Editorial

Migrationspakt ist verfassungswidrig

Der UNO-Migrationspakt will nicht nur gemeinsame Eckwerte für eine geordnete Migration definieren, sondern gleichzeitig eine globale Freizügigkeit schaffen: Jeder Migrant soll, ungeachtet seiner Qualifikation, leichter Zugang zu seinem Wunschland erhalten. Um kritische Berichterstattung zu vermeiden, sind Einschränkungen der Medienfreiheit vorgesehen. Eine Ungeheuerlichkeit für jedes liberale, demokratische Staatswesen. Es ist klar: Der UNO-Migrationspakt steht in diametralem Widerspruch zur Bundesverfassung. Darum darf dieser Vertrag unter keinen Umständen unterzeichnet werden.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Bereits im Dezember soll der UNO-Migrationspakt in Marokko verabschiedet werden. Dieser Pakt will die weltweite Migration erleichtern, die Legalisierung von illegalen Aufenthaltern (Sans-Papiers) vereinfachen und erreichen, dass Migranten „zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaften“ werden – was auch immer das heissen mag. Formell gilt der Pakt als „Soft Law“ – also als Richtlinie, die juristisch nicht bindend ist. Doch inhaltlich kommt es faustdick: Die unterzeichnenden Staaten anerkennen, „dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann“. Sie bekräftigen mit ihrer Unterschrift, gemeinsam auf die „Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration“ hinzuwirken und anzuerkennen, dass alle Länder „Herkunfts-, Transit- und Zielländer“ sind.

Widerspruch zur Bundesverfassung
Im Klartext heisst dies: Die Schweiz würde mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie sich als Zielland für die Zuwanderung sieht. Darüber hinaus würde sie sich verpflichten, auf eine „faktengestützte Politikgestaltung und einen aufgeklärten öffentlichen Diskurs“ hinzuwirken. Was es genau heisst, wenn Behörden auf eine „faktengestützte“ Gestaltung der Politik hinwirken müssen, mag man sich lieber nicht vorstellen. Faktum ist: Der Migrationspakt will legale Migrationsrouten schaffen, bereits im Heimatland Sprachkurse für das Zielland anbieten, den Familiennachzug erleichtern und auch Geldtransfers in die alte Heimat erleichtern.

Man sieht es auf den ersten Blick: All diese Ziele stehen nicht nur in klarem Gegensatz zur schweizerischen Ausländerpolitik, sondern auch zu unserer Bundesverfassung. Sie sind nicht vereinbar mit der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung und damit der Selbstbestimmung der Schweiz. In Artikel 121a der Bundesverfassung heisst es unmissverständlich: „Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.“ Zudem hält Absatz 4 dieser Bestimmung fest: „Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.“ Indem der Migrationspakt quasi eine weltweite Freizügigkeit schaffen und die Migration deutlich erleichtern will, widerspricht er den genannten Zielen.

Einschränkung der Menschenrechte
Der Zielsetzung einer freien Migration soll alles untergeordnet werden – selbst die Grund- und Freiheitsrechte. Besonders gefährlich ist die im Pakt vorgesehene Einschränkung der Medienfreiheit – ein Unding für jede liberale Demokratie. Artikel 17 der Bundesverfassung hält fest, dass die Medienfreiheit in der Schweiz gewährleistet sei. Zensur hingegen ist verboten.

Genau dies will aber der angesprochene Migrationspakt: Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, eine „unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung“ der Medien zu fördern. Dies soll erreicht werden durch „Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, aber auch durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“. Im Klartext: Der Staat soll die Medienschaffenden schulen und den Journalisten erklären, wie eine korrekte Berichterstattung auszusehen hat. Um diese Ziele durchzusetzen und die Medien auf einen migrationsfreundlichen Kurs zu zwingen, sind auch Sanktionen vorgesehen. So soll die finanzielle Unterstützung von Medien, welche kritisch über Migration berichten, eingestellt werden.

