Die Reform produziert noch viel mehr Verlierer als bisher bekannt. Besonders betroffen sind Alleinerziehende. Aber auch Konkubinatspaare mit einem Kind zahlen bis zu 66 Prozent höhere Steuern. Diese ungerechte und unsoziale Vorlage muss am 8. März versenkt werden!

Dass traditionelle Familien mit der Individualbesteuerung benachteiligt werden, ist bekannt. Man verspricht uns das Ende der Heiratsstrafe, aber was bekommen wir? Eine neue Familienstrafe! Ein Ehepaar mit einem Kind und 101’000 Franken steuerbarem Einkommen, wo der Mann 100 Prozent arbeitet, zahlt neu 216 Prozent mehr Bundessteuern! Das sind 1’852 Franken mehr, die im Portemonnaie fehlen.
Aber damit nicht genug. Auch unverheiratete Paare (Konkubinate) und Alleinerziehende verlieren massiv.
Am härtesten trifft es Alleinerziehende
Ausgerechnet Alleinerziehende! Sie trifft es am härtesten. Denn ausnahmslos alle Alleinerziehenden mit einem Kind werden neu bestraft. Zwei Beispiele:
Konkubinatspaare mit Kind zahlen bis zu 66 Prozent mehr
Es ist verrückt: Die modernen Familienformen, die man angeblich fördern will, geraten unter den Steuerhammer. Unverheiratete Konkubinatspaare mit einem Kind müssen bis zu 66% mehr Bundessteuern bezahlen! Fast kein einziges Konkubinatspaar mit Kind profitiert, egal, wie sie die Arbeit aufteilen.
Entspricht das den neuen Familienbildern? Ist das eine «moderne» Reform? Nein.
Unverheiratete mit Kindern werden bestraft, weil die Betreuungskosten nicht mehr übertragbar sind, der Elterntarif für den Höchstverdiener abgeschafft und der neue Einkommenssteuertarif progressiver wird. Und die Alleinerziehenden verlieren, weil für sie künftig nicht mehr der Elterntarif gilt und auch sie so in eine höhere Progression fallen.
Willkür statt Wahlfreiheit
Wir sehen also – und die Zahlen lügen nicht: Die Individualbesteuerung schafft zahlreiche neue Verlierer. Sie ist ungerecht und unsozial. Und sie auch nicht «liberal», wie die Befürworter behaupten.
Lassen wir auch hier die Fakten sprechen: Ein Ehepaar mit einem Kind und 101’000 Franken steuerbarem Einkommen muss nur 60 Franken direkte Bundessteuer zahlen, wenn beide 50/50 arbeiten. Beträgt das Pensum eines der beiden aber 100 Prozent, sind es plötzlich 2’710 Franken. Das ist 45-Fache!
Der Staat bestraft also die Wahl des Familienmodells. Das ist nicht Wahlfreiheit, sondern Willkür.
Darum kann es am 8. März nur ein Antwort geben: NEIN zur ungerechten und unsozialen Individualbesteuerung.