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Medienmitteilung

6. IV-Revision zwingend nötig

Die SVP wird ihrem Ruf als Problemlöserpartei gerecht. Eines der wichtigsten Geschäfte der Sommersession, die Revision der Invalidenversicherung (IV), ist auf gutem Weg. Nachdem die SVP die rasche…

(SVP) Die SVP wird ihrem Ruf als Problemlöserpartei gerecht. Eines der wichtigsten Geschäfte der Sommersession, die Revision der Invalidenversicherung (IV), ist auf gutem Weg. Nachdem die SVP die rasche Revision in Gang gebracht hatte und bereits im Nationalrat prägte, stimmte ihr nun auch die kleine Kammer zu. Ein weiterer Erfolg für die SVP, die seit Jahren gegen die Missbräuche bei der IV durch Scheininvalide kämpft. Doch mit der 5. IV-Revision ist das Problem noch nicht gelöst. Eine 6. IV-Revision ist zwingend nötig.

Die Politik der SVP ist erfolgreich: Dank ständigem Druck steht die 5. IV-Revision kurz vor dem Abschluss. Trotz dieser Revision wird die Invalidenversicherung auch in den nächsten Jahren Defizite von rund zwei Milliarden Franken schreiben. Der Missbrauch ist nicht beseitigt. Daher fordert die SVP eine 6. IV-Revision, die hauptsächlich ausgabenseitig Wirkung zeigen muss. Konkret präsentiert die SVP folgende Lösungen und erwartet vom Bundesrat noch vor den Wahlen 2007 eine entsprechende Gesetzesvorlage:

Kinderrente: Ein Kind eines IV-Bezügers erhält ohne stichhaltigen Grund mehr als das Dreifache einer Kinderzulage eines Nicht-IV-Bezügers. Die SVP fordert eine Halbierung der überhöhten Kinderrenten (Spareffekt: 300 Mio. Franken pro Jahr). Ausländer: Von 100 IV-Leistungsbezügern sind 41 Ausländer. Und von den ins Ausland exportierten Renten gehen gar 88 Prozent an Ausländer. Die SVP fordert, dass die Frage der Exportierbarkeit von Renten vertieft behandelt wird. Unklare IV-Ursachen: Trotz unklarer IV-Ursache (z.B. psychische Leiden, Rückenleiden, Schleudertraumata) dürfen IV-Rentner weiterhin Auto fahren. Die SVP fordert für die stark wachsende Rentnerkategorie mit unklaren IV-Ursachen ein Fahrverbot für die Dauer des IV-Bezugs. Dies ist im Interesse der Verkehrssicherheit und schützt die betroffenen IV-Bezüger mit einer angeschlagenen Gesundheit. Hilfsmittel: Auf dem Hilfsmittelmarkt herrscht zu wenig Wettbewerb. So kosten etwa Spezialschuhe 4’500 Franken und auch Rollstühle oder Hörgeräte sind überteuert.

Statt einer Zusatzfinanzierungsvorlage braucht es also dringend eine 6. IV-Revision. Eine vorgängige Entschuldung der IV macht keinen Sinn, solange diese derartige Defizite schreibt – die eingeschossenen Mittel würden wirkungslos verpuffen.

>> Informationen zu den SVP-Forderungen einer 6. IV-Revision

Bern, 23. Juni 2006

 
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