Erinnern wir uns an die Worte von UNO-Generalsekretär Kofi Annan vom 3. Mai 1999: „Die Pressefreiheit ist ein Grundstein der Menschenrechte. Sie macht die Regierungen für ihre Taten verantwortlich und ist eine Warnung an alle, dass Straflosigkeit eine Illusion ist. (…) Dennoch gibt es immer noch einige, die den Wert der Redefreiheit für die Gesellschaft in Frage stellen. Es gibt einige, die meinen, sie bedrohe die Stabilität und gefährde den Fortschritt.“

Zur Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit aber gehört vor allem auch das Recht, kritische und unangenehme Meinungen vorzubringen – gerade dies macht den Wert einer funktionierenden Demokratie aus. Es ist unvorstellbar, dass ausgerechnet die urdemokratische Schweiz einen solchen Pakt unterschreiben soll, welcher die Pressefreiheit beschneiden und die Medien bevormunden will.

SVP fordert Übungsabbruch
Bereits Mitte September gelangte die SVP im Rahmen einer Medienkonferenz an die Öffentlichkeit. Sie forderte den Übungsabbruch in Sachen Migrationspakt:

  1. Der Bundesrat wird aufgefordert, diesen Pakt im Dezember auf keinen Fall zu unterzeichnen. Sämtliche Arbeiten sind unverzüglich abzubrechen.
  2. Sollte der Bundesrat diesen trotzdem unterzeichnen wollen, fordert die SVP, dass ein Abkommen mit einer solchen Tragweite zwingend dem Parlament unterbreitet und entsprechend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Nur so kann die Selbstbestimmung der Schweiz und Unabhängigkeit auch künftig erhalten werden.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats nahm diese Anliegen auf. In einem Vorstoss fordert sie den Bundesrat auf, dem Parlament eine referendumsfähige Vorlage zu unterbreiten und auf eine Unterzeichnung des Pakts zu verzichten. Anders die Aussenpolitische Kommission (APK): Sie stimmt der Unterzeichnung zu. Die Argumentation der Aussenpolitischen Kommission vermag  nicht zu überzeugen: Der Verweis auf „aussenpolitische Überlegungen“ und das „globale Migrationsmanagement“ lenkt von der Verfassungswidrigkeit der Vorlage ab, welche offenbar in der APK kaum ein Thema war.

Selbstbestimmung in Frage gestellt
Diverse andere Staaten lehnen den UNO-Migrationspakt ab – so etwa Australien, die USA, Ungarn oder auch die Republik Österreich. Kanzler Sebastian Kurz befürchtet, Österreich könnte mit diesem globalen Pakt seine Souveränität in der Migrationspolitik verlieren. Diese Aussage bestätigt auch den Widerspruch der Vorlage mit der schweizerischen Bundesverfassung, welche eine eigenständige Regelung der Migration fordert.

Kurz weist weiter darauf hin, wie wichtig es ist, die Suche nach Schutz von der Arbeitsmigration zu unterscheiden – und darauf, dass der Migrationspakt genau dies nicht mache. Ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration sei gefährlich. Selbst in der CDU in Deutschland mehrt sich aus der fehlenden Unterscheidung von Flucht- und Arbeitsmigration der Widerstand gegen diesen Pakt. Dass hingegen der Bundesrat in seiner Analyse zum Schluss gekommen ist, der Pakt entspreche den Interessen der Schweiz, ist ebenso erschütternd wie skandalös.

Es ist gut möglich, dass der UNO-Migrationspakt schon bald verbindlichen Charakter erhält und damit  – nach Lesart des Bundesgerichts – der Bundesverfassung vorgehen würde. Dies wiederum unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Selbstbestimmungsinitiative am 25. November angenommen wird.

Wer will, dass die Schweiz auch künftig selbständig bestimmen kann, wer in unser Land kommen darf und wer nicht, der muss Ja stimmen am 25. November und sich gegen die Unterzeichnung des Migrationspaktes wehren!

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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