Der Bundesrat erhofft sich mit der Individualbesteuerung einen Beschäftigungseffekt. Den wird es sicher geben, aber nicht dort, wo er denkt!
Ehepaare überlegen sich heute oft gut, wer viel arbeitet. Durch die Steuerprogression muss sonst das Mehr an Einkommen grösstenteils wieder als Steuern abgegeben werden. Der Bundesrat will dies nun mit einem Wechsel zur Individualbesteuerung ändern. Er denkt, dass dann mehr Frauen arbeiten würden. Ob dies wirklich spürbar mehr Frauen tun würden, ist allerdings äusserst fraglich. Die entsprechenden Modellrechnungen stehen auf wackligen Füssen und selbst der Bundesrat musste in seinem erläuternden Bericht einräumen, dass die Annahmen mit grosser Vorsicht zu interpretieren sind.
Hingegen liegen konkrete Zahlen dazu vor, wie viele zusätzliche Steuerbeamte es mit der Einführung der Individualbesteuerung brauchen würde. Dies wäre eine weitere negative Nebenwirkung dieser Vorlage – nebst einer Steuererhöhung für Alleinstehende und dem Mehraufwand für alle Verheirateten und Familien, die künftig nicht mehr nur eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen müssten.
Die Kantone Tessin und Aargau wollten es genau wissen und haben hochgerechnet, wie viele neue Stellen nötig wären, um die bei ihnen anfallenden 140’000 neuen Veranlagungen zu bearbeiten. Im Kanton Tessin wären bis zu 80 und im Kanton Aargau 130 zusätzliche Steuerbeamte notwendig. Hochgerechnet auf die schweizweit 1,7 Millionen neuen Veranlagungen wären es bis zu 1700 neue kantonale Steuerfachleute!
Der Aufwand würde nicht nur für die Familien grösser, sondern auch für die Behörden, denn es geht nicht nur um die Erfassung eines separaten Einkommens. Die gemeinsamen Vermögenswerte müssen immer exakt güterrechtlich zugewiesen und die Einkommen mit dem Vermögenszuwachs verglichen werden. Bei Abweichungen – wie sie oft vorkommen –können diese nur mit einem manuellen Vergleich geklärt werden. Eine automatische Veranlagung der neuen Dossiers ist somit eine Utopie. Dazu kommt, dass viele Paare gemeinsam Liegenschaften besitzen oder ein Geschäft betreiben. Hier wird es nicht nur eine, sondern zwei zusätzliche Steuererklärungen brauchen, weil die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen unter dem Ehepaar notwendig wird.
Die zusätzlichen Kosten für die Kantone belaufen sich allein für die Löhne der Beamten auf rund 100 bis 160 Millionen Franken pro Jahr. Dazu kommen noch die ganzen Kosten für die Umstellung. Also mehr Aufwand für weniger Ertrag! Es erstaunt nicht, dass die Finanzdirektorenkonferenz die Vorlage bekämpft!
Eine solche Vorlage dürfen wir nicht einfach durchgehen lassen. Hier muss das Volk das letzte Wort haben. Unterschreiben deshalb auch Sie das Referendum gegen die Individualbesteuerung!