Berufsverbot für Pädokriminelle – eine Klarstellung

Am Sonntag, 18. Mai, stimmen wir ab über die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Editorial von Nationalrat Gregor Rutz, Zollikon (ZH)

Am Sonntag, 18. Mai, stimmen wir ab über die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Wird ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z.B. Behinderten) verurteilt, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Dies will die vorliegende Initiative – und nichts anderes.

Mit einer beispiellosen Verwirrungstaktik versuchen das Justizdepartement und das gegnerische Komitee die Abstimmungsdiskussion durcheinanderzubringen. Darum ist es wichtig, Klarheit zu schaffen.

1. Die Initiative ist verhältnismässig.

Dass die Pädophilen-Initiative das „Ende der Justiz“ sei, wie Bundesrätin Sommaruga formulierte, ist Unsinn. Die Initiative schränkt das richterliche Ermessen bezüglich der Strafurteile nicht ein. Die einzige Änderung: Bei einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts mit Kindern oder Abhängigen muss obligatorisch ein Berufsverbot verhängt werden – also eine Massnahme, welche Wiederholungstaten verhindern soll. Das Berufsverbot beschränkt sich einzig auf Tätigkeiten mit Kindern oder Abhängigen – alle anderen Berufe stehen den Straftätern nach wie vor offen.

Andere Länder gehen mit Pädokriminellen viel strenger um. Die obligatorische Anordnung des Berufsverbots kennen viele Länder. In Deutschland bestimmt zudem  das Sozialgesetzbuch, dass für Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden dürfen, die wegen bestimmter Taten (insbesondere Sexualstraftaten) verurteilt worden sind.

Pädophilie ist nicht heilbar: Wer pädophil ist, bleibt es. Darum ist es wichtig, dass die betreffenden Straftäter nicht mehr in die Nähe von Kindern gelangen und so in Kontakt mit potentiellen Opfern kommen – sei es im Beruf oder in der Freizeit. Pädophile Sexualstraftäter, welche an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen arbeiten, sind eine permanente Gefahr. Dieses Risiko lässt sich nur durch ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot bannen.

2. Jugendlieben sind nicht betroffen.

Die Behauptungen des gegnerischen Komitees betr. Jugendlieben sind falsch: Diese sind vom Berufsverbot nicht erfasst. Die Initiative zielt auf Straftäter, die sich an Kindern oder Abhängigen vergehen. Dies hat das Initiativkomitee immer betont, und diese Zielsetzung teilten auch im Parlament alle Parteien und der Bundesrat. Im Ausführungsgesetz können die entsprechenden Bestimmungen präzisiert werden, soweit dies nötig ist.

Heute gilt ein gesetzliches Schutzalter von 16 Jahren. Hierzu gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen: Das Strafrecht gesteht dem Richter einen gewissen Ermessensspielraum zu. Jugendlieben (bis 20 Jahre) werden bereits durch das geltende Gesetz nicht unter Strafe gestellt. Wenn ein 17-Jähriger eine 14-jährige Freundin hat, ist dies nicht strafbar (Altersunterschied von nur 3 Jahren). Ist ein 22-Jähriger in einer Beziehung mit einer 17-Jährigen, ist dies ebenfalls nicht strafbar (über dem Schutzalter). Auch für den 19-jährigen jungen Mann, der einvernehmlich eine 15-jährige Freundin hat, gibt es eine Ausnahmeregelung (Altersunterschied von 4 Jahren, aber unter 20 Jahren alt). Damit sind all diese Fälle auch nicht vom Berufsverbot erfasst.

3. Für Sportvereine entstehen keine zusätzlichen Aufwände.

Die Befürchtungen der Verbände, sie würden mit einem unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand konfrontiert, sind unberechtigt. Diese Fragen betreffen auch gar nicht die Initiative, sondern das Gesetz, welches im Januar 2015 in Kraft tritt. Dieses schafft einen speziellen Strafregisterauszug für Vereine, welcher Auskunft darüber gibt, ob gegen eine Person ein Tätigkeits-, ein Kontakt- oder ein Rayonverbot vorliegt. Gerade in Sportvereinen, Schulen oder Kindergärten ist der Schutz vor Pädophilen wichtig. Umso unverständlicher, dass es in diesem Bereich Organisationen gibt, welche die Initiative ablehnen. 

Die Initiative ist wichtig, um unsere Kinder besser vor Pädophilen zu schützen. Der Schutz der Kinder muss Vorrang haben vor den Anliegen verurteilter Straftäter.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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