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Aussenpolitik
Medienmitteilung

Bundesrat tritt mit Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat die Neutralität mit Füssen

Der Bundesrat hat heute entschieden, die Schweiz auf der Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe WEOG für einen nicht ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2023/2024 einzuschreiben. Die SVP…

Der Bundesrat hat heute entschieden, die Schweiz auf der Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe WEOG für einen nicht ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2023/2024 einzuschreiben. Die SVP verurteilt diesen Entscheid aufs Schärfste. Ein Sitz im Sicherheitsrat wäre mit der Neutralität nicht vereinbar und würde die Tradition der „Guten Dienste“ in Frage stellen. Ebenso skandalös ist, dass das Volk nichts zu einem solchen Beitritt zu sagen haben soll.

Der Bundesrat sieht diese Mitgliedschaft als ein Instrument, die Interessen der Schweiz zu vertreten und ihre aussenpolitischen Ziele zu verwirklichen. Die UNO schafft für die Mächtigen Sonderrecht: Die Vereinten Nationen haben fünf ständige Mitglieder des Sicherheitsrates mit einem Vetorecht ausgestattet, setzen also Macht vor Recht. Dieser Sicherheitsrat ergreift Partei, verhängt Boykotte und ist verantwortlich für militärische Interventionen. Eine angeblich kollektive Sicherheit der UNO und die gleichzeitige Führerschaft einzelner Staaten schliesst sich gegenseitig aus. Aus diesen Gründen ist es für die neutrale Schweiz nicht möglich, im UNO-Sicherheitsrat mitzuwirken. Der Bundesrat tritt mit diesem Entscheid nicht nur die Neutralität mit Füssen, sondern gefährdet auch die Sicherheit unseres Landes durch Grossmachtallüren der Classe politique. Ebenso wäre mit einem solchen Schritt auch die Fortführung der Tradition der „Guten Dienste“ in Frage gestellt. Die SVP wird gegen einen Sitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat kämpfen.

Die SVP erinnert daran, der Bundesrat im Jahre 1981, als er sich mit dem Uno-Beitritt der Schweiz befasste, zu einer klaren Schlussfolgerung kam:

«Die militärischen Massnahmen, die der Sicherheitsrat nach Artikel 42 (der Uno-Charta) anordnen kann, (…) kommen für einen neutralen Staat schon allein deswegen nicht in Betracht, weil sie mit dem Neutralitätsrecht im Widerspruch stünden.»
Seither hat sich äusserlich nichts geändert, nur die politische Zusammensetzung des heute heimatmüden Bundesrates.

 
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