Lebensmittelrecht aus Brüssel – verliert die Schweiz die Kontrolle über Hof, Küche und Tradition?

Die geplante automatische Übernahme von EU-Lebensmittelrecht stellt die Schweiz vor eine Grundsatzfrage: Wollen wir bürokratische Normen aus Brüssel – oder weiterhin eigenständige und verhältnismässige Lösungen?

Werner Salzmann
Werner Salzmann
Ständerat Mülchi (BE)

Die Schweiz und die EU planen ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit, das auf die gesamte Lebensmittelkette ausgeweitet werden soll. Hinter der technokratischen Formulierung steckt ein politisches Programm: Die EU will die Agrarpolitik konsequent «vom Hof auf den Tisch» regulieren. Für die Schweiz würde das bedeuten: Wir müssen EU-Vorschriften künftig automatisch übernehmen – ohne eigenen politischen Spielraum.

Was diese Regulierungsdichte konkret bedeuten kann, zeigt ein Beispiel aus Schleswig-Holstein. Dort backten Landfrauen während 48 Jahren Torten für den lokalen Weihnachtsmarkt. 2024 war damit Schluss. EU-Auflagen verlangten zertifizierte Küchen, Gesundheitszeugnisse für Bäckerinnen, Hygieneschulungen für Verkäuferinnen sowie umfassende Rezept-Dokumentationen mit Zusatzstoffen und Allergenen. Für freiwilliges Engagement war der Aufwand schlicht zu gross.

Was bedeutet das für die Schweiz? Für Dorf- und Schulfeste, für Hofläden, für Vereinsanlässe oder Schwingfeste? Droht künftig eine faktische Lebensmittelsicherheitspolizei, die kontrolliert, ob jede Grillbratwurst zertifiziert ist und jeder freiwillige Helfer Schulungen absolviert hat?

EU-Kontrolleure im ganzen Land?
Auch Schweizer Spezialitäten könnten unter Druck geraten. Traditionelle Produkte wie Rohmilchkäse stehen regelmässig im Fokus strenger EU-Vorschriften. Gleichzeitig droht eine Aufweichung beim Gentech-Verbot über Lebensmittelimporte. Statt «Aus der Region für die Region» könnte EU-Massenware zusätzlichen Druck auf lokale Produzenten ausüben.

Besonders absurd wirkt der Gedanke, dass sogar Feldküchen der Armee wie Kantinen zertifiziert werden müssten. Im Ernstfall auf EU-Inspekteure warten? Kaum vorstellbar. Doch genau solche Kontrollrechte wären möglich: EU-Kontrolleure könnten Ställe, Käsereien, Metzgereien, Gewächshäuser, Gaststätten oder Detailhändler vor Ort überprüfen.

Wir wollen bewährte Schweizer Lösungen
Lebensmittelsicherheit ist wichtig. Doch sie darf nicht zum Einfallstor für fremdbestimmte Agrarpolitik werden. Die Schweiz muss entscheiden, ob sie weiterhin eigene, pragmatische Lösungen verfolgt – oder ob künftig Brüssel bestimmt, was bei uns auf den Teller kommt.

Deshalb ist der EU-Unterwerfungsvertrag, den die Befürworter beschönigend «Bilaterale III» nennen, klar abzulehnen.

Werner Salzmann
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Ständerat Mülchi (BE)
 
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