Man hört es wie ein Mantra: Mit der Personenfreizügigkeit komme niemand ohne Arbeitsvertrag in die Schweiz. Schön wär’s. Schon heute funktioniert das System anders als versprochen: Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe für „Working Poor“ aus dem EU-Raum, IV-Renten nach kürzester Erwerbsdauer – Zuwanderung in unsere Sozialwerke ist längst Realität. Und jetzt soll die Schweiz sich per dynamischer Rechtsübernahme noch tiefer in ein System hineinziehen lassen, das genau diese Fehlanreize verstärkt.

Die Unionsbürgerrichtlinie, die mit dem Rahmenabkommen automatisch übernommen werden soll, verschafft EU-Bürgern weitreichende Sozialansprüche – losgelöst von echter, existenzsichernder Arbeit. Ein paar Stunden Alibi-Beschäftigung genügen in der EU-Logik für vollen Zugriff auf fremde Sozialkassen. Das ist kein Betriebsunfall. Das ist das System.
Wohin das führt, zeigt das Ruhrgebiet: Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen mussten letztes Jahr über 1180 bulgarischen und rumänischen Zuwanderern das Bürgergeld entziehen, weil diese faktisch nie ernsthaft gearbeitet, aber trotzdem kassiert hatten. In Hagen beziehen 55 Prozent der Zugewanderten aus Bulgarien und Rumänien Sozialleistungen – Kostenpunkt: 10 Millionen Euro jährlich, für eine einzige Stadt. Selbst der zuständige Oberbürgermeister fordert von Brüssel schärfere Regeln, weil die 5,5-Stunden-Schwelle für den EU-Arbeitnehmerstatus eine Einladung zur gezielten Einwanderung in fremde Sozialsysteme ist.
Genau diese EU-Realität holen wir uns mit dem Unterwerfungsvertrag ins Haus. Mit der automatischen Rechtsübernahme und der Aufsicht durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) würden wir uns die nationalen Schutzmechanismen aus der Hand nehmen lassen, mit denen wir uns heute noch wehren können. Wer glaubt, die Schweiz könne den massenhaften Sozialhilfemissbrauch auch künftig mit eigenen Regeln aufhalten, hat das Kleingedruckte des EU-Vertrages nicht gelesen: Genau diese Möglichkeit geht mit der Übernahme verloren.
Das Ruhrgebiet ist kein ferner Einzelfall, sondern ein Blick in unsere eigene Zukunft, sollte der EU-Unterwerfungsvertrag durchkommen. Die Schweiz hat heute noch die Möglichkeit, eigene, strengere Regeln zu setzen. Mit der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie würde genau dieser Handlungsspielraum eingeschränkt.
Wer unser Sozialsystem, unseren Wohlstand und unsere Selbstbestimmung nicht Brüssel überlassen will, muss diesen Unterwerfungsvertrag bodigen – jetzt, solange wir noch die Wahl haben.