Medienmitteilung

AHV-Initiative: Das Volk lässt sich nicht von linken Versprechungen blenden

Neben den beiden Entscheiden zur zukünftigen Drogenpolitik, auf welche die SVP in einer separaten Medienmitteilung eingegangen ist, kamen heute noch drei weitere Volksinitiativen zur…

(SVP) Neben den beiden Entscheiden zur zukünftigen Drogenpolitik, auf welche die SVP in einer separaten Medienmitteilung eingegangen ist, kamen heute noch drei weitere Volksinitiativen zur Abstimmung. Die SVP ist erfreut über die Ablehnung der AHV-Initiative und begrüsst die Annahme der Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Das Nein zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts hingegen ist bedauerlich.

Die SVP nimmt mit Befriedigung vom Volks-Nein zur AHV-Initiative Kenntnis. Die Stimmbürger haben mit diesem Entscheid bewiesen, dass sie die AHV nicht in Gefahr bringen wollen und sich nicht von den Schalmeienklängen der Linken verführen lassen. Die SVP wird sich weiterhin für eine gesunde und starke AHV einsetzen und fordert insbesondere ausgabenseitige Anpassungen, damit auch die nächsten Generationen auf eine gesicherte Altersvorsorge bauen können.

Die Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative ist ein deutliches Signal dafür, dass das Volk mehr Härte im Umgang mit Kriminellen will. Die SVP fordert schon lange entsprechende Verschärfungen und ist erfreut, dass dies die Bürger offensichtlich unterstützen. Es gilt nun die Initiative rasch und ohne Abstriche umzusetzen. Zudem zeigt dieses Ja einmal mehr den grossen Graben zwischen der politischen und akademischen Elite, welche diese Initiative abgelehnt hat und dem Volk.

Das Nein zur Verbandsbeschwerde-Initiative ist zu bedauern. Leider war die SVP die einzige Partei, welche diese Initiative vollumfänglich unterstützte. Auch nach der Ablehnung dieser Vorlage wird sich die SVP auf parlamentarischem Weg weiterhin entschieden für eine Bekämpfung der Missstände und gegen den missbräuchlichen Einsatz dieses Sonderrechts für Umwelt-Bürokraten einsetzen.

Bern, 30. November 2008

 
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