Am nächsten Sonntag fällt die Kontingentierung für die „neuen" EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn…
Am nächsten Sonntag fällt die Kontingentierung für die „neuen“ EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn. Ab dann können sich Staatsangehörige aus diesen Ländern mit einem Arbeitsvertrag oder als Selbständigerwerbende frei in der Schweiz niederlassen und hier arbeiten. Damit wird die Zuwanderung nochmals um ein Element weniger steuerbar. Es ist deshalb zentral, dass die verbleibenden Steuerungsinstrumente erhalten bleiben. Dazu gehört auch die Verlängerung der Begrenzung der Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien. Die Schweiz muss dem Gemischten Ausschuss bis zum 1. Juni 2011 notifizieren, dass sie weiterhin ein Kontingentssystem mit Höchstzahlen für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien beibehalten will. Dies ist maximal bis 2014 möglich. Bei ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch zwei Jahre länger.
70% der Zuwanderung in die Schweiz entfällt heute auf EU-Bürger. Nimmt man die Zunahme des Ausländerbestandes (ständige ausländische Wohnbevölkerung), so war diese im vergangenen Jahr gar zu fast 90% auf Personen aus EU-Staaten zurückzuführen, wobei die neuen EU-Staaten die mit Abstand höchsten Zuwachsraten im zweistelligen Prozentbereich aufweisen. Nun fällt die Begrenzung der Zuwanderung für den Grossteil dieser Staaten gänzlich dahin. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass dies nicht zu einer Abnahme der Zuwanderung aus diesen Ländern führen wird.
Freizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien weiter begrenzen
Der Zuwachs der ständigen Wohnbevölkerung aus Rumänien und Bulgarien in der Schweiz belief sich im vergangenen Jahr gemäss Bundesamt für Migration auf 17,5% („alte“ EU-Staaten EU-15: +3%; „neue“ EU-Staaten EU-10: +10,3%). Eine besonders grosse Zuwanderungsdynamik ist also insbesondere aus jenen Staaten festzustellen, die der EU 2004 bzw. 2007 beigetreten sind, auch wenn der Zuwachs in absoluten Zahlen noch deutlich hinter den „alten“ EU-Staaten zurückliegt (EU-15: +31‘169, EU-10: +3‘213, EU-2: +1‘292). Während die Schweiz aufgrund des Freizügigkeitsabkommens die Personenfreizügigkeit für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn nicht weiter begrenzen kann, besteht bezüglich Rumänien und Bulgarien noch für einige Jahre ein gewisser Handlungsspielraum. Dieser ist unbedingt zu nutzen. Der Bundesrat muss deshalb die Beibehaltung der entsprechenden Höchstzahlen rechtzeitig, das heisst in den kommenden Wochen, beschliessen und gegenüber dem Gemischten Ausschuss Schweiz-EU notifizieren.
Klar ist, dass dies bezogen auf die gesamte Zuwanderung nur einen Tropfen auf den heissen Stein darstellt. Dennoch sind kurzfristig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die zur Steuerung bleiben. Mittel- und längerfristig muss der Handlungsspielraum zur Begrenzung der Zuwanderung zurückgewonnen werden. Der Schlüssel dazu liegt unter anderem bei der Personenfreizügigkeit mit der EU. Die entsprechende Diskussion hat hier nun auch auf breiterer Front begonnen, nachdem die SVP über Jahre alleine vor den Folgen einer unkontrollierten Zuwanderung gewarnt hatte.