Die Individualbesteuerung ist kompliziert, ungerecht und teuer

Die Individualbesteuerung ist hochumstritten. Der National- und Ständerat haben nur sehr knapp zugestimmt. Bei den Kantonen ist die Ablehnung gross: In der Vernehmlassung haben 21 der 26 Kantone die Vorlage abgelehnt.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Höhere Steuern für viele Familien
Zahlreiche Argumente sprechen gegen die Individualbesteuerung: Erstens ist sie kompliziert. Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müssen die Ehegatten jedes Jahr ihren Besitz aufteilen wie bei einer Scheidung: Bankguthaben, Wohneigentum, andere Vermögenswerte.

Die Individualbesteuerung ist ungerecht. Ehepaare mit einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweit-Einkommen müssten deutlich höhere Steuern zahlen. Es profitieren vor allem Doppelverdiener mit hohem Einkommen. Drittens ist sie teuer und bürokratisch. Künftig müssten Ehepaare zwei statt nur eine Steuererklärung ausfüllen. Das ergibt schweizweit 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen! Um diese Steuererklärungen verarbeiten zu können, müssten die Kantone mindestens 1700 zusätzliche Steuerbeamte einstellen.

Noch mehr Steuerbürokratie
Kantone und Gemeinden müssten ihr Steuersystem komplett umkrempeln. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung: alles müsste neu geregelt werden. Ein riesiger bürokratischer Aufwand – ohne wirklichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.

Es ist so: Bei der Bundessteuer werden verheiratete Paare klar benachteiligt. Diese sogenannte «Heiratsstrafe» kann man aber viel einfacher und ohne bürokratische Individualbesteuerung beseitigen. Beispielsweise mit dem Splittingmodell, wie es die meisten Kantone anwenden.

Stimmen deshalb auch Sie am 8. März 2026 – zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem Schweizer Bauernverband – Nein zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung! Herzlichen Dank.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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