Medienmitteilung

Bei Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität ist hart durchzugreifen

Die Fehlanreize im schweizerischen Asyl- und Ausländergesetz sowie die zu lasche Ausschaffungspraxis bei kriminellen Ausländern müssen dringend korrigiert werden. Die aktuellen…

Die Fehlanreize im schweizerischen Asyl- und Ausländergesetz sowie die zu lasche Ausschaffungspraxis bei kriminellen Ausländern müssen dringend korrigiert werden. Die aktuellen Vernehmlassungsvorlagen des Bundesrates in diesen Bereichen sind zu vage und bringen keine echten Verbesserungen. Die SVP lehnt Scheinlösungen ab und verlangt die konsequente Durchsetzung griffiger und praktikabler Massnahmen. Wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat das Land zu verlassen!

An ihrer heutigen Pressekonferenz in Bern hat die SVP ihre Vernehmlassungsantworten zur Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes sowie zum Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative präsentiert. Die vorgeschlagenen Änderungen sind ungeeignet, um den bestehenden Problemen Herr zu werden. Vielmehr weigert sich der Bundesrat einmal mehr, griffige Massnahmen zu ergreifen. Die Regierung zieht den Forderungen aus dem Volk vorzeitig die Zähne und schützt weiterhin die Täter anstatt die Opfer.

Obwohl nicht mehr zu verbergen ist, dass der Asylschlendrian seit Anfang 2008 wieder zurückgekehrt ist, sind die vorgeschlagenen Massnahmen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes weiterhin vage und werden die Asylschwemme nicht bremsen. Insbesondere gilt es, die bestehenden Fehlanreize für vorläufig aufgenommene Asylbewerber zu eliminieren (Ausschluss von Sozialhilfe, keine Kinderzulagen für im Ausland lebende Angehörige etc.) und die Härtefallregelung zu verschärfen sowie zwischen den Kantonen zu vereinheitlichen. Ausserdem hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die kantonalen Behörden das Asylproblem nicht länger nur verwalten, sondern das Asylgesetz von 2006 endlich einheitlich und konsequent durchsetzen.

Den Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative lehnt die SVP klar ab. Mit der Beibehaltung der „Kann-Formulierung“ wird die heutige Praxis nicht geändert. Zudem ist auch die Anknüpfung der Ausweisung an das Strafmass nicht zielführend, da die oft zu lasche Rechtssprechung der Gerichte die konsequente Ausschaffung der kriminellen Ausländer verhindern würde. Der Bundesrat hat den politischen Willen der über 210’000 Bürgern, welche die SVP-Ausschaffungsinitiative unterschrieben haben, zu respektieren. Um die Sicherheit in der Schweiz effektiv zu erhöhen, muss die Ausschaffungsinitiative – ohne Gegenvorschlag – dem Volk rasch zur Abstimmung vorgelegt werden.

Es gilt, unsere Regeln konsequent anzuwenden und die notwendigen Gesetzesverschärfungen vorzunehmen. Die bundesrätlichen Scheinlösungen, welche die Probleme weiterhin aufschieben anstatt sie zu beheben, lehnt die SVP ab. Die Landesregierung muss endlich aufzeigen, dass sie bereit ist, die Missbräuche im Asylwesen zu bekämpfen, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen und die entsprechenden Gesetze anzupassen. Die SVP wird zu diesem Thema am 2. Mai 2009 in Bern einen ausserordentlichen Parteitag durchführen.

Bern, 15. April 2009

 
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