Editorial

Jugendstrafrecht: Es fehlt am politischen Willen

Erneut ist der Aufschrei gross. Eine Jugendbande verübt in Winterthur während Monaten Straftaten, raubt, nötigt, schlägt zu. Mit strengen Strafen müssen die jugendlichen Täter nicht rechnen. Unser…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Erneut ist der Aufschrei gross. Eine Jugendbande verübt in Winterthur während Monaten Straftaten, raubt, nötigt, schlägt zu. Mit strengen Strafen müssen die jugendlichen Täter nicht rechnen. Unser Strafrecht lasse diese nicht zu. Der Winterthurer Fall reiht sich ein in eine ganze Serie von Verbrechen. Involviert sind immer häufiger Jugendliche, nicht selten mit Migrationshintergrund. Statt zu lamentieren, muss nun endlich gehandelt werden. Die politischen Vorstösse zur Verschärfung des Strafrechts liegen längst auf dem Tisch. Nur fehlt es bisher am politischen Willen, diese auch rasch und konsequent umzusetzen.

Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Eine Verdreifachung der Gewaltfälle von jugendlichen Tätern seit Mitte der 90er-Jahre. Die Zahl der schweren Delikte nimmt dabei laufend zu. Über 50 Prozent der Täter haben einen Migrationshintergrund. Wieso warten wir eigentlich auf immer noch krassere Fälle?

Die Politik blockt
Keinen Handlungsbedarf beim Strafrecht sieht, trotz dieser Entwicklung, offenbar der Bundesrat. Er musste im Juni 2009 durch eine von der SVP verlangte ausserordentliche Session dazu gezwungen werden, sich überhaupt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Anlässlich der Session haben dann auch die Mitte-Links-Parteien gezeigt, wie viel ihnen an einer echten Problemlösung im Bereich des Strafrechts liegt. Zwar hatte der politische Druck der SVP teilweise Erfolg. So wurden etwa SVP-Vorstösse im Bereich der Verschärfung des Strafmasses bei Körperverletzung und Vergewaltigungen, zur Abschaffung der bedingten, gemeinnützigen Arbeit oder zur Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten jeweils gegen den Widerstand von links-grüner Seite angenommen. Bei zentralen Massnahmen wie der Senkung der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht stand die SVP indes weitgehend allein gegen eine ablehnende Mitte-Links-Mehrheit der anderen Parteien. Bereits im April 2009 hatte die gleiche Mehrheit eine Motion von SVP-Nationalrat Peter Föhn zur Informationspflicht der Behörden an Lehrer und Lehrmeister bei vorliegenden Straftaten und Strafuntersuchungen von Schülern und Lehrlingen versenkt, zwei Monate vor dem Münchner Fall, bei dem bereits kriminell aufgefallene Jugendliche auf Klassenfahrt jemanden halb tot geschlagen haben.

Auch die Experten fordern
Vor dem Hintergrund der neusten Fälle legen nun auch Strafrechtler, die sich bisher eher zurückhaltend geäussert haben, ihre Vorbehalte ab. So wird Strafrechtsprofessor Killias gestern zum Jugendstrafrecht zitiert: „Meiner Meinung nach muss man die Altersgrenzen und die Sanktionen überdenken.“

Wie lange wollen wir also noch warten? Die SVP hat die wirkungsvollen Massnahmen bereits 2007 präsentiert:

  • Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts auf Personen ab 16 Jahren;
  • Verzicht auf Mediationsverfahren;
  • Abschaffung des einfachen Verweises im Sanktionskatalog;
  • Herabsetzung der Schwelle für Freiheitsstrafen von maximal 4 Jahren auf 14 Jahre;
  • Ausschaffungsstrafen für kriminelle Ausländer.

Nun ist konsequentes Handeln angesagt, auch von der Politik. Wer sich jetzt noch gegen griffige Massnahmen im Jugendstrafrecht stellt, macht sich für nächste Taten mit verantwortlich.

P.S.:
Nun bestätigen Politologen in neusten Studien, was der einfache Bürger längst gemerkt hat: Die SP politisiert am linken Rand der sozialdemokratischen Parteien in Europa. Die Politik der SP Schweiz deckt sich damit weitgehend mit jener der sozialistischen „Linken“ in Deutschland. Insbesondere Themen rund um Recht und Ordnung sind – im Gegensatz zu anderen sozialdemokratischen Parteien – nicht Sache der SP. Das erklärt auch den abnehmenden Zuspruch für die SP bei Arbeitern und tieferen Einkommensschichten.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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