Medienmitteilung

Aktienrecht: Bundesrat nimmt Forderungen der SVP endlich auf

Seit Jahren kämpft die SVP für eine Stärkung der Aktionärsrechte. Gerade aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise sind die oft intransparenten Entlöhnungs- und Bonussysteme der…

(SVP) Seit Jahren kämpft die SVP für eine Stärkung der Aktionärsrechte. Gerade aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise sind die oft intransparenten Entlöhnungs- und Bonussysteme der Grossunternehmen und insbesondere der Banken erneut massiv unter Druck geraten. Mit den heute präsentierten Massnahmen zur Aktienrechtsrevision macht der Bundesrat endlich vor-wärts und setzt langjährige SVP-Forderungen um.

Bereits im März 2002 wurde von der SVP eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die einzelne Offenlegung aller konsolidierten Entschädigungen und Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung forderte. Mit Genugtuung nimmt die SVP zur Kenntnis, dass die Landesregierung in diesem Bereich nun bereit ist, die schon seit Langem geforderten Massnahmen im Rahmen der – nicht zuletzt von Christoph Blocher geprägten – Aktienrechtsrevision umzusetzen.

Der Schutz des Privateigentums ist eine zentrale Aufgabe des Staates und Voraus-setzung für eine freie Wirtschaft und den Wohlstand in unserem Land. Im bisherigen Aktienrecht ist der Schutz des Eigentums der Aktionäre nicht gewährleistet. Verwaltungsräte und Manager kassieren untolerierbar hohe Saläre, obwohl ihre Unternehmen riesige Verluste schreiben. Die Eigentümer, also die Aktionäre, können diesen Missbrauch ihres Kapitals kaum verhindern, da die Bezüge nicht transparent gemacht werden und diverse rechtliche Spezialitäten wie Organ- und Depotstimmrechtsvertretungen eine direkte Einflussnahme auf den Verwaltungsrat faktisch verunmöglichen. Mit der Reform des Aktienrechts, als indirekter Gegenvorschlag zur Abzockerinitiative vorgestellt, nimmt der Bundesrat die Kernanliegen der Forderungen der SVP nun endlich auf. Die SVP begrüsst die Stossrichtung dieser Revision und fordert, dass die entsprechenden Punkte nun konsequent umgesetzt werden. Insbesondere die völlig transparente Offenlegung der Gehälter und Bezüge auf der Ebene der Verwaltungsräe und des Top-Managements und deren Genehmigung durch die Generalversammlung sowie die jährliche Bestätigungswahl der Verwaltungsräte führt zu einem höheren Schutz des Eigentums der Aktionäre.

Wichtig ist aber, dass alle Anpassungen basierend auf den Grundwerten unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung angegangen werden müssen. Auf eine staatliche Regulierungsflut mit zwingenden Vorschriften wurde weitgehend verzichtet. Jedoch ist bei der Ausdehnung der Klagelegitimation für die Rückerstattung ungerecht-fertigter Leistungen äusserste Vorsicht geboten. Schliesslich sollen nicht Tür und Tor geöffnet werden für eine Prozessflut sondern es gilt durch transparente Systeme da-für zu sorgen, dass die Aktionäre rechtzeitig Einfluss auf die Geschicke der Firmen nehmen können.

Bern, 5. Dezember 2008

 
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