Würden Sie privat einen solchen Vertrag unterschreiben?

Was kommt auf uns zu mit dem geplanten EU-Abkommen? Was sind die Folgen für unsere direkte Demokratie und Selbstbestimmung? Als Unternehmer frage ich mich: Wie kann man einen solchen einseitigen Vertrag aushandeln?

Franz Grüter
Franz Grüter
Nationalrat Eich (LU)

Der Bundesrat und die Mehrheit der anderen Parteien wollen, dass die Schweiz ein neues Abkommen mit der EU abschliesst. Das ganze EU-Vertragspaket umfasst über 2200 Seiten. Dazu kommen nochmals 20’000 Seiten EU-Verordnungen, die wir auf einen Schlag übernehmen müssten – und auch das ganze künftige EU-Recht.

Ich habe mir im Sommer Zeit genommen und das geplante EU-Abkommen intensiv angeschaut. Je mehr ich mich mit diesem Monster-Vertrag beschäftige, desto skeptischer werde ich.

Diese EU-Verträge haben schwerwiegende Auswirkungen auf unser Land. Unsere demokratischen Rechte werden ausgehebelt. EU-Recht steht über Schweizer Recht. Bei Streitigkeiten hat darum der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. Wenn wir nicht brav alles übernehmen, kann uns die EU sogar mit Sanktionen bestrafen. Damit nicht genug: Die Schweiz verpflichtet sich per Vertrag, Milliarden Franken an die EU zu zahlen. Warum eigentlich? Die Schweiz ist ein Top-Kunde der EU.

Der Vermieter legt die Heiz-Temperatur fest…
Bei der Lektüre habe ich mich immer wieder gefragt: Wie kann jemand Verträge gutheissen, wo die Gegenpartei jederzeit neue Regeln festlegen kann. Stellen Sie sich vor, Sie unterschreiben einen Mietvertrag und der Vermieter könnte jederzeit die Miethöhe anpassen oder die Temperatur in der Wohnung festlegen.

Und wenn Sie sich nicht an diese Vorgaben halten, dann darf der Vermieter Sie auch noch strafen mit sogenannten «Ausgleichsmassnahmen». Er dürfte Ihnen beispielsweise das Wasser für ein paar Stunden abstellen. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und vor Gericht gehen, dann sitzt Ihnen ein Richter gegenüber, den der Vermieter ausgesucht hat.

Im Geschäftsleben würde ein solcher Vertrag niemals abgeschlossen
Würden Sie privat einen solchen Vertrag unterschreiben? Aber genauso funktioniert das geplante EU-Abkommen: Die Schweiz muss einseitig das ganze bestehende EU-Recht übernehmen und auch die ganze EU-Bürokratie. Dazu kommt das ganze künftige EU-Recht: Auch hier kann die EU einseitig neue Regeln, Gesetze, Vorschriften beschliessen und die Schweiz muss übernehmen. Das Ganze nennt sich beschönigend «dynamische Rechtsübernahme».

Bei Streitigkeiten hat der Europäische Gerichtshof – also das Gericht der Gegenpartei – das letzte Wort. Wenn die Schweiz sich nicht ans EU-Recht hält, dann darf die EU die Schweiz bestrafen. Auch das ist Teil des Vertrags.

Ich habe in meinem Geschäftsleben immer wieder umfangreiche Verträge lesen und studieren müssen. Aber so viel Einseitigkeit habe ich noch nie gesehen. Mich erstaunt es sehr, dass der Bundesrat und die Schweizer Verhandlungsführer die Interessen unseres Landes so vernachlässigen konnten. Im Geschäftsleben würde ein solcher Vertrag niemals abgeschlossen werden.

Franz Grüter
Franz Grüter
Nationalrat Eich (LU)
 
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