förderung der Familien sind im Gegensatz dazu ein richtiger und effizienter Weg. Es ergibt auch Sinn, dass insbesondere der Mittelstand davon profitiert, sind doch die Anreizsysteme sonst häufig zu dessen Ungunsten gesetzt.

Im Gegensatz zum abgelehnten Familienartikel beziffert der Bundesrat in seiner Botschaft die Kosten der Familieninitiative genau. 390 Millionen Franken wären die Steuerausfälle beim Bund, würde der gleiche Steuerabzug gewährt, der derzeit für die Fremdbetreuung vorgesehen ist. Die Kantone ihrerseits sind frei, in welcher Grössenordnung sie eine entsprechende Entlastung vornehmen wollen. Die Initiative der SVP respektiert damit auch den Föderalismus. Sie beseitigt lediglich die durch den Fremdbetreuungsabzug entstandene steuerliche Diskriminierung jener Familien, die ihre Kinder selber betreuen. Voraussetzung ist natürlich der grundsätzliche politische Wille für eine Entlastung der Familien. Die Konsequenzen einer Annahme der Familieninitiative liegen transparent auf dem Tisch. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verfügen damit über die notwendigen Entscheidungsgrundlagen.

Auch die Umsetzung der Initiative sollte keine grösseren Probleme schaffen. So existieren in den Kantonen einfache und unbürokratische Lösungen zur Festlegung des Eigenbetreuungsabzugs und zur Klärung des Verhältnisses zum Fremdbetreuungsabzug. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Die SVP setzt sich für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben. In diesem Sinne ist das Engagement gegen neue Bundesaufgaben im Bereich der Familienpolitik, wie sie der abgelehnte Verfassungsartikel vorgesehen hätte, ebenso konsequent wie der Einsatz für die Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraums für alle Familien über Steuersenkungen.

Dabei sollten wir insbesondere das Wohl der Kinder vor Augen haben. Gut betreute Kinder, denen möglichst viel Zuwendung zuteil wird, sind eine Investition in unsere Gesellschaft und in unsere Zukunft. Die Interessen der Kinder sind höher zu gewichten als einzelne steuertechnische Vorbehalte.

 

 

Judith Uebersax
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Parteileitung (SZ)
 
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