Die SVP lehnt den Entwurf der Investitionsprüfverordnung (IPV) in der vorliegenden Form ab. Die SVP fordert eine deutliche Reduktion der Verordnung. Der Schutz kritischer Infrastrukturen darf nicht als Freipass missbraucht werden, um privaten Schweizer Unternehmen überhöhte administrative Fesseln anzulegen und den kostspieligen Beamtenapparat aufzublähen

Die IPV regelt die konkrete Umsetzung des vom Parlament beschlossenen IPG. Das Gesetz bezweckt, Übernahmen von Schweizer Unternehmen in kritischen Sektoren (wie Rüstung, Strom, Wasser, Gesundheit, Telekom und Transport) durch ausländische, staatlich kontrollierte Investoren zu verhindern, falls diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Die SVP nimmt dazu wie folgt Stellung:
Einseitige EU-Unterwerfung ohne Gegenrecht (Art. 7 & 8 sowie Anhang 3)
Die Artikel 7 und 8 legen fest, unter welchen Bedingungen ausländische Investoren beim Kauf von Schweizer Firmen von der staatlichen Kontrolle befreit werden. Artikel 8 gibt dem Bundesrat die direkte Macht, solche Ausnahmen einseitig festzulegen. Der Bundesrat nutzt dies, um in Anhang 3 eine Liste mit 30 Ländern zu beschliessen, darunter die gesamte EU und alle EFTA-Staaten; ein riesiges, unüberlegtes Geschenk an das Ausland, ohne jede Gegenleistung. Es gibt kein Gegenrecht, was die Schweizer Wirtschaft völlig einseitig benachteiligt. Eine Ausnahme hat rechtlich nur dann zu erfolgen, wenn das betroffene Land Schweizer Firmen absolut gleichbehandelt und uns vertraglich dasselbe Gegenrecht garantiert.
Datenhunger durch die Hintertür (Art. 9, 11 sowie Anhänge 1 & 2)
Die Artikel 9 und 11 (inkl. Anhänge 1 und 2) legen fest, wie viele geschäftsinterne Dokumente und Daten eine Schweizer Firma und der ausländische Investor beim SECO abliefern müssen, bevor ein Geschäft genehmigt wird. Die SVP bekämpft diesen exzessiven staatlichen Datenhunger vehement. Die Anhänge 1 und 2 müssen radikal gekürzt werden, und eine Pflicht zur Offenlegung von sensiblen Kunden-, Konkurrenz- oder Patentdaten darf rechtlich nur dann erfolgen, wenn ein begründeter Anfangsverdacht auf eine Sicherheitsgefährdung vorliegt.
Politische Willkür statt Rechtssicherheit (Art. 14)
Artikel 14 regelt, was passiert, wenn sich das SECO und die anderen «mitinteressierten Verwaltungseinheiten» nicht einig sind, ob ein Firmenkauf erlaubt werden soll oder welche strengen Auflagen es braucht. In diesem Fall wird die Entscheidung an den Bundesrat delegiert. Statt auf der Basis transparenter gesetzlicher Kriterien drohen Investitionsfragen nach diplomatischem Ermessen und politischem Gutdünken entschieden zu werden. Das birgt eine enorme Gefahr für unser Land: Verbietet der Bundesrat einen Deal, wird das betroffene Ausland dies als feindlichen Akt auffassen. Die mögliche Folge sind harte Racheakte wie Strafzölle gegen die Schweizer Exportwirtschaft. Unsere Unternehmen zahlen dann die Zeche für die politische Willkür in Bern. Die SVP fordert Verlässlichkeit statt politischer Willkür.
Hohe Gebühren zur Gegenfinanzierung des Verwaltungsaufwands (Art. 17)
Artikel 17 legt die Tarife für behördliche Abklärungen fest. Gemäss dem erläuternden Bericht dienen diese Einnahmen explizit dazu, neue, administrative Personalstellen im SECO querzufinanzieren. Die Privatwirtschaft darf jedoch nicht als finanzielle Einnahmequelle missbraucht werden, um den staatlichen Verwaltungsapparat stetig aufzublähen. Die Pauschalgebühren für alle Verfahrensschritte müssen drastisch gesenkt werden. Die Bestimmung in Artikel 17 Absatz 2 zur willkürlichen Gebührenverdoppelung ist ersatzlos zu streichen. Die Bundesverwaltung hat effizient und im Rahmen bestehender Ressourcen zu arbeiten, anstatt ihre internen Kosten direkt auf die Unternehmen abzuwälzen.
Die SVP lehnt den Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form ab, da dieser unnötig bürokratisch ausgestaltet ist und den heimischen Werkplatz mit Mehrkosten belastet. Die Partei fordert eine grundlegende Überarbeitung hin zu einer konsequenten Schlankheitsvariante, die auf einen ausufernden staatlichen Datenhunger verzichtet.